Kostenübernahme Jobcenter bei Kostenbeteiligungsvereinbarung

Begonnen von Kallimax, 06. Januar 2022, 13:20:47

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Kallimax

Hallo!

In absehbarer Zeit möchte ich zu meiner Freundin ziehen, die über ein selbstgenutztes Einfamilienhaus verfügt.

Zwecks vorsorglicher Abwehr einer vom Jobcenter unterstellten gegenseitigen wirtschaftlichen Unterstützung im ersten Jahr des Zusammenlebens und weil ich finde, das es nur recht und billig ist die anfallenden individualisierbaren Kosten, z.B. für Strom, Wärme, Versicherungen etc. zu teilen, werde ich mit ihr eine Kostenbeteiligungsvereinbarung aufsetzen.

Nun meine Frage: Werden die dadurch anfallenden monatlichen Kosten genau wie bei meiner bisherigen Miete vom Jobcenter ausgezahlt?

Besten Dank vorab für eure Antworten.

Freundliche Grüße
Kallimax

Sheherazade

Zitat von: Kallimax am 06. Januar 2022, 13:20:47
Nun meine Frage: Werden die dadurch anfallenden monatlichen Kosten genau wie bei meiner bisherigen Miete vom Jobcenter ausgezahlt?

Das sind deine Kosten der Unterkunft und sollten dann auch entsprechend im Bewilligugsbescheid als solche auftauchen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Bei Strom bin ich mir unsicher, inwieweit das bei einer Pauschalvereinbarung übernommen werden muss, aber die Hausversicherungen sind anteilig schon zu übernehmen - genauso wie bei einem Mietverhältnis.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Ist eine Pauschale geplant? Geht es nur um Gebäudeversicherungen?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kallimax

Zitat von: justine1992 am 06. Januar 2022, 14:35:13
Ist eine Pauschale geplant? Geht es nur um Gebäudeversicherungen?

Wenn eine Pauschale Sinn macht - Natürlich! Und Ja, es geht um Gebäudeversicherung, Anwohnerkosten (Kanal, Klärwerk etc.)...

Fettnäpfchen

Mal reinreichen:

Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.
Zitat
- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 151/10 R:
Keine Minderung des Regelbedarfes bei Pauschalmieten, keine Minderung der Pauschalmiete um den in der Regelleistung enthaltenen Anteil für Haushaltenergie.
Das Leistungssystem des SGB II lässt eine individuelle Bedarfsermittlung bei den in der Regelleistung enthaltenen Bedarfen grundsätzlich nicht zu. Die von der Rechtsprechung entwickelte Behandlung der Kosten der Warmwasserbereitung, die der Gesetzgeber mit § 20 Abs 1 Satz 1 SGB II nF ("... ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile ...") fortentwickelt hat, ist auf die Stromkosten als Bestandteil einer Inklusivmiete nicht übertragbar.
(Anm. Ottokar: damit hat das BSG seine in B 14/7b AS 64/06 R vertretene Rechtsauffassung zum Abzug von Haushaltenergie bei Pauschalmieten aufgegeben.)

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kallimax

Blicke nicht mehr so ganz durch. :wand: Um meine Fragen vom Anfang zu ergänzen, die weitere Frage:

Mache ich dann sinnvollerweise eine Kostenbeteiligungsvereinbarung oder einen Mietvertrag (Hintergrund: Freundin hat Eigentum)?

Fettnäpfchen

Kallimax

Zitat von: Kallimax am 07. Januar 2022, 17:04:07
Mache ich dann sinnvollerweise eine Kostenbeteiligungsvereinbarung oder einen Mietvertrag (Hintergrund: Freundin hat Eigentum)?
Beides ist möglich.
Ich habe nur verlinkt das bei einer Pauschale der Strom nicht abgezogen werden darf.
Ist die Whg. räumlich getrennt wäre ein MV sicherer was die VuE angeht,
ist sie nicht räumlich getrennt wäre eine KbV das bessere wegen der evtl. fehlenden Meßgeräte für Strom und Wasser etc.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Ich würde immer einen UMV bevorzugen.
Ein UMV hat für den Partner der nicht im HMV eingetragen ist, bzw. in Eigentum des Partners einzieht Vorteile (Kündigungsschutz).
Bei Eltern kann man das evtl. vernachlässigen.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Untermiete-Kuendigung-an-die-Ex-ohne-Untermietvertrag--f28479.html
ZitatEr kann grundsätzlich vom anderen Partner verlangen, dass dieser auszieht. Der Partner , der nicht direkt am Mietvertrag beteiligt ist, hat kein Bleiberecht, das er seinem ,,Expartner" beziehungsweise dem Vermieter entgegenhalten könnte.

Die Kündigungsschutzvorschriften sind dann grundsätzlich nicht anwendbar.

Das Verlangen nach sofortiger Räumung kann aber dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen und deshalb unzulässig sein.

Haben die Partner hingegen einen Untermietvertrag abgeschlossen, was aber in der Praxis eher die Ausnahme darstellt, kann sich der Untermieter auf die Schutzvorschriften des Mietrechts und damit auch auf Kündigungsfristen berufen.

https://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/

BigMama

Wenn es sich um Wohneigentum handelt dann wäre ein Mietvertrag und kein Untermietvertrag das richtige Instrument. Eine Untervermietung ist es nicht, da die Partnerin die Eigentümerin und keine Mieterin ist.
Noch ein Hinweis: Mieteinannahmen müssen ans Finanzamt gemeldet werden.

Wenn es nur um die Beteiligung an den anfallenden Kosten geht, dann ist eine Kostenbeteiligungsvereinbarung der einfachere Weg.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)