Enkel in Pflege

Begonnen von Nina1963, 06. Dezember 2021, 15:22:25

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Nina1963

Hallo

Da mein Enkel (13 Jahre) zur Zeit in einem Heim lebt habe ich einen Antrag gestellt das er zu mir kommt und bei mir lebt .
Ich hatte mich schon als er klein war um ihn viel gekümmert und als seine Mutter mit ihm wegzog fiel ich in ein tiefes Loch - Er wurde dann vom Jugendamt in Obhut genommen und lebt seitdem in einem Heim.
Er und ich haben schon lange angestrebt das er bei mir wohnt und endlich willigt auch seine Mutter ein und das Jugendamt muss jetzt nur noch meine Wohnung anschauen und was sie halt so überprüfen.
Ich selbst bin alleinstehen und lebe von Hartz4 . Ich habe außerdem noch einen Minijob - wobei mir ein Halbtagsjob lieber wäre , habe aber bisher noch keinen gefunden.
Dazu muss ich sagen, das es mir psychisch nicht sehr gut geht und ich zudem oft Rückenschmerzen habe - war auch schon bei Ärzten (Hausarzt, Orthopäde) , aber die haben nichts gefunden und somit habe ich auch nichts vorzuweisen .
Jetzt zu meiner Frage
Wenn mein Enkel bei mir wohnt mit angemeldet usw , bekomme ich auch Pflegegeld für ihn .
Muss ich mir dann trotzdem eine Ganztagsstelle suchen - bzw eine Arbeit für mittags annehmen ?

Ich glaube nicht das ich das zusammen schaffe - zumal er nicht ganz einfach ist und gerade in die Pubertät kommt.

Notfalls würde ich auch Sanktionen in Kauf nehmen.


Liebe Grüße

blaumeise

Mit "Pflegegeld" meinst du, dass du Geld für seine normale Versorgung bekommst: für Lebensmittel, Kleidung usw. Er ist nicht pflegebedürftig, hat keinen Pflegegrad oder so etwas, oder?

Benötigt er denn besondere Aufmerksamkeit, ist er z. B. verhaltensauffälig, sodass du mehr Zeit für ihn benötigst? Lies hier mal bitte:
Zitat- Kinderbetreuung, Kinder ab 3 Jahren:
Auch ein Kind ab 3 Jahren kann wegen Betreuung desselben ein Grund sein, eine Maßnahme zur Eingliederung oder einen Job folgenlos verweigern. Dies ist der Fall, wenn während der job- oder maßnahmebedingten Abwesenheit des Elternteiles die Betreuung des Kindes durch Dritte oder den anderen Elternteil nicht gewährleistet ist, oder Aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten des Kindes (z.B. Hyperaktivität) nicht möglich ist.
Siehe auch Weisung der BA zu § 10 SGB II ab Rz 10.11.
Aus: Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Nina1963

Das ist schon richtiges Pflegegeld- das auch Großeltern beantragen können - zusätzlich zum Unterhalt - wobei ich nicht weiß wieviel das ist,
Ich selbst bin ein sparsamer Mensch - ich komme mit wenig aus - aber ich hab gehört das Kinder und ´Hartz4 schon schlimm sein können .

Ich hätte meinen Enkel auch so zu mir nehmen können - dann zwar auch Unterhalt und Kindergeld bekommen - aber das zusätzliche Pflegegeld erleichtert mir doch einiges das dem Kind zugute kommt . Soweit ich weiß darf das auch nicht vom Jobcenter verrechnet werden .

Mein Enkel hatte Entwicklungsstörungen und geht auf die Sonderschule . Er ist zur Zeit auch in Therapie . Evtl aber nur weil herausgefunden werden soll ob er misshandelt wurde.
Ob das ausreicht glaube ich eher weniger - ich möchte ihn da auch nicht weiter in eine Schiene pressen .
Es ist eher mein Problem das ich ihn nicht mittags alleine lassen will/kann um erst mal zu sehen wie er sich in den 3 Jahren entwickelt hat - so weiß ich zB das sein bester Freund Drogen nimmt - wenn er bei mir ist wird er aber keinen Kontakt mehr zu ihm haben , aber was wenn er selbst da schon reingeschlittert ist.
Ich hatte immer ein sehr gutes Verhältnis zu ihm - die Frage ist - hat sich da etwas geändert . usw

Wer könnte das denn beurteilen das mein Enkel mittags Betreuung braucht ? Wohin wende ich mich da ?



crazy

Wenn er bei Dir ist könntest Du alle medizinischen Befunde nutzen, Ärzte mit ihm aufsuchen und ggf. auch Pflegegrad über die Pflegekasse frststellen. Zudrm ggf. auch GdB.
Er hat ja schon Entwicklungsstörung diagnostiziert.
Die Förderschulen sind in der Regel Ganztagschuleen, Hol-und Bringdienst kann genutzt werden.
Bedeutet bis 15 Uhr ist da in der Regel Schule plus Fahrtzeit. Du hast, wenn alle gut geht also genug Zeit für Dich zu sorgen.

Nina1963

Danke für eure Antworten.

