Erhalte ergänzend Grundsicherung wegen Erwerbsminderung u.Tochter, 24, zieht aus

Begonnen von Julia02, 29. Dezember 2021, 11:49:44

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Julia02

Hallo Forumsteilnehmer,

meine Tochter und ich bewohnen eine Wohnung in Duisburg von circa 512 Euro Warmmiete. Meine Tochter zahlt bisher die Hälfte der Miete und möchte jetzt aber ausziehen, sodass ich erst einmal alleine hier wohnen bleiben müsste. Die Frage ist jetzt, ob ich auch hier ausziehen muss oder ob das Amt meine Grundsicherungsleistung (bisher circa 240 Euro) entsprechend erhöhen würde. Das wären ja nicht ganz 256 Euro mehr, wobei die Nebenkosten ja einmal entfallen.

Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente von circa 472 Euro, weil ich chronisch krank bin. Die Wohnung ist 66 qm groß. Wenn meine Tochter auszieht, würden ja, wie gesagt, auch Nebenkosten für eine Person entfallen und vielleicht ist die Miete dann ja noch im Rahmen dessen, was das Amt übernimmt. Das wüsste ich gerne. Dazu kommt, dass ich wirklich nicht weiß, wie ich einen Um- bzw. Auszug bewältigen soll, da ich auch schon älter bin (62). Irgendwie habe ich im Moment wirklich Angst um meine Existenz.

Es wäre sehr schön, wenn ich hierauf eine Antwort erhalten würde.

LG Julia  :help:

Heinz-Otto

Zum Rechtlichen bez. SGB XII kann ich dir leider nichts sagen.

Falls das für dich in Frage kommt, kannst du aber beim Vermieter eine Zustimmung zur Untervermietung einholen.
M. W. muss diese Zustimmung erteilt werden, wenn bes. Härte vorliegt. Z.B. Whg. kann finanziell nicht mehr gehalten werden wegen Auszug eines Angehörigen.
Bei mir war das damals im Rahmen der Scheidung und meine, dazu gibt es auch mehrere Urteile.
Ich gehe davon aus, dass das auch heute noch gilt.

Sheherazade

Zitat von: Julia02 am 29. Dezember 2021, 11:49:44
meine Tochter und ich bewohnen eine Wohnung in Duisburg von circa 512 Euro Warmmiete. Meine Tochter zahlt bisher die Hälfte der Miete und möchte jetzt aber ausziehen, sodass ich erst einmal alleine hier wohnen bleiben müsste.

Sobald deine Tochter ausgezogen ist, schickst du dem Jobcenter eine entsprechende Veränderungsmitteilung. Dann muss erstmal die volle Miete übernommen werden. Ggf. erhältst du zeitnah eine Kostensenkungsaufforderung (falls die Miete unangemessen hoch ist), dann hast du immer noch ein halbes Jahr lang Zeit, dir neuen Wohnraum zu suchen, für den Umzug würden dann auch nach Antrag die Kosten übernommen. Oder du kannst auch dort wohnen bleiben und die Differenz aus  dem Regelsatz bezahlen, sofern die Differenz nicht zu hoch ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Julia02

Vielen Dank, Heinz-Otto, für den Tipp mit der Untervermietung, ist gut zu wissen, ob ich das will, weiß ich aber noch nicht. :ok:

Danke auch Dir, Sheherazade, für die vielen wichtigen Informationen, jetzt bin ich echt schlauer als vorher. Und habe nicht mehr so eine ganz große Panik.  :coffee:

Fettnäpfchen

Julia02

Zitat von: Julia02 am 29. Dezember 2021, 16:03:08Vielen Dank, Heinz-Otto, für den Tipp mit der Untervermietung, ist gut zu wissen, ob ich das will, weiß ich aber noch nicht. :ok:
Das ist Mietrecht und geht kein Amt etwas an, nebenbei bemerkt.
Es gibt auch Fälle wo ein kl. Raum als Unterstellmöglichkeit vermietet wird falls es wirklich nötig und auch machbar, also ein Interessent vorhanden, ist.

Was die Angemessenheit angeht.
Geht es um das JC oder um SGB 12 als Kostenträger?
Dann gilt eine Gesamtangemessenheit die sich bis es zum tragen kommt, weil bis zu einem halben Jahr vergangen ist, gilt. Dann kommt noch falls unangemessen die Möglichkeit der Wirtschaftlichkeit zum tragen. Das heißt es sollte vor dem Umzug klargestellt werden dass dieser Umzug unwirtschaftlich ist.
Also je nach dem wie lange du da wohnst desto geringer ist die Umzugs"pflicht"!
ZU beidem stelle ich was in den Anhang!
+ die Info aus:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung weiterlesen...

MfG FN

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Heinz-Otto

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Dezember 2021, 16:19:05
Julia02

Zitat von: Julia02 am 29. Dezember 2021, 16:03:08Vielen Dank, Heinz-Otto, für den Tipp mit der Untervermietung, ist gut zu wissen, ob ich das will, weiß ich aber noch nicht. :ok:
Das ist Mietrecht und geht kein Amt etwas an, nebenbei bemerkt.

Nur damit keine Missverständnisse entstehen.
Ab dem Moment, wo man sich für Untervermietung entscheidet und untervermietet, muss man das melden.
Untervermietung wird oft im Rahmen einer Kostensenkungsaufforderung als Möglichkeit und Anregung angegeben.
Verlangen kann es das Amt aber nicht.