Sollte ich einen Antrag auf abschließende Entscheidung stellen?

Begonnen von hotwert, 04. Januar 2022, 13:14:38

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hotwert

Hallo,

Seit Leistungsbeginn bekomme ich nur vorläufige Bewilligungen für Hartz 4. Grund: Ich stehe im Grundbuch einer Wohnung, bin somit Eigentümer. Eingetragenes Nießbrauch hat meine Mutter, also darf ich keine Miete kassieren usw. Theoretisch ist sie natürlich verkäuflich, da das Nießbrauchsrecht aber bestehen bleibt könnte ein Käufer damit auch nichts machen, bis meine Mutter stirbt.

Die Wohnung wurde von einem Gutachter geschätzt, mit dem Gutachten bin ich zu 3 verschiedenen Maklern welche abgelehnt haben eine Wohnung mit Nießbrauch zu verkaufen. (Hab ich von allen 3 schriftlich.) Da verlangt wird das ich alles versuche die Wohnung zu veräußern hab ich sie auch in die Zeitung gestellt, ist schon ein halbes Jahr her, aber hat sich auch niemand gefunden. Natürlich bin ich auch froh wenn ich sie nicht verkaufen muss, irgendwo ist das ja auch mal meine Altersvorsorge.

Ich bekomme aber immer nur vorläufige Bewilligungen von Leistung.

Meine Bedenken sind nur das es irgendwann mal keine Bewilligung mehr gibt. Oder nur noch ein Darlehen. Je älter meine Mutter wird, umso mehr wird die Wohnung wert, da man im Gutachten mit einer Wahrscheinlichkeit gerechnet hat ab wann jemand selbst nutzen daraus ziehen könnte. Der ermittelte Wert schließt also den darauf lastenden Nießbrauch mit ein, sowie das Alter meiner Mutter.

Macht es Sinn einen Antrag auf abschließende Entscheidung zu stellen? Kann ich dadurch einen Nachteil erfahren? Oder einen Vorteil?

Flip

Vorläufige Bewilligungen gelten doch sowieso nach einem Jahr als endgültig festgesetzt:

Zitat(5) Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung nach Absatz 3, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt. 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html

Wenn also rechnerisch nicht was zu deinen Gunsten zu verändern wäre, ist ein Antrag deinerseits unnötig und weckt vielleicht nur schlafende Hunde. Denn die Vorläufigkeit aus den von dir genannten Gründen ist falsch. Wenn, dann wäre tatsächlich ein Darlehen richtig. Und das wird nicht automatisch umgewandelt.

hotwert

Zitat von: Flip am 04. Januar 2022, 14:04:16
Vorläufige Bewilligungen gelten doch sowieso nach einem Jahr als endgültig festgesetzt:

Zitat(5) Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung nach Absatz 3, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt. 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html

Wenn also rechnerisch nicht was zu deinen Gunsten zu verändern wäre, ist ein Antrag deinerseits unnötig und weckt vielleicht nur schlafende Hunde. Denn die Vorläufigkeit aus den von dir genannten Gründen ist falsch. Wenn, dann wäre tatsächlich ein Darlehen richtig. Und das wird nicht automatisch umgewandelt.

Ja, soweit ich informiert bin gibt es da ein Darlehen. Ist schon etwas her, aber am Anfang hab zig Briefe geschrieben mit Urteilen usw.

Ich glaube es war so das es nicht als Vermögen gerechnet wird wenn es nicht veräußerbar ist? Ist schon etwas her das ich mich damit beschäftigt hatte.