Übergangszeit nach dem Studium

Begonnen von kuddelwuddel, 11. November 2021, 12:44:02

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Sheherazade

Eben. Also ankreuzen "mit Eltern zusammen wohnend", Anlage HG für jedes Elternteil ausfüllen und dort dann angeben, dass keine Unterstützung geleistet wird. Ganz einfach.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kuddelwuddel

Vielen Dank für eure Hilfe!
In der Anlage "HG" kommt es mir so vor, als wären die Begriffe Bedarfs- und Haushaltgemeinschaft erneut absichtlich verwirrend eingestreut. Nach dem Vorgehen von @Sheherazade müsste ich hier entsprechend meine Eltern unter Punkt 2 eintragen, oder irre ich mich hier erneut? Sorry für die wahrscheinlich trivialen Anfragen, das ist mein erster Antrag, den ich ausfülle.

Viele Grüße

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

crazy

Ja, das scheint Absicht ..
Du bist die BG um die es geht!
Also ja unter 2 deine Eltern und bei Verhältnis zur BG (also zu Dir!)dann leiblicher Elternteil.


kuddelwuddel

Zitat von: crazy am 29. November 2021, 11:05:17
Ja, das scheint Absicht ..
Du bist die BG um die es geht!
Also ja unter 2 deine Eltern und bei Verhältnis zur BG (also zu Dir!)dann leiblicher Elternteil.

Kurze Nachfrage: wenn ich bei Punkt 3. meine Eltern sowie das Verwandtschaftsverhältnis eintrage, bestätige ich laut Formular ja direkt die Existenz einer gemeinsamen BG?

"Person in der Bedarfsgemeinschaft, zu der das Verwandtschaftsverhältnis/
Schwägerschaft besteht"

Sheherazade

Zitat von: kuddelwuddel am 30. November 2021, 11:25:52
Kurze Nachfrage: wenn ich bei Punkt 3. meine Eltern sowie das Verwandtschaftsverhältnis eintrage, bestätige ich laut Formular ja direkt die Existenz einer gemeinsamen BG?

Nein, immer noch nicht. Man ist niemals eine BG mit seinen Eltern, wenn man über 25 Jahre alt ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Da steht doch "zur BG".
Die BG bist Du!

kuddelwuddel


kuddelwuddel

So, kurzes Update:

muss nun noch diverses einreichen (Perso, Meldebescheinigung usw.)

Habe dazu noch die Anlagen EK und VM zugeschickt bekommen, die ich bitte ausfüllen soll. Hier trage ich lediglich meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein, oder?
Habe das Gefühl, dass darauf gehofft wird, dass man dort das Einkommen der Eltern einträgt.

Viele Grüße

Fettnäpfchen

kuddelwuddel

Zitat von: kuddelwuddel am 08. Dezember 2021, 14:57:18Habe dazu noch die Anlagen EK und VM zugeschickt bekommen, die ich bitte ausfüllen soll. Hier trage ich lediglich meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein, oder?
Ja (so wie es gefragt wird) nur deine eigenen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

kuddelwuddel

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Dezember 2021, 15:10:58
kuddelwuddel

Zitat von: kuddelwuddel am 08. Dezember 2021, 14:57:18Habe dazu noch die Anlagen EK und VM zugeschickt bekommen, die ich bitte ausfüllen soll. Hier trage ich lediglich meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein, oder?
Ja (so wie es gefragt wird) nur deine eigenen!

MfG FN

merci!

kuddelwuddel

Mein Antrag wurde mittlerweile bewilligt. Ich hatte ihn am 30.11.2021 online über das ALG-II-Formular gestellt. Nun wurde er mir jedoch erst ab dem 01.12 genehmigt, sprich die Leistungen für den November fehlen mir. In meinem Jobcenter-Account gibt es leider keinen Eintrag, den Eingang des Antrags im November zu belegen. Habt ihr eine Idee, wie ich den Eingang belegen kann?

Viele Grüße

Sheherazade

Zitat von: kuddelwuddel am 20. Dezember 2021, 09:34:08
Habt ihr eine Idee, wie ich den Eingang belegen kann?

Zitat von: kuddelwuddel am 08. Dezember 2021, 14:57:18
muss nun noch diverses einreichen (Perso, Meldebescheinigung usw.)

Steht in diesem Anforderungsschreiben evtl. auf der 1. Seite etwas von "Ihr Antrag vom ....." oder so ähnlich?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kuddelwuddel

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2021, 09:49:03
Zitat von: kuddelwuddel am 20. Dezember 2021, 09:34:08
Habt ihr eine Idee, wie ich den Eingang belegen kann?

Zitat von: kuddelwuddel am 08. Dezember 2021, 14:57:18
muss nun noch diverses einreichen (Perso, Meldebescheinigung usw.)

Steht in diesem Anforderungsschreiben evtl. auf der 1. Seite etwas von "Ihr Antrag vom ....." oder so ähnlich?

Nein, leider nicht :( die Antwort ist vom 03.12

Fettnäpfchen

Zitat von: kuddelwuddel am 20. Dezember 2021, 09:34:08Habt ihr eine Idee, wie ich den Eingang belegen kann?
Keine Ahnung noch nie online beantragt werde ich auch nie.
Unter Umständen wissen Computerprofis was man machen kann.
Vllt. mal da https://hartz.info/index.php?topic=113066.msg1241775#msg1241775 nachfragen falls hier keine Antwort kommt.

Früher gab es mal User die behauptet haben das sogar auf Bescheiden anhand Strichcodes festzustellen ist von wann der Bescheid ist.

MfG FN
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