Jc Amtsärzte Einstufung körperliche Leistungsfähigkeit welche Fachrichtung ?

Begonnen von jeschik, 09. Januar 2022, 14:50:26

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Flip

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Januar 2022, 16:18:05Hier mal was das in Zusammenarbeit mit Ottokar u.a. für eine FAB hergehalten hat.


Da steht doch auch

ZitatIch sehe keine Rechtsgrundlage, wonach eine Optionskommune statt des Gesundheitsamtes oder der RV einen außenstehenden Dritten mit Fachbereich Arbeitsmedizin damit beauftragen darf,

Frogger bestreitet aber, dass ein Gesundheitsamt beauftragt werden darf. Und Ottokar schreibt, dass die zKT das Gesundheitsamt oder die DRV beauftragen kann, aber keinen externen Dritten. Das ist ein gewaltiger Unterschied zur Behauptung froggers, dass ein Gesundheitsamt nicht eingeschaltet werden darf!

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Januar 2022, 16:18:05Leider hilft es nichts wenn selbst Richter das anders sehen, warum auch immer die es anders sehen, als es gesetzl. oder sonst wie geregelt ist.

Warum sie es anders sehen, habe ich ja nun durch x Zitate belegt: weil die zKTs das gem. § 6b SGB II anstelle der Agentur für Arbeit dürfen.



Fettnäpfchen

Zitat von: Flip am 10. Januar 2022, 18:12:55Warum sie es anders sehen, habe ich ja nun durch x Zitate belegt: weil die zKTs das gem. § 6b SGB II anstelle der Agentur für Arbeit dürfen.
Sorry, aber ich habe nicht die geringste Lust da sämtliche §§§ in Verb. mit §§§ +die unterschiedlichen Urteile (wobei es dann sicherlich Urteile gibt die das Gegenteil aussagen) zu lesen. Viel zu viel Input bei dem ein Laie wie ich alleine durchs lesen so durcheinander kommt das man schon dabei vergißt was man da gelesen hat und dann wieder von vorne .... Nein danke

und
Zitat von: Flip am 10. Januar 2022, 18:12:55
Da steht doch auch

 
ZitatIch sehe keine Rechtsgrundlage, wonach eine Optionskommune statt des Gesundheitsamtes oder der RV einen außenstehenden Dritten mit Fachbereich Arbeitsmedizin damit beauftragen darf,


Frogger bestreitet aber, dass ein Gesundheitsamt beauftragt werden darf. Und Ottokar schreibt, dass die zKT das Gesundheitsamt oder die DRV beauftragen kann, aber keinen externen Dritten.
Und in den Verfahrensvereinbarungen,
ZitatIn den Verfahrensvereinbarungen sind Regelungen über die Erstellung von Erstgutachten zur Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden durch die Rentenversicherungsträger getroffen worden. Danach haben die Optionskommunen die Möglichkeit, in Fällen, in denen das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit zweifelhaft ist, bei dem für den Arbeitsuchenden zuständigen Rentenversicherungsträger eine gutachterliche Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit einzuholen.
was also von Anfang an so gemacht werden sollte da ja in solchen Fällen von Anfang an Zweifel bestehen.

Ich gebe aber gerne zu dass ich das dann falsch in Erinnerung hatte und nach den zig Beiträgen die ich von Euch beiden gelesen habe bin ich da wohl übereilt und unüberlegt mit meiner Antwort gewesen.

Und mein JC macht nur über Ihren Arbeitsmediziner, der neben dem Maßnahmeträger der dann beauftragt wird (ein Schelm wer schlimmes denkt), seinen Sitz hat. Das Gesundheitsamt ist denen, in zumindest meinem Fall zur AÄUntersuchung, genauso unbekannt wie der RV.

dass die zKT> was heißt eigtl. zKT kenne das Kürzel nicht?

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Zugelassener kommunaler Träger.
gE gemeinsame Einrichtung.
Nennt sich ja jetzt beides JC, was verwirrend ist da man nicht erkennen kann, was eine Optionskommune zkT und eine gE ist.

Fettnäpfchen

Heinz-Otto

:danke: Dir

Da bin ich um`s verr...en nicht draufgekommen, liest man ja als Kürzel eigentl. nicht, also im Forum.

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