Sanktionen gültig oder nicht?

Begonnen von Amaretto, 21. Dezember 2021, 10:16:11

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Amaretto

Hallo,

es heisst ja, dass ab 2022 die Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt werden sollen, da sie neu "geordnet" werden..Stimmt das, oder wurde das schon wieder dementiert?



BigMama

Wenn du die Suchfunktion hier im Forum nutzt wirst du unter dem Begriff Sanktionsmoratorium fündig.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Amaretto


Nax

Also ich wurde offiziell vor kurzem Sanktioniert für für 3 Monate ab Januar um 10%, also nein.

Haribo

Moinsen

Ich muß hier nochmal aufmachen. ich würde nicht fündig. Vielleicht bin ich einfach zu blöd die Suchfunktion zu verwenden denn ich habe immer nur diesen Beitrag hier gefunden ;)

Ich bin mit einer Familie befreundet die aktuell sanktioniert wurde. Die Miete kann inzwischen nicht mehr bezahlt werden und es sieht aus als wird die Wohnung verloren geht erstmal.
Zum einen die Tochter auf 100 % und der 15 Jährige auf 30 %. Die Gründe kenne ich aktuell noch nicht beim Jungen. Beim Mädel(21 jahre) gab es wohl mehrere Versäumnisse. Wie auch immer.... Bis Ende nächste Woche weiß ich mehr.
Meine Frage: Sind Sanktionen nun ausgesetzt oder nicht ?

Steve79

Klingt nicht so glaubhaft einen 15 jährigen zu sanktionieren. Der hat doch noch Schulpflicht?
Und eigentlich war seit 2 Jahren nur noch 30% möglich.
Miete soweit ich weis nicht mehr möglich.

Wenn z.B. Betrug vorliegt und Geld verschwiegen wurde könnte vtl die ganze Leistung gesperrt worden sein

Haribo

Zitat von: Steve79 am 10. Januar 2022, 01:22:35
Klingt nicht so glaubhaft einen 15 jährigen zu sanktionieren. Der hat doch noch Schulpflicht?
Und eigentlich war seit 2 Jahren nur noch 30% möglich.
Miete soweit ich weis nicht mehr möglich.

Wenn z.B. Betrug vorliegt und Geld verschwiegen wurde könnte vtl die ganze Leistung gesperrt worden sein

Ich werde später mit einem Beitrag kommen wenn ich die Schreiben der Sanktionen gesehen habe. Ansonsten gebe ich dir recht, klingt erstmal wirklich merkwürdig. Mal schauen.

Ottokar

Zitat von: Amaretto am 21. Dezember 2021, 10:16:11
Hallo,

es heisst ja, dass ab 2022 die Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt werden sollen, da sie neu "geordnet" werden..Stimmt das, oder wurde das schon wieder dementiert?
Nein, das stimmt nicht.
Das von den Grünen propagierte Sanktionsmoratorium ist nichts Anderes als der seit dem Urteil des BVerfG (AZ: 1 BvL 7 16) herrschende Status Quo, wonach Sanktionen auf 30% des Regelbedarfes begrenzt sind.
Die Höhe von 70% des Regelbedarfes bezeichnen BSG und BVerfG als "das zur physischen Existenz Unerlässliche", also das sog. Existenzminimum, daher die 30% Grenze.
Die Grünen haben also etwas "versprochen", dass sie aufgrund BVerfG ohnehin tun müssen und was schon vor der Wahl getan werden musste. Wählertäuschung vom Feinsten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Nax

Wie ich oben geschrieben habe, Sanktionen sind nach wie vor möglich, aber ab 30% sollte es nicht mehr gehen. Bei der Tochter wurde keine Sanktion von 100% ausgesprochen, sondern die Leistungen wurden eingestellt, da sie wohl nicht mehr erscheint oder mitwirkt. D.h. wenn die Tochter hingeht und sich bemüht, verspricht mitzuwirken sollten die Leistungen wieder ausgezahlt werden, vermutlich mit einer 30% Sanktion dann. Wer ist denn für die Zahlung der Miete zuständig? Hat die 21 Jährige eine eigene Wohnung und wohnt mit den 15 Jährigen Bruder zusammen, oder wie?

Ottokar

Zitat von: Nax am 10. Januar 2022, 14:27:56Bei der Tochter wurde keine Sanktion von 100% ausgesprochen, sondern die Leistungen wurden eingestellt, da sie wohl nicht mehr erscheint oder mitwirkt.
Eine Anwendung von § 66 SGB I kommt im Rechtskreis des SGB II nur hinsichtlich der Feststellung des Leistungsanspruches oder der Erwerbsfähigkeit in Betracht.
Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 31 und 32 SGB II kann ein Leistungsentzug auch nicht ersatzweise auf § 66 SGB I gestützt werden, da die Regelungen des SGB II vorgehen.
D.h. das JC kann nicht bei Vorliegen eines Sanktionstatbestandes stattdessen die Leistung einstellen, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


götzb

Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Nax

Zitat von: götzb am 10. Januar 2022, 15:20:38
Also ich verstehe das anders.

https://www.tagesspiegel.de/politik/keine-sanktionen-bis-ende-2022-abschied-von-hartz-iv-jetzt-kommt-das-buergergeld/27829956.html

ZitatDie Ampel-Koalition will die Sanktionen bei Hartz IV für die Dauer von einem Jahr aussetzen.

Sprich keinerlei Sanktionen!
So die Meldungen in diversen Medien.

Und da das BT Protokoll.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjeh6jcsKf1AhXigP0HHT7MB6UQFnoFCL4BEAE&url=https%3A%2F%2Fdserver.bundestag.de%2Fbtp%2F20%2F20009.pdf&usg=AOvVaw1S6XQnA27LBpiFX1r_iLI1

Spielt keine Rolle was in den Medien steht, aber wie gesagt, ich habe eine Sanktion erhalten (meine erste) in Höhe von 10% für Januar bis März.

Heinz-Otto

Gibt es den zweiten Link auch ohne google?

götzb

Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Heinz-Otto

 :danke:
Im 1. link fand ich den 2 google link nicht.