Anrechnung von zuviel Einkommen

Begonnen von BlackCat, 19. Dezember 2021, 10:11:01

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Heinz-Otto

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 16:34:25
sondern dass Du nicht die ausführliche (nicht vorhandene) Begründung mitgeteilt hast.

Doch hatte ich ;) Nur hattest du Zweifel, dass es wirklich nur diese Begründung war. Ich kann dir gerne den Bescheid sannen.
aber ich bin mir sicher du glaubst mir auch so.
Zitat
Und sachlich; klar schließlich sind wir Erwachsen und selbst Meinungsverschiedenheiten kann man sachlich behandeln. Und deine letzten zwei Sätze passen auch eins zu eins auf mich.

Genau! Mit dir geht das auch wunderbar. Danke dafür. So macht Diskutieren Spaß. Und wenn man sich nicht auf den Schlips getreten fühlt, wenn man mal falsch liegt und darauf hingewiesen wird. Ist ja zum Schutz der Fragesteller und nicht gegen den, der sich irrt.
Der kann ja nur daraus lernen.
Schwierig wird es halt, wenn man gegensätzliche Interpretationen von Urteilen und Gesetzen hat, bzw. die unterschiedlich versteht.
Dann wird man sich evtl. nicht einig. Und ich gebe zu, dass ich auch auf meiner Ansicht beharre, wenn mich die andere nicht überzeugt. Ich denke, das ist normal.

BlackCat

Sorry, ich hatte das mit dem Ehrenamt vergessen, da ich es unregelmäßig ausübe. Ich bekomme also nicht jeden Monat eine Aufwandsentschädigung.
Dieses Jahr habe ich an Aufwandsentschädigung maximal 90 Euro im Monat bekomme, meistens noch sehr viel weniger. Außerdem hatte ich es bisher so verstanden, dass eine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro generell angerechnet werden darf. Bisher habe ich auch noch keinen Bescheid bekommen, dass meine Aufwandsentschädigung angerechnet wird, obwohl ich sie natürlich angegeben habe.

Fettnäpfchen

BlackCat

:grins: Salamitaktik
Zitat von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 16:53:11Ich bekomme also nicht jeden Monat eine Aufwandsentschädigung.

Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 16:41:22Und ich gebe zu, dass ich auch auf meiner Ansicht beharre, wenn mich die andere nicht überzeugt. Ich denke, das ist normal.
Dito; brauchst du auch nicht einscannen
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Erst mal  :sorry:  das wir deinen Beitrag voll gespammt haben.

Zitat von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 16:53:11
Sorry, ich hatte das mit dem Ehrenamt vergessen, da ich es unregelmäßig ausübe. Ich bekomme also nicht jeden Monat eine Aufwandsentschädigung.
Ok, zwar nicht optimal, aber kann passieren. Gerade wenn das EK unregelmäßig ist. Das mach die Berechnung und Kontrolle, ob das JC korrekt berechnet hat, nicht einfacher.
Zitat
Dieses Jahr habe ich an Aufwandsentschädigung maximal 90 Euro im Monat bekomme, meistens noch sehr viel weniger.
Bevor wir jetzt wieder durcheinander kommen. Bitte trenne Einkommen aus Nebenjob und Aufwandsentschädigung durch Ehrenamt.
Vorne schreibst du Nebenjob ca 90 €/Mon., manchmal bei 5 Samstagen mehr. Das Ehrenamt sind auch 90 € / Monat?
Dann sind es ja schon 180 €.
Ich blicke da leider nicht durch.
Zitat
Außerdem hatte ich es bisher so verstanden, dass eine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro generell angerechnet werden darf. Bisher habe ich auch noch keinen Bescheid bekommen, dass meine Aufwandsentschädigung angerechnet wird, obwohl ich sie natürlich angegeben habe.

Damit jemand die Berechnungen prüfen kann am besten konkret für den betreffenden Zeitraum Monat für Monat alle Einnahmen nach Art Ehrenamt/Nebenjob und Höhe.
Und am besten den Bescheid hochladen.

Das wird vermutlich jeder brauchen, der deinen Bescheid kontrollieren und nachrechnen kann. Ich persönlich müsste mich erst einlesen bei der Kombi Nebenjob + Ehrenamt, wie das mit dem Freibetrag funktioniert.

BlackCat

Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 17:10:56
Erst mal  :sorry:  das wir deinen Beitrag voll gespammt haben.

