Feststellung Sozialwidrigen, Arbeitsgeber hat kein Arbeitsbescheinigung geschick

Begonnen von Gaadwal, 31. Dezember 2021, 12:33:31

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Gaadwal

Hallo zusammen,
Ich brauch Hilfe dringend. 
Bin Arbeitslos seit 01.04.2021 und mein Arbeitgeber verweigert trotz viel schreiben meine Arbeitsbedingungen zu schicken. Er hat Telefonisch mir gesagt dass er zwei mal mit Einschreibung geschickt, aber ich habe nichts bekommen.
Letzte Monat habe ich Anhören von Job Center bekommen und habe ich Antwortete, dass den Arbeitgeber Verweigert zu schicken.
Gestern habe ich einen Feststellen von JC dass ich in durch Sozialwidriges Verhalten in lage gebracht.
Was soll ich nun tun?? Ich habe 5 köpfige Familie, gebt es stark Sanktionen??
Ich bin sehr aufgeregt und bitte für Beratung.

Mit freundlichen Grüßen

BigMama

Kannst du das Schreiben des JC mal hochladen? Es geht hier offensichtlich um den § 34 SGB II.
Sanktionen im Sinne des § 31 ff SGB II gibt es nicht, jedoch können Leistungen zurückgefordert werden.
Ich vermute, dein Arbeitgeber hat die Arbeitsbescheinigung nun ans JC bzw. die Arbeitsagentur geschickt, weil diese die Bescheinigung von Amtswegen angefordert haben. Aus dieser Bescheinigung scheint hervorzugehen, dass du dich vertragswidrig verhalten hast und dies zur Beendigung der Beschäftigung geführt hat oder alternativ, dass du selbst gekündigt hast.

Dir kann besser geholfen werden wenn du das Schreiben hierzu hochlädst.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gaadwal

Danke für Ihre Antwort
hiermit lade ich den Schreibung von JC hoch.
Ich habe ja selbst gekündigt von dieser Arbeit.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Gut, dass du das Schreiben hochgeladen hast.
Du musst schnellstens persönlich zur Agentur für Arbeit und erneut einen Antrag auf Alg I stellen. Du hast damals bei der Antragstellung nicht mitgewirkt. Wenn der Arbeitgeber dir die Bescheinigung nicht ausstellt, musst du das der Agentur für Arbeit mitteilen. Dann fordert sie die Bescheinigung von Amtswegen unter Androhung von Bußgeld direkt beim Arbeitgeber an. Mach das schnelltsmöglich am Montag und reiche einen Nachweis über die Antragstellung beim Jobcenter ein.
Wieso hast du dich nicht auf die Anhörung geäußert? Das solltest du umgehend nachholen. Zudem musst du nun Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Hierzu hast du einen Monat nach Eingang bei dir Zeit.
Wieso hast du gekündigt?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gaadwal

Ich habe schon auf den Anhörung geäußert dass der Arbeitgeber verweigert meine Arbeitsbescheinigung zu Schicken. Ich habe selbst gekündigt auf Familien gründen als das Arbeit legt 400 Km weg von meiner Wohnung.
Meinen Sie dass am Montag einen neuen Antrag stellen muss? Und was ist mit alten Antrag?


BigMama

Was steht genau im Versagungsbescheid der Agentur für Arbeit? Kann die Mitwirkung nachgeholt werden? Ansonsten ist ein neuer Antrag notwendig.
Zitat von: Gaadwal am 31. Dezember 2021, 13:25:35Ich habe schon auf den Anhörung geäußert dass der Arbeitgeber verweigert meine Arbeitsbescheinigung zu Schicken.
Hast du das der Agentur für Arbeit auch mitgeteilt?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gaadwal

Ich habe den Anhörung am 03.11.2021 von JC hoch geladen. Ich weibisch ob den mitwirken zurück geholt werden kann oder nicht!


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Zitat von: BigMama am 31. Dezember 2021, 13:33:44Was steht genau im Versagungsbescheid der Agentur für Arbeit?
Es geht um den Versagungsbescheid bei Alg I und nicht um den Antrag beim JC auf Alg II.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gaadwal

Hier ist die Versagung Bescheid des Agentur für Arbeit.
Ich bin sehr aufgeregt, können Sie bitte mir sagen was ist die Prognose in diese Situation?
Ich bedanke mich für Ihre nette Hilfe

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]


BigMama

Okay, damit ist der Drops leider gelutscht weil die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Somit gilt: Am Montag persönlich unter Einhaltung der Coronavorschriften der örtlichen Arbeitsagentur persönlich mit Personalausweis vorstellen und umgehen einene Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen. Lass dir hierüber einen Nachweis ausstellen und reich den Nachweis umgehend mit einem Widerspruch gegen den letzten Bescheid des Jobcenters (sozialwidriges Verhalten) bei Jobcenter ein. Begründe den Widerspruch damit, dass dir nicht bewusst war, dass die Arbeitsagentur von Amtswegen eine Arbeitsbescheinigung anfordern kann und du somit davon ausgingst dort keinen Anspruch zu haben und begründe die Kündigung mit der familiären Situation.
Beim Alg I wird man dich auch nach den Kündigungsgründen fragen. Gib auch dort an, wieso du gekündigt hast, nämlich um bei der Familie zu sein.
Wie hast du das denn in der Vergangenheit gemacht bei 400 km Entfernung. Warst du die ganze Woche unterwegs und nur am Wochenende zuhause?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gaadwal

Danke dir, mach ich am Montag.
Ich habe dort den ganzen Woche gearbeitet und nur am Wochenende nach Berlin zurück.

BigMama

Ok, dann erklär dem JC und auch der Arbeitsagentur, dass das nicht mehr mit der Familie vereinbar war und du deshalb keinen anderen Ausweg gesehen hast außer zu kündigen. Falls du in der Zeit vor der Kündigung schon Bewerbungen auf andere Stellen geschrieben hast, dann gib das auch an. Damit untermauerst du, dass du nicht leichtfertig gekündit hast sondern versucht hast eine andere Beschäftigung zu finden, bei der du nicht die ganze Woche außer Haus warst.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gaadwal