Versagung von Leistungen - Schreiben verspätet gefunden

Begonnen von maddin, 29. Dezember 2021, 01:33:20

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maddin

Hallo liebe Forenteilnehmer,

Ich hatte H4 beantragt und der Brief ging leider zeitweise verloren in welchem eine Anlage EKS gefordert wurden (wohne mit mehreren Personen im Haus und ab und an leeren andere den Briefkasten)
Nun kam ein Schreiben über die "Versagung von Leistungen" mit dem Hinweis dass die Leistungen ganz versagt werden.

Im Anhang "Rechtsbehelfsbelehrung" Seite 2 steht:
Ob die Leistungen nachträglich ganz oder teilweise erbracht werden können, wird gerprüft, wenn sie ihre Mitwirkung nachholen und die Leistungsvorraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird die oben genannte Entscheidung nochmals geprüft.
Kann ich also die Unterlagen doch noch nachreichen oder wie verhält sich das? Den Brief mit den auszufüllenden Unterlagen hatte ich nachträglich doch noch gefunden und die Formulare ausgefüllt 

Vielen Dank für eure Hilfe

jeschik

Hallo maddin, was steht genauer auf der ersten Seite?

BigMama

Zitat von: maddin am 29. Dezember 2021, 01:33:20Kann ich also die Unterlagen doch noch nachreichen oder wie verhält sich das?
Ja, reich die Unterlagen so schnell wie möglich ein.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

maddin

Zitat von: jeschik am 29. Dezember 2021, 01:52:32
Hallo maddin, was steht genauer auf der ersten Seite?


Hier Seite 1 des Schreibens welches ich verlegt hatte und Seite 1 des Schreibens zur 'Versagung von Leistungen'

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Jetzt wird sich das JC sicherlich fragen wovon du seit 01.11.2021 gelebt hast und wie du deine Miete gezahlt hast.

Zitat von: maddin am 29. Dezember 2021, 01:33:20Ich hatte H4 beantragt und der Brief ging leider zeitweise verloren in welchem eine Anlage EKS gefordert wurden (wohne mit mehreren Personen im Haus und ab und an leeren andere den Briefkasten)
Zitat von: maddin am 29. Dezember 2021, 10:24:51Hier Seite 1 des Schreibens welches ich verlegt hatte und Seite 1 des Schreibens zur 'Versagung von Leistungen'
Du solltest dich auf eine Variante festlegen. Entweder hat eine andere Person im Haus den Briefkasten geleert und dir den Brief nicht direkt übergeben oder du hast ihn verlegt.

Versuch dein Glück und reich die Unterlagen schnellstmöglich nach. Welches Datum trägt die Versagung?

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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jeschik

Zitat von: BigMama am 29. Dezember 2021, 10:28:39
Versuch dein Glück und reich die Unterlagen schnellstmöglich nach.
Ich würd es auch schnellstmöglich nachreichen und deine entsprechende erklärung, warum du nicht reagieren konntest, dazu abgeben, vielleicht hat da jemand verständnis und es lässt sich noch regeln.

maddin

Zitat von: BigMama am 29. Dezember 2021, 10:28:39
Jetzt wird sich das JC sicherlich fragen wovon du seit 01.11.2021 gelebt hast und wie du deine Miete gezahlt hast.

Zitat von: maddin am 29. Dezember 2021, 01:33:20Ich hatte H4 beantragt und der Brief ging leider zeitweise verloren in welchem eine Anlage EKS gefordert wurden (wohne mit mehreren Personen im Haus und ab und an leeren andere den Briefkasten)
Zitat von: maddin am 29. Dezember 2021, 10:24:51Hier Seite 1 des Schreibens welches ich verlegt hatte und Seite 1 des Schreibens zur 'Versagung von Leistungen'
Du solltest dich auf eine Variante festlegen. Entweder hat eine andere Person im Haus den Briefkasten geleert und dir den Brief nicht direkt übergeben oder du hast ihn verlegt.
Versuch dein Glück und reich die Unterlagen schnellstmöglich nach. Welches Datum trägt die Versagung?

Datum der Versagung war von letzter Woche. Habe es nun mit weiteren Unterlagen, welche ich ebenfalls einreichen musste abgegeben und mit einem Kommentar versehen, dass ich es wohl versehentlich auf einem Stapel verlegt hatte.
Werden morgen mal anrufen und fragen ob das okay geht - oder ob ich den Prozess neu starten muss. In letzterem Fall hätte ich halt wenn es blöd läuft einen Monat verloren und eine Lücke bezüglich Krankenkassenbeitrag - nehmen ich zumindest an.

jeschik

Ich drücke dir die Daumen das es gut ausgeht. Geb uns dann mal eine Rückmeldung wie die Sache ausgegangen ist.

bebe82

Wenn bereits versagt wurde, musst du einen neuen Antrag stellen.

Allerdings erinnern die recht häufig vorher, da würd ich das mit dem Briefkasten echt mal klären

Frogger

Die Nachholung der Mitwirkung bewirkt, dass der Leistungsträger das vorläufig beendete Verwaltungsverfahren wieder aufgreift.  Der Leistungsträger unterliegt wieder seiner Pflicht zur Ermittlung des relevanten Sachverhalts von Amts wegen. Also kein neuer Antrag notwendig.