Ist ein Geldgeschenk zur Entrichtung der Kfz-Jahressteuer leistungsrelevant?

Begonnen von BO177, 06. Dezember 2021, 18:31:04

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BO177

Von den Erben einer alten verstorbenen Dame soll das Auto (Wert 1.500-2.000 €) ein Hartz-IV-Bezieher (SGB II), der sich viele Jahre um die Dame gekümmert hat, als Geschenk erhalten. Mangels Geld/Rücklagen soll ihm auch der Jahresbetrag 2022 für die Kfz.-Steuer bar gegeben werden, um diesen für den Lastschrifteinzug auf sein Konto einzuzahlen.

Ist dieser Betrag, ca. 160 €, bei entsprechend ausgestellter Bescheinigung der Erben/Schenker zweckgebunden wie Krankenversicherungsleistungen oder wird er (trotzdem) leistungsrelevant als Einnahme betrachtet?

Muss der Betrag dem Jobcenter auch dann (mit der beigelegten Bescheinigung) gemeldet werden, wenn er nicht leistungsrelevant ist?

Ich danke für sachdienliche Hinweise. ;- )

crazy

Das gesamte Geschenk muss angegeben werden!

Die 160 Euro sollen die Schenker besser direkt an den Zoll überweisen.
Nach Anmeldung des Fahrzeuges durch den Beschenkten auf seinen Namen. Kostet ebenfalls Geld

BO177

Eine Anmeldung/Ummeldung ist (hier) nur mit Lastschriftmandat möglich.

Fettnäpfchen

BO177

Zitat von: BO177 am 06. Dezember 2021, 18:31:04Jahre um die Dame gekümmert hat, als Geschenk erhalten. Mangels Geld/Rücklagen soll ihm auch der Jahresbetrag 2022 für die Kfz.-Steuer bar gegeben werden, um diesen für den Lastschrifteinzug auf sein Konto einzuzahlen.
Also ein Vermächtnis.
Da das Kfz. kein Geld ist ist es kein Einkommen da es nicht in Geld zur Verfügung steht. 
Bei der Vers. ist es aber Geld daher wäre es wirklich besser wenn die Summe Versicherung von denen die das verwalten überwiesen wird.
Nachzulesen in:
Erben als ALG II Empfänger

MfG FN
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BO177

Fettnäpfchen,

danke für den Hinweis und Link! Die Meldepflicht für das Kfz. war mir nicht klar, da es ja nur von geringfügigem Wert ist.

Wie schon geschrieben: Die Zulassungsbehörde bzw. das Zollamt will eine Einzugsermächtigung, sonst keine Um-/Anmeldung.

Fettnäpfchen

BO177

Zitat von: BO177 am 07. Dezember 2021, 18:40:39Wie schon geschrieben: Die Zulassungsbehörde bzw. das Zollamt will eine Einzugsermächtigung, sonst keine Um-/Anmeldung.
Das ist normal in der heutigen Zeit.
Mach es denn das geht nicht anders und dann wäre nur zu belegen dass es zweckgebunden ist.
Wenn das im Vermächtnis so steht dann sollte es m.M.n. auch anerkannt werden.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf hier mal suchen.

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