First für Mitwirkungspflicht Antrag EM Rente

Begonnen von Lilie, 25. Januar 2022, 20:16:08

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Lilie

Guten Abend,
ich habe heute Post vom JC mit Datum vom 06.01. bekommen. Poststempel ist vom 21.01. Ich werde aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bzw. Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Nachweis hierüber sollte ich bis zum 23.01. einreichen. Was natürlich so nicht möglich war. Rechtsfolgenbelehrung war dabei. Angekündigt wird umgehende vollständige Leistungseinstellung.

Meine Frage hierzu: Ist 1. eine 2 Wochenfrist überhaupt zulässig? Lt. Fachliche Weisung der BA ist der LE " binnen Monatsfrist aufzufordern". Gelten beim JC andere Fristen?

2. Frage: Soll ich beides, Rente und Grundsicherung, oder nur eines beantragen? Ich verstehe das "bzw." nicht.

Zeitgleich kam heute ein zweites Schreiben an in welchem ich gefragt werde ob ein Guthaben aus einer BK Abrechnung im März in voller Höhe von 340€  verrechnet werden soll. Kein Anhörungsbogen sondern einfach nur die Frage gestellt.Dieses Schreiben wurde am 20.01. erstellt.
Ich könnte mir im März Geld leihen befürchte allerdings das dieses dann als Einkommen gewertet wird. Hilft hier evt ein Darlehensvertrag?

Zur o. g. Frist: Ich habe heute im JC angerufen und um RR gebeten. Ich möchte zumindest um Fristverlängern bitten um den/ die Anträge nachzuholen.

Ich würde mich freuen wenn ihr hier einen Rat habt.

Liebe Grüße

Fettnäpfchen

Lilie

Zitat von: Lilie am 25. Januar 2022, 20:16:08Nachweis hierüber sollte ich bis zum 23.01. einreichen. Was natürlich so nicht möglich war. Rechtsfolgenbelehrung war dabei. Angekündigt wird umgehende vollständige Leistungseinstellung.
Eine Leistungseinstellung wegen so etwas wäre gegen das Gesetz und darf nicht  vorgenommen werden.

Wenn du die Anträge gestellt hast meldest du dem Jc das die Anträge gestellt sind und gut ist`s.
Wenn dann stellst du erstmal den Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Grusi kannst du stellen wenn die EU abgelehnt wird.

Zitat von: Lilie am 25. Januar 2022, 20:16:08
Zeitgleich kam heute ein zweites Schreiben an in welchem ich gefragt werde ob ein Guthaben aus einer BK Abrechnung im März in voller Höhe von 340€  verrechnet werden soll
Da sieht man das die keine Ahnung hat denn Guthaben wird mit laufenden KdU im Folgemonat verrechnet.
Mach doch den Gegenvorschlag das es abbezahlen willst. Hat verwunderlicherweise schon geklappt bei einem anderen User und ist gar nicht so ange her als ich das gelesen habe.
Ansonsten
Zitat von: Lilie am 25. Januar 2022, 20:16:08Ich könnte mir im März Geld leihen befürchte allerdings das dieses dann als Einkommen gewertet wird. Hilft hier evt ein Darlehensvertrag?
hast du mit deiner Befürchtung recht. > Beispiele für einen Darlehensvertrag

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Lilie am 25. Januar 2022, 20:16:08Angekündigt wird umgehende vollständige Leistungseinstellung.
Völliger Blödsinn
Zitat von: Lilie am 25. Januar 2022, 20:16:08und Grundsicherung
Wenn du Erwerbsfähig bist, ist auch das völliger Blödsinn
Zitat von: Lilie am 25. Januar 2022, 20:16:08Kein Anhörungsbogen
Wozu auch, dazu gibt es klare Regeln

Unwissender

Schreib zurück, das die Frist nicht einzuhalten ist, das du den Antrag stellst, aber nix für die bearbeitungsdauer kannst!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Yavanna

Es soll ja nur die Antragstellung nachgewiesen,  nicht das Ergebnis.
Bitte um Fristverlängerung, wenns nicht anders passt und reiche dann eine Kopie des jeweiligen Antrags ein.

Ottokar

Zitat von: Lilie am 25. Januar 2022, 20:16:08
Meine Frage hierzu: Ist 1. eine 2 Wochenfrist überhaupt zulässig?
Das kann man so nicht beantworten.
Der Antrag ist sehr komplex, jemand der schon mit dem ALG II Antrag Probleme hat, wird hier definitiv Hilfe benötigen, was in 2 Wochen nicht zu schaffen ist.

Zitat von: Lilie am 25. Januar 2022, 20:16:08
2. Frage: Soll ich beides, Rente und Grundsicherung, oder nur eines beantragen? Ich verstehe das "bzw." nicht.
Grundsicherung kannst du erst beantragen, wenn die RV deine voller Erwerbsminderung festgestellt hat.
Du kannst somit vorerst nur den Rentenantrag stellen.

Zitat von: Lilie am 25. Januar 2022, 20:16:08
Zeitgleich kam heute ein zweites Schreiben an in welchem ich gefragt werde ob ein Guthaben aus einer BK Abrechnung im März in voller Höhe von 340€  verrechnet werden soll.
Bitte mal klarstellen: Will das JC wissen,
- ob du einer Aufrechnung mit deinem ALG II zustimmst, oder
- will es wissen, ob der Vermieter das Guthaben mit der nächsten Miete aufrechnet?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Lilie

Vielen Dank erstmal für eure Antworten!

Inzwischen hatte ich einen Anruf von der Leistungsabteilung. Mein Eindruck war das sie selbst auch keine richtige Ahnung hat. Sie sagte ich hätte jetzt schon keinen Anspruch mehr gemäß Paragraph 7 und ich müsste sofort beide Anträge stellen. 

Fristverlängerung wurde gewährt.

Der Rentenantrag geht jetzt raus. Beim Grusi habe ich um Erstberatung gebeten. Wird abgelehnt. Stattdessen schickt man mir den Antrag zu mit dem Hinweis das Ärztl. Gutachten beizufügen.

Das Guthaben wird im März aufgerechnet. Ist ok für mich.

Ich schau mal wie es weitergeht.

Liebe Grüße