Arbeit annehmen während Maßnahme/Lehrgang

Begonnen von freedifyy, 06. Februar 2022, 20:52:01

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freedifyy

Guten Abend ,

ich wollte fragen ob hier jemand weiss wie das ist wenn man sich gerade in einem Lehrgang befindet der über einen Bildungsgutschein  zustande gekommen ist und für den das JC Geld bezahlt hat (in meinem Fall Lehrgang zum  "City-Logistiker" ) man jetzt aber eine Arbeitsstelle gefunden hat - kann diese einfach so angetreten werden oder ist man verpflichtet den Lehrgang zu beenden ?


Sheherazade

Das sollte alles in dem Vertrag stehen, den du zu diesem "Lehrgang" unterschrieben hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Ich würde meinen, dass das in der EinV, bzw. Maßnahme Zuweisung geregelt sein muss. Insbesondere die Schadensersatzregelung bei Abbruch.
Fällst du mit dem Job aus Alg 2 raus?
Wegfall der Hilfebedürftigkeit wäre ja ein wichtiger Grund.



freedifyy

In dem Vertrag steht : "Die Eingliederrungsvereinbarung ist gültig ,solange alle Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von ALG II vorliegen..." 

Das wäre ja mit der Arbeitsaufnahme der Fall , ich weiss nur nicht ob das als Abbrechen gilt denn weiter steht : ".... ich werde die Teilnahme an der Maßnahme weder abbrechen, noch Anlass für den Abbruch geben ..."

Sheherazade

Irgendwie würfelst du alles durcheinander, einmal schreibst du von der EGV, dann wieder vom Maßnahmevertrag.

Im Maßnahmevertrag muss drin stehen, wann und weshalb die Maßnahme vorzeitig beendet werden kann, z. B. durch Arbeitsaufnahme.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

freedifyy

Das was ich zitiert hab steht alles in der EGV ... einen Maßnahmevertrag gibt es garnicht .

Sheherazade

Auch keine Maßnahmezuweisung? Auf welcher Grundlage gehst du da denn hin?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

freedifyy

Habe gerade gesehen dass es doch ein Maßnahmevertrag gibt .... Außerordentliche Kündigung im Falle einer Arbeitsaufnahme ist wohl möglich und die EGV entfällt ja dann sowieso .Sollte man schon lesen bevor man hier Fragen stellt  ..SORRY