Muss man Umzugsgebühr beim Internetdiensleister bezahlen?

Begonnen von Katrin, 13. Dezember 2021, 11:15:16

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Katrin

Hallo liebe Leute,

unser Internetvertrag läuft noch bis zum 25.4.23. Wir müssen umziehen. Die Umzugsgebühr kostet 70 €. Gibt es eine Möglichkeit, die Gebühr nicht zu bezahlen bzw. den Vertrag wegen der Umzugsgebühr vorzeitig zu beenden?

Danke für Rat!

Sheherazade

Wenn euer derzeitiger Anbieter am neuen Wohnort nicht leisten kann, könnt ihr vorzeitig kündigen. Ansonsten eben die Umzugsgebühr bezahlen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Mir hat 1und1 diese Gebühren erlassen mit Tarifwechsel/Neuabschluss oder so.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Heinz-Otto

Ich erzähle mal meine Erfahrungen. Vielleicht hilft es mit etwas Glück was.

Vodafone hatte das bei mir auch versucht.
Allerdings war in den AGB und dem Preisverzeichnis das für micht gegolten hat, keine Umzugsgebühren angegeben.
Die leiten einem über das Kundenzentrum aber auf eine Seite für einen Umzugsauftrag, wo die Kostenpflicht drauf steht.

Den Umzug habe darum per Fax und Brief angemeldet und beantragt.
Das war zwar einiges Gezackere, da die mir die Kosten trotzdem aufbrummen wollten, aber sie hatten keine Rechtsgrundlage dafür, da ich den "Antrag" ja formlos gestellt hatte (oder ich hatte noch ein altes formular gefunden, das weiß ich nicht mehr genau)
und nicht über das Kundenzentrum.

Ein ganz übler Trick ist, dass die Provider immer nur die aktuellen AGB und Preislisten online stellen, einem beim Vertragsabschluss aber nicht mitsenden. Man muss sich die also immer sofort runter laden und gut speichern. Später kommt man an die sonst nicht mehr dran.
Dann wird behauptet, es gelten immer die aktuellen AGB und Preislisten, obwohl die Änderungen gar nicht vorher angekündigt wurden. Was nach AGB aber wiederum gemacht werden muss. Selbst wenn eine - inzwischen unwirksame - Zustimmunsfiktion in den AGB stand.

Aldi z. B. hatte behauptet, die AGB die für mich gelten, hätten sie nicht mehr, das wäre zu lange her.




Maunzi

Zitat von: Heinz-Otto am 13. Dezember 2021, 13:57:46Aldi z. B. hatte behauptet, die AGB die für mich gelten, hätten sie nicht mehr, das wäre zu lange her.
Der ist nicht schlecht^^ Da hilft oftmals - sofern es sich um im Internet einsehbare Dokumente handelt - mal eben archive.org zu bemühen. Man ist ja gerne hilfsbereit wenn sie die selber nicht wiederfinden können.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

TG

Umzugsgebühr bei Post und Internet habe ich schon mehrmals für die Leute, die ich betreue, beantragt und bewilligt bekommen.

Heinz-Otto

Zitat von: TG am 23. Dezember 2021, 18:06:50
für die Leute, die ich betreue, beantragt und bewilligt bekommen.

Als rechtlicher Betreuer? Das war ich auch mal (bezog derweil selbst Alg2) und stellte fest, dass alles viel einfacher geht, das JC springt und man sogar die Durchwahl zum SB und VM bekommt.
Vor Betreuern haben die echt Respekt und Schiss etwas falsch zu machen und halten sich an die Vorschriften.
Da hatte ich schon überlegt, ob sich einige eLB zusammenschließen und gegenseitig eine Betreuung für Ämter und Behörden beantragen  :cool:
Vorteil es geht alles problemloser und man hat noch damals 323 € pro Jahr anrechnungsfreies EK aus Ehrenamt.
Und immer einen Beistand dabei, der akzeptiert werden muss!



TG

Die Umzugskosten für Post Nachsendungen und Internet Anbieter gehören zu den KdU und müssen mit beantragt werden, natürlich VOR dem Umzug.

Frogger

Man muss vor dem Umzug nicht sämtlich erdenklichen Kosten beantragen. Der Antrag auf Übernahme von Umzugskosten ist für alle evtl. anfallenden Kosten zu werten, die konkret mit dem Umzug in Verbindung stehen. Der Leistungsträger hat den Antragssteller nach § 14 SGB I entsprechend zu beraten. Nur, weil jemand es versäumt hat, die Kosten für den Nachsendeauftrag mit in den Antrag zu schreiben, entfällt nicht der Anspruch.

oldhoefi

@Katrin,

Zitat von: Katrin am 13. Dezember 2021, 11:15:16unser Internetvertrag läuft noch bis zum 25.4.23. Wir müssen umziehen. Die Umzugsgebühr kostet 70 €.

Wenn Du Dich im SGB II Leistungsbezug befindest, stelle einen Kostenübernahme-Antrag gem. § 22 Abs. 6 SGB II beim zuständigen Jobcenter und berufe Dich u. a. auf folgende Rechtsprechung.

BSG, Urteil vom 10.08.2016 – B 14 AS 58/15 R (vgl. Rz 19)

Volltext --> https://lexetius.com/2016,3908