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Befristeter Arbeitsvertrag

Begonnen von Pusteblume, 01. Dezember 2021, 13:53:27

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Pusteblume

Seit letzten Jahr 2020 beziehen wir neu Alg2 aufstockend. Es wurde nie nach dem Arbeitsvertrag gefragt sondern nur nach Verdienstbescheinigungen.Mein Mann ist seit Ende 2017 in den Niederlanden beschäftigt mit Jahresverträgen..seit Arbeitseintritt ist zu erkennen das er seit 2017 bei der Firma ist.
Nun kam mir eben die Frage ob man jedesmal die Verträge zum Alg2 schicken muss?Es verändert sich an den Zahlungen daher nichts,nur die Phasen ändern sich..was sich aber hier sonst nichts verändert,so das dies auf irgendetwas Auswirkungen hätte.
Qie gesagt ,gefragt wurde nie nach den Verträgen.
Ich weiß das ich ein übertriebener Vogel bin und im Moment überall Probleme suche ect.
Bisher haben wir alles eingereicht was auch gefordert wurde. Ich will da jetzt auch keine Unruhe bringen..da er weiterhin in Arbeit steht.

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 01. Dezember 2021, 13:53:27
Bisher haben wir alles eingereicht was auch gefordert wurde.

Dann reicht das auch und du kannst dich wieder entspannen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 01. Dezember 2021, 13:54:48
Zitat von: Pusteblume am 01. Dezember 2021, 13:53:27
Bisher haben wir alles eingereicht was auch gefordert wurde.

Dann reicht das auch und du kannst dich wieder entspannen.

Ok also einfach nichts machen,ist richtig oder?Hab dir mal ein Foto beigelegt was letztes Jahr beim Neuantrag gefordert wurde und das haben wir alles eingereicht.Bei den Weiterbewilligungsanträgen nach 6 Monaten haben wir auch nur das eingereicht was gefordert wurde.
Mach mir halt gerade so die Gedanken weil der Vertrag jetzt im Dezember ausläuft und der neue Vertrag zur Verlängerung 3 Tage vorher unterschrieben wird.Aber Wie gesagt,bis auf das Datum keinerlei Veränderungen auf Zahlungen.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 01. Dezember 2021, 14:04:25
Ok also einfach nichts machen,ist richtig oder?

Richtig.

ZitatMach mir halt gerade so die Gedanken

Ist ja nichts neues.  :zwinker: Das Jobcenter meldet sich schon bei euch, wenn sie was brauchen bzw. wollen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 01. Dezember 2021, 14:35:06
Zitat von: Pusteblume am 01. Dezember 2021, 14:04:25
Ok also einfach nichts machen,ist richtig oder?

Richtig.

ZitatMach mir halt gerade so die Gedanken

Ist ja nichts neues.  :zwinker: Das Jobcenter meldet sich schon bei euch, wenn sie was brauchen bzw. wollen.

Danke,wenn du das sagst bzw schreibst bin ich beruhigt. Danke das es dich unbekannter Weise hier gibt.

Kopfbahnhof

Auch wenn ein JC den AV mal fordern sollte, würde ich den nie Abgeben auch nicht als Kopie o.ä.

Das JC hat keinerlei Recht diesen zu fordern, die Verdienstbescheinigung reicht völlig aus.