Ich werde mir da wohl am besten Hilfe holen .

blaumeise

Irgendjemand sollte dir bestätigen, dass dein Enkel einen erhöhten Betreuungsbedarf durch dich hat. Dann musst du dir überlegen, wie viel das ist, zu welchen Zeiten, denn ich könnte mir vorstellen, dass das JC da genauer nachfragen wird, um zu gucken, ob es dich doch noch in Arbeit vermitteln könnte. Vielleicht musst du für deinen Enkel abrufbereit sein, wenn es Probleme in der Schule gibt oder so etwas.

Birgit63

Hast du dir das auch gut überlegt? Ich kann dich sehr gut verstehen. Ich bin selbst Oma. Aber dein Enkel scheint sehr schwierig zu sein und du bist gesundheitlich auch sehr angeschlagen. Schaffst du das? Es tut deinem Enkel sicherlich nicht gut, aus der Einrichtung zu dir zu kommen und nach einigen Monaten musst du feststellen, dass du dem leider nicht gewachsen bist und er muss zurück in die Einrichtung.

Nina1963

Ich habe mir wirklich sehr viele Gedanken gemacht und als er 2 Wochen in den Sommerferien bei mir war (leider ging nicht länger und wir waren beide darüber traurig) konnte ich feststellen das er sich nicht so sehr verändert hat und wir immer noch einen guten Draht zueinander haben.

Ich war ja lange Zeit seine Tagesmutter - er war in den Ferien immer bei mir- auch an den Wochenenden und wir kamen sehr gut miteinander aus - auch wenns mal hart herging weil er aufräumen musste oder wegen Hausaufgaben - aber er hat das dann doch so verinnerlicht, das es irgendwann für ihn normal wurde seine Aufgaben zu erledigen.

Zur Zeit bin ich in einer Maßnahme - um zu schauen ob ich nicht einen Midi- halbtags oder Ganztagsjob  finde .
Ich habe jetzt Angst das ich etwas annehmen muss das mich dann in der Situation überfordert - als alleinerziehende Oma .
Wie gesagt - ich habe keine Bescheinigungen für meine Rückenprobleme oder meine Stressanfälligkeit und psychische Probleme .

Aber ich bin mir absolut sicher das mir mein Enkel gut tut - er mir mehr Sinn und Freude gibt und mich auch unterstützt
und mir tut es gut mich um ihn zu kümmern.

Nicht das es jetzt einen falschen Eindruck hinterlässt - ich habe mit meiner Tochter auch ein gutes Verhältnis - und sollte sie in der Lage sein, ihn irgendwann wieder zu sich zu nehmen und er das auch möchte - werde ich da nicht im Wege stehen .
Wir sind uns auch alle einig das meine Tochter zu Besuch kommt und wir alle an einem Strang ziehen , nur bin ich halt die Erwachsene die darauf achtet das das auch umgesetzt wird .



mousekiller

Nebenher wäre es vielleicht gut, wenn Du beim JC einen Antrag auf amtsärztliche Untersuchung stellst. Ich hoffe, deine körperlichen Probleme sind durch Ärzte gut dokumentiert. Wenn du nämlich ein Attest hast, dass du nur eingeschränkt leistungsfähig sein wirst, wird es gut sein, dass auch das JC weniger Handhabe findet, dich mit Verfolgungsbetreuung zu bombardieren.

Hinsichtlich des Enkels gibt es zwei Arten von Pflegegeld:
1. - das, was Dir auf Grund seiner gesundheitlichen Einschränkungen gewährt wird.
2. - ein Zuschuss durch das Jugendamt dafür, dass du dich statt der Mutter um ihn kümmerst.

Mein Rat wäre, dass Du versuchst, eine kompetente Jugend- und/oder Sozialberatung zu finden, die Dir bei den Anträgen und Möglichkeiten helfend zur Seite steht.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Birgit63

Das ist ja das Problem. Für die gesundheitlichen Probleme gibt es keine Atteste. Von daher sehe ich da durchaus Probleme. Das JC wird die TE weiterhin in der Maßnahme halten bzw. sie muss sich weiterhin um sozialversicherungspflichtige Jobs bemühen, die sie auch Hartz IV rausbringen. Deshalb muss sie sehen, dass sie wenigstens die gesundheitlichen Probleme ihres Enkels gut attestiert bekommt.

mousekiller

Zitat von: Birgit63 am 07. Dezember 2021, 12:48:26
Das ist ja das Problem. Für die gesundheitlichen Probleme gibt es keine Atteste. Von daher sehe ich da durchaus Probleme. Das JC wird die TE weiterhin in der Maßnahme halten bzw. sie muss sich weiterhin um sozialversicherungspflichtige Jobs bemühen, die sie auch Hartz IV rausbringen. Deshalb muss sie sehen, dass sie wenigstens die gesundheitlichen Probleme ihres Enkels gut attestiert bekommt.

Das hast du falsch verstanden. Das amtsärztliche Gutachten ist ebenfalls ein Attest, das das JC bei der Jobvermittlung berücksichtigen muss. Deswegen den Antrag beim JC stellen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...