Fragen zu WBA Punkt 2 Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt): ____

Begonnen von Simone-, 02. Januar 2022, 13:07:07

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Simone-

Hallo Alle,

ich helfe einem Bekannten bei seinem WBA.

Die Situation: Er wohnt in einer WG mit einer Frau zusammen
- es ist keine Bedarfsgemeinschaft
- sie sind kein Paar
- sie wirtschaften getrennt

Der Erstantrag war offenbar so, dass man im Formular sinngemäß zwischen:
- "Wie viele wohnen da?" - 2 Personen
und
- "Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?" - 1 Person
unterschieden hat.

Daraufhin sendete das JC das Formular VE und hier wurde angegeben:
Mehr als ein Jahr zusammen leben - JA
Alles andere trifft nicht zu.
Es besteht keine Partnerschaft
Es wird nicht gemeinsam gewirtschaftet.

Im WBA gibt es nur noch das hier:

2. Allgemeine Angaben zu meinem Haushalt
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt): ____


Hier muss 2 stehen, weil in der Wohnung ja zwei leben.

Muss dann auch zum WBA wieder das Formular VE ausgefüllt werden - mit den selben Angaben wie gehabt:
Mehr als ein Jahr zusammen leben - JA
Alles andere trifft nicht zu.
Es besteht keine Partnerschaft
Es wird nicht gemeinsam gewirtschaftet.

Oder braucht es das nicht?

Falls weitere zur Beantwortung weitere Infos benötigt werden, bitte fragen.

LG Simone

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Sheherazade

Das Thema hatten wir hier letztens schon mal.

Zitat von: Simone- am 02. Januar 2022, 13:07:07
Im WBA gibt es nur noch das hier:

2. Allgemeine Angaben zu meinem Haushalt
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt): ____


Hier muss 2 stehen, weil in der Wohnung ja zwei leben.


Nein, da sollte eine 1 stehen. Jeder Teil der WG ist ein Haushalt für sich. Und jedes WG-Mitglied hat eine eigene Unterkunft, nämlich die laut Untermietvertrag gemieteten Räume.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Simone-

Zitat von: Simone- am 02. Januar 2022, 13:07:07ich helfe einem Bekannten bei seinem WBA.
Wie lange ist der Bekannte schon im Bezug?
und seit wann ist er eine SingleBG?
und wie lange wohnt die Frau schon in der Whg.?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Simone- am 02. Januar 2022, 13:07:07Mehr als ein Jahr zusammen leben - JA
Wenn da ein Ja steht, werden die beiden vom JC zu einer BG gemacht!

Ist es eine WG spielt es keine Rolle, wie viele Personen da wohnen.

Kommt also eine 0 rein bzw. keine weiteren Personen, da eigene BG, da kommt die 1 rein, also er allein.

Hat er keinen Untermietvertrag, dürfte es schwierig werden mit der BG in einer 2 Raumwohnung.

Simone-

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Januar 2022, 15:01:05
Wie lange ist der Bekannte schon im Bezug?
Hm ich glaube, seit letztem Jahr. Das vorher war der Erstantrag, jetzt ist es ein WBA. Ich frage aber sicherheitshalber nochmal.

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Januar 2022, 15:01:05
und seit wann ist er eine SingleBG?
Von Anfang an.

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Januar 2022, 15:01:05
und wie lange wohnt die Frau schon in der Whg.?
Sie bilden seit einigen Jahren eine WG.

Zitat von: vanessa am 02. Januar 2022, 15:09:58
Kommt also eine 0 rein bzw. keine weiteren Personen, da eigene BG, da kommt die 1 rein, also er allein.
Da steht nichts von BG sondern da steht:
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt): ____
Und insgesamt wohnen da nunmal 2 Personen, wenn damit - und davon gehe ich aus - die gesamte Wohnung gemeint ist.

Ein Untermietvertrag würde ja nur existieren, wenn einer der Hauptmieter ist. Stehen sie zusammen im Mietvertrag, braucht es keinen Untermietvertrag. Und ein gemeinsamer Mietvertrag spricht ja nicht automatisch gegen eine WG.

Ich frage ihn danach.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Steve-O

Mal etwas dazu:

https://hartz.info/index.php?topic=46684.0

Wenn Sie eine WG sind, wie du geschrieben hast, dann lies das mal was dazu geschrieben wurde.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Fettnäpfchen

Simone-

Zitat von: Simone- am 02. Januar 2022, 18:27:47Sie bilden seit einigen Jahren eine WG
In Verbindung mit den anderen von dir beantworteten Tatsachen ist er also eine Single BG.
Wenn sie schon länger zusammen in einer Whg. wohnen dürfte das JC da keine VuE daraus machen sonst wären sie schon eine VuE geworden.
Hier würde ich widersprechen wenn die Vermutung einer VuE auf dem ausfüllen des WBA liegt, allerdings solltest du das genau abklären oder die Leute melden sich hier selber zu Wort. Da kann ich dir dann nach positiver Abklärung ein Muster von neulich verlinken oder aufsetzen.
Zitat von: Simone- am 02. Januar 2022, 13:07:07Der Erstantrag war offenbar so, dass man im Formular sinngemäß zwischen:
- "Wie viele wohnen da?" - 2 Personen
und
- "Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?" - 1 Person
unterschieden hat.

