BAB - Arbeitsamt will Geld zurück, wer kommt dafür auf?

Begonnen von Benutzer50, 03. Dezember 2021, 07:31:56

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Benutzer50

Mein Vater möchte sich tatsächlich auf Zahlungen an mich einlassen. Das hätte ich nicht gedacht. Er schreibt allerdings, dass seine Zahlungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen" und die erste Zahlung möchte er im Februar vornehmen. Heißt das, wenn er es sich doch anders überlegen sollte und dann im Februar die rückwirkenden Unterhaltsforderungen in jedem Fall verstrichen sind, dass ich dann nichts mehr machen könnte? Oder ist diese vorläufige Zusage per E-Mail jetzt gültig, unabhängig davon, dass 12 Monate bald rum sind?

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Benutzer50

Zitat von: Ottokar am 07. Januar 2022, 13:45:01
Februar 2021 oder 2022?
Februar 2022 will er die erste Zahlung vornehmen, 2021 war ja schon

Ottokar

Ich denke, es geht hier um den Zeitraum Februar bis Juni 2021?
Der höhere Unterhalt hätte spätestens ab Juli 2021 gezahlt werden müssen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Benutzer50

Kleines Update und nochmal kurze Zusammenfassung:

Ich hatte meinen Vater anfang Januar per E-Mail dazu aufgefordert, mir rückwirkend Unterhalt für Februar - Juni 2021 zu zahlen. Man hat ja nur ein Jahr Zeit, rückwirkend Unterhaltsansprüche an die Eltern zu stellen. Februar wäre diese Zeitspanne vorbei gewesen. Weshalb ich im Januar noch genug Zeit gehabt hätte, einen Anwalt aufzusuchen.

Wer das Schreiben sehen möchte:
https://up.picr.de/43614419ti.jpg

Er stimmte zu und wollte mir die ~1800€ monatlich in 150€ Raten zahlen. Er schrieb in der ersten E-Mail, dass er es "ohne Rechtspflicht" anerkennt. Hat allerdings nur 3 Monate lang etwas gezahlt, also nur 450€ und hat es sich nun doch anderes überlegt.

Macht es jetzt immer noch Sinn, einen Anwalt aufzusuchen, vor allem da er kurzzeitig der Zahlung zustimmte? Oder geht das jetzt nicht mehr/bzw. wird nicht erfolgreich sein, weil die 12 Monate der rückwirkenden Anspruchsstellung schon vorbei sind? Also ich weiß generell nicht, wie ich jetzt handeln soll.


Und bevor jemand schreibt, er wäre überhaupt nicht zu der Zahlung verpflichtet: Ich habe Februar 2021 den Weiterbewilligungsantrag für BAB gestellt. Mein Vater übergibt mir nie seine Unterlagen, die für den Antrag erforderlich waren. Deshalb musste die Arbeitsagentur ihn selbst kontaktieren. Erst als er einen weiteren Brief mit einer Bußgelddrohung erhalten hat, reichte er Unterlagen ein, außer den aktuellen Leistungsnachweiß für 2021, weil er den nach eigener Angabe noch nicht hatte. Erst ENDE JUNI/ANFANG JULI 2021 hatte das Arbeitsamt alle Unterlagen und forderte die Leitungen für Februar - Juni zurück!

Hätte mein Vater die Unterlagen rechtzeitig eingereicht, dann hätte er sowieso ab Februar 2021 Unterhalt zahlen müssen! Selbst wenn er wirklich nicht den Leistungsnachweis hatte, wusste er sehr wohl, was er verdient und hätte sich anfallenden rückwirkenden Unterhaltsansprüchen bewusst sein müssen.

Ottokar

Das Ganze ist ziemlich Durcheinander, ich würde umgehend einen Anwalt aufsuchen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.