Unterschied zwischen den Bundesländern ?

Begonnen von Lila1612, 04. Februar 2022, 09:35:22

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Heinz-Otto

Zitat von: Lila1612 am 04. Februar 2022, 16:40:25
Genau so die Sache, er geht Vollzeit arbeiten, warum sollte er für mich bzw uns aufkommen?

Weil das das SGB II so vorsieht. Spätestens nach 1 Jahr.
Und wenn du kostenlos wohnst, nicht einmal Anteil an Betriebskosten zahlen musst, hast du Glück, dass das JC nicht schon jetzt eine "eheähnliche Gemeinschaft" unterstellt (hier VuE Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft genannt).

Lila1612

Nochmal, wie soll ich Betriebskosten benennen, wenn ich kein Schimmer habe was für Kosten zu erwarten sind.
Eheliches Verhältnis, weil man dort ,,umsonst" wohnt!? Ist ja nicht so das ich beispielsweise Strom zahle, was fürs Amt ja unrelevant ist, weil dies ja so oder so vom Regelsatz zu bezahlen ist.

Nein, ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, dass ein Mensch für einen anderen aufkommen soll, er hat schließlich auch seine Kosten, die er bezahlt und nicht ich.

BigMama

In einem Jahr wird er für dich aufkommen müssen. Dann ist die einjährige Schonfrist vorbei.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Heinz-Otto

Zitat von: Lila1612 am 04. Februar 2022, 17:26:07
Nochmal, wie soll ich Betriebskosten benennen, wenn ich kein Schimmer habe was für Kosten zu erwarten sind.


So was kann man grob abschätzen. Heizspiegel, Betriebskostenspiegel bieten hier grobe Orientierung.
Grundsteuer kann man erfragen oder wurde schon festgesetzt, Gebäudeversicherungen sicher schon abgeschlossen und Prämien ebenfalls bekannt.
Falls Untervermietvertrag gemacht wird, kann der Vermieter auch eine Mietpauschale festlegen.



Fettnäpfchen

Zitat von: Lila1612 am 04. Februar 2022, 17:26:07Eheliches Verhältnis, weil man dort ,,umsonst" wohnt!?
Zitat von: Lila1612 am 04. Februar 2022, 17:26:07Nein, ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, dass ein Mensch für einen anderen aufkommen soll, er hat schließlich auch seine Kosten, die er bezahlt und nicht ich.
Zitat von: Lila1612 am 04. Februar 2022, 16:40:25Genau so die Sache, er geht Vollzeit arbeiten, warum sollte er für mich bzw uns aufkommen?
Nun das ist schon irgendwie verständlich, hilft dir und ihm aber nicht.
ALG 2 halt oder auch..
Willkommen im Club!

und wenn du ein bißerl Realität verträgst dann schau mal da rein: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
und zu deiner Unterstützung und Information:
Leitfaden bei Unterstellung einer BG / VuE / HG

MfG FN
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