Daraufhin sendete das JC das Formular VE und hier wurde angegeben:
Mehr als ein Jahr zusammen leben - JA
Was heisst daraufhin? Beim Erstantrag oder jetzt beim WBA?
und da du dabei hilfst ist der WBA überhaupt schon abgegeben oder wird der erst noch von Euch ausgefüllt?
Der VuE Antrag ist zu erkennen, was ist der erste angehängte rot durchgestrichene .
Da bitte immer ganze Seiten einstellen sonst wird es schwierig und führt zu unnötigen Nachfragen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2022, 13:15:16
Wenn sie schon länger zusammen in einer Whg. wohnen dürfte das JC da keine VuE daraus machen sonst wären sie schon eine VuE geworden.

Sie können es aber versuchen nach einem Jahr Leistungsbezug. Inwiefern der/die andere WG-Mitbewohneerin Leistungen nach SGB2 bezieht, steht hier auch nirgends.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Zitat von: Simone- am 02. Januar 2022, 18:27:47
Da steht nichts von BG sondern da steht:
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt): ____
Und insgesamt wohnen da nunmal 2 Personen, wenn damit - und davon gehe ich aus - die gesamte Wohnung gemeint ist.
Jein. Deine Unterkunft ist in diesem Fall das, wo Du lebst, und das wofür Du Miete zahlst. Du lebst nicht in der gesamten Wohnung, sondern nur in Deinem Teil (plus gemeinsam genutzte Räume lt. Vertrag). Du zahlst nicht für die gesamte Wohnung die Miete, sondern nur für Deinen Teil. Die gesamte Wohnung ist nicht Deine Unterkunft, höchstens Eure.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fettnäpfchen

Ich glaube eh das ich da was falsch verstanden habe s. unten *

Zitat von: Sheherazade am 03. Januar 2022, 13:47:54
Sie können es aber versuchen nach einem Jahr Leistungsbezug. Inwiefern der/die andere WG-Mitbewohneerin Leistungen nach SGB2 bezieht, steht hier auch nirgends.
Wohl wahr, deswegen habe ich ja darum gebeten alle unten stehenden Fragen zu beantworten.
Simone- am besten die Frage von Sheherazade auch noch!

* Was mir gerade aufgefallen ist, habe ich wohl irgendwie nicht auf Anhieb verstanden:
Zitat von: Simone- am 02. Januar 2022, 13:07:07Muss dann auch zum WBA wieder das Formular VE ausgefüllt werden - mit den selben Angaben wie gehabt:
Also geht es um den noch nicht angegebenen WBA und beim vereinfachten Erstantrag wurde die VuE Anlage verlangt und beigebracht, also dem JC.
Simone- habe ich das jetzt richtig verstanden?
Wenn ja sollte keine VuE vermutet werden da dies ja schon beim Erstantrag angegeben wurde und es keine VuE daraus gemacht wurde.

Wenn ja dann dreht es sich wohl nur um den WBA und es muss die Anlage VuE nicht abgegeben werden und die Frage wäre schon lange beantwortet.
Zitat von: Sheherazade am 02. Januar 2022, 13:47:53Nein, da sollte eine 1 stehen. Jeder Teil der WG ist ein Haushalt für sich. Und jedes WG-Mitglied hat eine eigene Unterkunft, nämlich die laut Untermietvertrag gemieteten Räume.

MfG FN
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Simone-

Die eigentliche Frage war ja nur
Zitat von: Simone- am 02. Januar 2022, 18:27:47
Da steht nichts von BG sondern da steht:
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt): ____
Und insgesamt wohnen da nunmal 2 Personen, wenn damit - und davon gehe ich aus - die gesamte Wohnung gemeint ist.
Zitat von: justine1992 am 03. Januar 2022, 14:04:48
Jein. Deine Unterkunft ist in diesem Fall das, wo Du lebst, und das wofür Du Miete zahlst. Du lebst nicht in der gesamten Wohnung, sondern nur in Deinem Teil (plus gemeinsam genutzte Räume lt. Vertrag). Du zahlst nicht für die gesamte Wohnung die Miete, sondern nur für Deinen Teil. Die gesamte Wohnung ist nicht Deine Unterkunft, höchstens Eure.
Es geht nicht um mich sondern um einen Bekannten.
Wenn man das so sieht, müsste da eine 1 stehen, egal ob da steht "insgesamt".

