Verbleib Eigentumswohnung und Mietzahlungen

Begonnen von Bagira, 10. Dezember 2021, 13:41:44

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Bagira

Zitat von: crazy am 10. Dezember 2021, 19:13:44
Leider doch.
Du hast Vermögen in Höhe xy gehabt.
Verprassen,verschenken war nicht.
Was daran ist nicht zu verstehen?

Verar..deswegen. weil Du eigentlich bis zur Veräußerung noch Darlehrnsweise hättest Alg2 bekommen müssen.
So eine Eigentumswohnung verkauft sich ggf schnell aber auch nicht innerhalb von 2 Wochen..
Mal grob erklärt gibt man vielleicht 2000 Euro aus/Monat. Das ist schon viel. In zwei Jahren also 48.000 ,vielleicht auch 50.000 in 2 Jahren.
Ergo, entweder hast Du nur so viel für die Wohnung über gehabt oder das JC darf vermuten, dass Du Geld beiseite geschafft hast.
Das JC darf zu Recht nachhaken! Ist gesetzlich geregelt.
Auch, dass Du Miete bei deiner Mutter zahlen musst. Dazu gibt es ja noch eine entsprechende Vereinbarung?
Hast Du vor dem Erbfall.auch bei Mama gewohnt? Dann hat sich ja nichts geändert


Mit deiner groben Erklärung liegst du nah dran.
Natürlich gibt es die Vereinbarung. Das Jobcenter hat den Mietvertrag bekommen und auch damals musste ich schon Miete zahlen. Wenn sie also schon in altem Kram rumschnüffeln das sollten sie echt richtig machen und sich nicht nur die Pralinen rauspicken^^
Ja, ich hatte meine Wohnung schon vorher bei meiner Mutter im Haus.

Aber damit wären meine beiden Fragen geklärt. Vielen Dank