Zitat von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 16:53:11
Sorry, ich hatte das mit dem Ehrenamt vergessen, da ich es unregelmäßig ausübe. Ich bekomme also nicht jeden Monat eine Aufwandsentschädigung.
Ok, zwar nicht optimal, aber kann passieren. Gerade wenn das EK unregelmäßig ist. Das mach die Berechnung und Kontrolle, ob das JC korrekt berechnet hat, nicht einfacher.
Zitat
Dieses Jahr habe ich an Aufwandsentschädigung maximal 90 Euro im Monat bekomme, meistens noch sehr viel weniger.
Bevor wir jetzt wieder durcheinander kommen. Bitte trenne Einkommen aus Nebenjob und Aufwandsentschädigung durch Ehrenamt.
Vorne schreibst du Nebenjob ca 90 €/Mon., manchmal bei 5 Samstagen mehr. Das Ehrenamt sind auch 90 € / Monat?
Dann sind es ja schon 180 €.
Ich blicke da leider nicht durch.
Zitat
Außerdem hatte ich es bisher so verstanden, dass eine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro generell angerechnet werden darf. Bisher habe ich auch noch keinen Bescheid bekommen, dass meine Aufwandsentschädigung angerechnet wird, obwohl ich sie natürlich angegeben habe.

Damit jemand die Berechnungen prüfen kann am besten konkret für den betreffenden Zeitraum Monat für Monat alle Einnahmen nach Art Ehrenamt/Nebenjob und Höhe.
Und am besten den Bescheid hochladen.

Das wird vermutlich jeder brauchen, der deinen Bescheid kontrollieren und nachrechnen kann. Ich persönlich müsste mich erst einlesen bei der Kombi Nebenjob + Ehrenamt, wie das mit dem Freibetrag funktioniert.

Nein, es sind eben nicht 90 Euro monatlich vom Ehrenamt. Beispiel für die letzten Monate:
Im Juni und September bekam ich ca. je 88 Euro Aufwandsentschädigung Plus üblicher Verdienst vom Minijob. Im Oktober hatte ich nur einen kurzen ehrenamtlichen Einsatz und bekam dafür 42 Euro. Im November und Dezember hatte ich keinen Einsatz also auch keine Aufwandsentschädigung.

Jetzt bin ich auch ganz durcheinander, da ich ja bisher immer davon ausgegangen war, dass meine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro angerechnet werden darf und den Fall hatte ich bisher gar nicht. Ich habe bisher auch keinen Bescheid bekommen, wo meine Aufwandsentschädigung mit angerechnet wird.

JensM1

ZitatJetzt bin ich auch ganz durcheinander, da ich ja bisher immer davon ausgegangen war, dass meine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro angerechnet werden darf und den Fall hatte ich bisher gar nicht. Ich habe bisher auch keinen Bescheid bekommen, wo meine Aufwandsentschädigung mit angerechnet wird.

Der Freibetrag ist auf 250,00 Euro gestiegen. Bei den Einkünften wird die ehrenamtliche Tätigkeit erfasst, aber im Ergebnis nicht angerechnet. Zusätzlich steht dir bei den geschilderten Einkommensverhältnissen der volle Freibetrag auf die abhängige Beschäftigung zu. Also wie von diversen Vorpostern schon dargestellt einfach mit Einreichung der Gehaltsabrechnung 12/21 formlos die abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II beantragen. Darauf achten, dass auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnungen 2020 mit eingereicht werden, sonst dürfte sich alles verzögern.

BlackCat

Zitat von: JensM1 am 20. Dezember 2021, 17:42:56
ZitatJetzt bin ich auch ganz durcheinander, da ich ja bisher immer davon ausgegangen war, dass meine Aufwandsentschädigung erst ab 200 Euro angerechnet werden darf und den Fall hatte ich bisher gar nicht. Ich habe bisher auch keinen Bescheid bekommen, wo meine Aufwandsentschädigung mit angerechnet wird.

Der Freibetrag ist auf 250,00 Euro gestiegen. Bei den Einkünften wird die ehrenamtliche Tätigkeit erfasst, aber im Ergebnis nicht angerechnet. Zusätzlich steht dir bei den geschilderten Einkommensverhältnissen der volle Freibetrag auf die abhängige Beschäftigung zu. Also wie von diversen Vorpostern schon dargestellt einfach mit Einreichung der Gehaltsabrechnung 12/21 formlos die abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II beantragen. Darauf achten, dass auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnungen 2020 mit eingereicht werden, sonst dürfte sich alles verzögern.

Vielen Dank, deine Antwort bringt Licht ins Dunkel. Kurze Frage dazu: gelten die 250 Euro Freibetrag bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten?
Nebenkostenabrechnung ist schon längst eingereicht und das Guthaben verrechnet. Dann werde ich mal im Januar die Überprüfung beantragen.

Fettnäpfchen

BlackCat

Zitat von: BlackCat am 20. Dezember 2021, 20:32:59Dann werde ich mal im Januar die Überprüfung beantragen.
Bin jetzt nicht auf dem laufenden auch nicht was du überprüfen lassen willst aber dir ist schon klar das ab Jan. nur bis Anfang 2021 überprüft wird. Wenn du es noch dieses Jahr nach Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X machst gilt es rückwirkend bis Anfang 2020
und dazu musst du auch jeden bis dahin erlassenen Bescheid im Ü-Antrag auflisten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BlackCat

Ja, es geht mir ja auch nur um den Bescheid vom Sommer dieses Jahres.