Erbe nach Weiterbewilligungsantrag, muss man das Erbe Trotzdem angeben?

Begonnen von Benutzername, 02. Januar 2022, 21:58:57

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Benutzername

Hallo,
angenommen ich beziehe gerade Hartz4, weiterbewilligungsantrag wäre am 01.02.2022 fällig, diesen "nutze ich aber nicht", am 03.02.2022 wird mir ein Erbe in Höhe von 60.000 überwiesen. Muss ich das beim Jobcenter Trotzdem angeben? Da ich aus dem Hartz IV Falle/den weiterbewilligungsantrag nicht Stelle/kein Vertrag zwischen mir und dem JC besteht.

Wenn ich nach einem halben Jahr wieder einen Antrag stellen, zählt mein Erbe dann als Einkommen, oder Vermögen (darf ich "den Rest" behalten?)?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!


PS: schaut euch auch gern mein anderen Betrag im Forum an, habe da einige Fragen die niemand beantwortet habe, bräuchte echt Hilfe weil da keiner mehr ist (Freunde/Familie) der mir helfen könnte!

Yavanna

Hast du dem JC den Erbfall, also Todesfall, direkt mitgeteilt?

justine1992

Zitat von: Benutzername am 02. Januar 2022, 21:58:57schaut euch auch gern mein anderen Betrag im Forum an
Link wäre nett gewesen
https://hartz.info/index.php?topic=127543.msg1519533#msg1519533

Zitat von: Benutzername am 02. Januar 2022, 21:58:57habe da einige Fragen die niemand beantwortet habe
Was ist denn noch offen (außer Feedback)?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fettnäpfchen

Zitat von: Benutzername am 02. Januar 2022, 21:58:57weiterbewilligungsantrag wäre am 01.02.2022 fällig, diesen "nutze ich aber nicht", am 03.02.2022 wird mir ein Erbe in Höhe von 60.000 überwiesen. Muss ich das beim Jobcenter Trotzdem angeben? Da ich aus dem Hartz IV Falle/den weiterbewilligungsantrag nicht Stelle/kein Vertrag zwischen mir und dem JC besteht.
dann musst du das Erbe auch nicht melden und wenn du später wieder hilfebedürftig bist wäre das Erbe als Vermögen zu betrachten. Mit später ist aber nicht Ende Februar (uU auch nicht Ende März) gemeint.
Erben als ALG II Empfänger

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.