Betriebskosten Abrechnung

Begonnen von seanni68, 10. Dezember 2021, 19:23:45

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Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 14. Dezember 2021, 13:54:43Und dürfen sie in gewissen Rahmen ja auch
Dürfen sie nicht.

Erst mal ist die Frist für die BK Abrechnung noch gar nicht rum.
Kommt sie dennoch später liegt das nicht im Handlungsspielraum vom TE. (mehr als den VM auffordern kann er erst mal nicht tun)
Manchmal hat der VM auch gute Gründe, warum diese noch nicht fertig ist. (in seltenen Fällen)

Das JC kann deswegen nicht einfach die Zahlung der Nebenkosten raus nehmen.
Da man als Mieter weiterhin dazu verpflichtet ist, diese zu zahlen.
Macht man es nicht, kann es relativ schnell zur Kündigung der Wohnung kommen.


Heinz-Otto

Den Teil von mir hast du gelesen?

ZitatWobei der laufende Bescheid dann zuvor korrekt aufgehoben werden müsste, bevor ein vorläufiger erlassen wird.
Aber nach welcher Norm? 48 und 45 SGB X greifen da ja nicht?

Fettnäpfchen

Heinz-Otto

Gestern hab ich eine o. zwei Sekunden überlegt ob du mich damit meinst, anscheinend nicht.
Es wäre besser wenn du die Zitate oder Fragen von dir demjenigen zuordnest von dem du eine Antwort erwartest/erhoffst.
Netiquette
Zitat•  Wenn Du mit Deinem Beitrag jemanden meinst, dann sprich Ihn auch mit seinem Nicknamen an, damit jeder weiß, wen Du meinst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2021, 16:11:57
Heinz-Otto

Gestern hab ich eine o. zwei Sekunden überlegt ob du mich damit meinst, anscheinend nicht.
Es wäre besser wenn du die Zitate oder Fragen von dir demjenigen zuordnest von dem du eine Antwort erwartest/erhoffst.
Netiquette
Zitat•  Wenn Du mit Deinem Beitrag jemanden meinst, dann sprich Ihn auch mit seinem Nicknamen an, damit jeder weiß, wen Du meinst.

MfG FN

Das tut mir leid. Entschuldige bitte. Dann war das eine Ausnahme. Ich denke du siehst, dass ich normalerweise zitiere.
Allerdings bezog sich meine Antwort tatsächlich auf dich, bzw. deine Situation mit deinem JC.
Denn bevor ein vorl. Bescheid erlassen wird, muss der aktuelle Bescheid ja erst aufgehoben werden.
Ein vorläufiger Bescheid bei gleichzeitig noch laufender Bewilligung funktioniert nicht.

Fettnäpfchen

 :offtopic:
Heinz-Otto

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 16:34:57Allerdings bezog sich meine Antwort tatsächlich auf dich, bzw. deine Situation mit deinem JC.
Denn bevor ein vorl. Bescheid erlassen wird, muss der aktuelle Bescheid ja erst aufgehoben werden.
Na dann kann ich ja antworten
Meine O-Kommune interessiert sich für so Feinheiten nicht.
Es ist ein Bescheid, also endgültig da nicht vorläufig, und das HK Thema mit einem Satz abgehandelt:
Heizkosten ab Juni 21 können erst nach Vorlage eines entsprechenden Heizkostenabschlagplans als Bedarf anerkannt werden.
Im Folgebescheid, nach einreichen des Abschlagplans, steht dann
Ab Juni wird ihnen ....... anerkannt

MfG FN
:offtopic: (Ende)
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seanni68

Ich habe es heute dem Jobcenter gemeldet ,
Und die E Mails des Schriftverkehrs mit meinem Vermieter zugesendet.
Es kam eine zweite Mail seitens des Vermieters ( Baugenossenschaft)
Dass es angeblich so lange dauern würde weil das kuvertieren der Briefe etwas mehr Zeit als sonst
In Anspruch nehmen würde!!!
Ich solle bitte noch etwas Gedukd aufbringen.

Gruß S.