Persönl. Einladung nicht möglich, JC will angerufen werden, sonst 10% Sanktion

Begonnen von PeterSchmidt0013, 04. Januar 2022, 15:48:10

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PeterSchmidt0013

Hallo liebes Forum,

ich habe folgenden Text per Post bekommen:

"aufgrund der derzeitigen Situation ist eine Einladung ins Jobcenter nicht möglich. Ich bitte Sie aber, mich am xxxxx telefonisch anzurufen."

Inklusive Rechtsfolgebelehrung und der obligatorischen 10% Sanktionsandrohung.

Meine Frage:

Bin ich rechtlich verpflichtet dort anzurufen?

Viele Grüße :smile:

Peter

Sheherazade

Was steht im Betreff, welchen Zweck dieser Telefontermin haben soll?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PeterSchmidt0013

Dort steht "Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)"

Ich vermute mal es geht um einen neuen EGV-Vertrag.

Fettnäpfchen

PeterSchmidt0013

Zitat von: PeterSchmidt0013 am 04. Januar 2022, 15:48:10Bin ich rechtlich verpflichtet dort anzurufen?
Nein
Du bist verpflichtet täglich deinen Briefkasten zu lehren, bzw zu können.

Schreibe zurück das du aufgrund der nicht vorhanden Beweismöglichkeit eines Telefongespräches und evtl. daraus folgenden Problemen nicht bereit bist aber gerne sämtliche Fragen auf dem Briefweg beantwortest.

Mehr Tipps geht nicht weil:
Zitat von: PeterSchmidt0013 am 04. Januar 2022, 15:58:37Dort steht "Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)"
da muss eigtl. ein Betreff stehen, auch wenn man heutzutage das Wort Betreff nicht mehr vor den Betreff setzt.
Also für weitere evtl nötige Tipps entweder anonymisiert einscannen oder Wort für Wort abtippen, mit Datum Schreiben (und Eingang bei dir).

MfG FN
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