Heizkostenabrechnung per E-Mail oder Jobcenter.digital einreichen möglich?

Begonnen von flexxy, 30. Dezember 2021, 13:26:50

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flexxy

Ich habe zwei Fragen:

1: Kann man die Heizkostenabrechnung die das Jobcenter jedes Jahr sehen möchte auch online einreichen per E-Mail oder Jobcenter.digital?
Bei Jobcenter.digital finde ich nämlich keinen Punkt der dazu passt? Welchen sollte ich auswählen? (Siehe Screenshot/Foto im Anhang)

2: Wenn man beim Jobcenter anruft, können die Mitarbeiter dort am Telefon im System sehen, wenn sie einen Bescheid/Post rausgeschickt haben und können sie auch sehen, wann welche Unterlagen bei Ihnen angekommen sind?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Heinz-Otto

Wenn das JC den elektronischen Weg durch die Angabe einer E-Mail Adresse eröffnet und du damit einverstanden bist persönliche Daten unverschlüsselt per E-Mail zu übersenden, sehe ich da kein Problem.
Ich kenne keine Regelung die vorschreibt auf welchem Wege Unterlagen beigebracht werden müssen, bzw. dies nur per Post oder Einsichtnahme möglich ist.

1. Sind es nur angeforderte Unterlagen, VÄM
2. Die Übersendung der Abrechnung z. B. bei einer Nachforderung könnte auch als Antrag gewertet werden, der grundsätzlich formlos erfolgen kann. (Obwohl ein Antrag hier nicht nötig ist, aber viele JC das anders sehen und einen Antrag verlangen)



Kopfbahnhof

Meistens hat man eine Mailadresse von der Leistung auf dem Bescheid stehen.

Ich schicke die BK Abrechnung, seit Corona immer mit normaler Mail, wurde auch immer so Akzeptiert.