Weitere Antworten:
Sie wohnen seit 2013 zusammen.
Die Mitbewohnerin bezieht keine Leistungen und möchte mit dem JC nichts zu tun haben.
Jeder überweist seine Hälfte der Miete selbst.
Es gibt keine gemeinsamen Konten, Versicherungen oder dergleichen.
Er hat wohl schon früher Leistungen bezogen, dann wieder nicht mehr, dann wieder mit Erstantrag 2020 und jetzt der WBA.

Ich denke, wenn sie bis jetzt keine VE draus gemacht haben, passiert es auch jetzt nicht.

Im Übrigen - die Dateianhänge von meinem Erstpost sind einfach nur der Teil des WBA-Formulars, um den sich die Frage dreht, das nicht zutreffende hatte ich rot abgestrichen. Das Formular hatte ich aus dem Netz arbeitsagentur.de und den Teil den es betrifft per Screenshot abfotografiert.
Wer es ganz braucht - hier bitte:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligungalgii_ba015785.pdf




"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Fettnäpfchen

Simone-

Zitat von: Simone- am 03. Januar 2022, 22:06:03Wer es ganz braucht - hier bitte:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligungalgii_ba015785.pdf
Danke denn so spart man sich die Sucherei.......und manche JC haben selbstgestrickte Formulare die man nicht kennen kann.

Zitat von: Simone- am 03. Januar 2022, 22:06:03Wenn man das so sieht, müsste da eine 1 stehen, egal ob da steht "insgesamt".
Ja und da sind bis jetzt alle Helfer der Meinung.
Dachte das ist dir jetzt nach den verschiedenen Erklärungen auch klar.

Zitat von: Simone- am 03. Januar 2022, 22:06:03Ich denke, wenn sie bis jetzt keine VE draus gemacht haben, passiert es auch jetzt nicht.
Bei JC ist alles möglich.
Wenn natürlich eine 2 eingetragen wird dann kommt es darauf an ob SB Aktenstudium zum Vergleich heranzieht oder einfach nach dem vorliegenden Antrag  entscheidet. Bei 2 wird automatisch eine VuE vermutet.

Zitat von: Simone- am 03. Januar 2022, 22:06:03Im Übrigen - .....,
sollte ein Hilfesuchender es so leicht wie möglich machen....Netiquette
Zitat•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

MfG FN

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2022, 14:37:52Also geht es um den noch nicht angegebenen WBA und beim vereinfachten Erstantrag wurde die VuE Anlage verlangt und beigebracht, also dem JC.
Simone- habe ich das jetzt richtig verstanden?
?
Je nach Antwort kommt dazu noch eine Antwort von mir.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Simone-

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 14:29:57
manche JC haben selbstgestrickte Formulare die man nicht kennen kann.
Ja, damit hatte ich schon mal beispielsweise bei der Beantragung von Fahrtkosten Bekanntschaft gemacht :zwinker:.
Aber bei - ich nenne es mal "generellen" - Antragsformularen wie z. B. Erstantrag und WBA, dachte ich, die wären deutschlandweit einheitlich und genormt. Sind sie nicht?

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 14:29:57
Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
Ich dachte, das hätte ich - und auch alle Fragen beantwortet. Was ist denn noch nicht beantwortet?

Zitat von: Simone- am 03. Januar 2022, 22:06:03
Wenn man das so sieht, müsste da eine 1 stehen, egal ob da steht "insgesamt".
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 14:29:57
Ja und da sind bis jetzt alle Helfer der Meinung.
Dachte das ist dir jetzt nach den verschiedenen Erklärungen auch klar.
Tut mir leid, nicht wirklich, deshalb hatte ich einfach nochmal sicherheitshalber nachgefragt. Darf man das nicht?

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2022, 14:37:52
Also geht es um den noch nicht angegebenen WBA und beim vereinfachten Erstantrag wurde die VuE Anlage verlangt und beigebracht, also dem JC.
Simone- habe ich das jetzt richtig verstanden?
Ja, genau.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Fettnäpfchen

Simone-

Zitat von: Simone- am 04. Januar 2022, 19:20:38Ich dachte, das hätte ich - und auch alle Fragen beantwortet. Was ist denn noch nicht beantwortet?
jetzt ja (zumindest meine):
Zitat von: Simone- am 04. Januar 2022, 19:20:38

Zitat von: Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Januar 2022, 14:37:52
    Also geht es um den noch nicht angegebenen WBA und beim vereinfachten Erstantrag wurde die VuE Anlage verlangt und beigebracht, also dem JC.
    Simone- habe ich das jetzt richtig verstanden?

Ja, genau.
Dann brauchst du für den Bekannten nur den WBA ausfüllen (EK auch VM +KdU werden ja im WBA abgefragt) die Anlage VuE kannst du weglassen.
Und nicht vergessen eine 1 bei Punkt 2 im WBA einzutragen! Ansonsten fangen die Probleme mit dem JC an.
Falls du noch Fragen hast oder ich/die anderen Helfer was vergessen haben einfach nachfragen.....

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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