Neue Wege digital Erfahrung

Begonnen von realforever, 03. Januar 2022, 14:26:06

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realforever

Hallo. Ich muss ein wba abgeben mit den ganzen Unterlagen und mein Drucker ist defekt gegangen. Jetzt habe ich was gelesen mit neue wege digital,das man auch alles digital einreichen kann.

Hat damit jemand Erfahrung?


Terminator62

Zitat von: realforever am 03. Januar 2022, 14:26:06
Hallo. Ich muss ein wba abgeben mit den ganzen Unterlagen und mein Drucker ist defekt gegangen. Jetzt habe ich was gelesen mit neue wege digital,das man auch alles digital einreichen kann.

Hat damit jemand Erfahrung?

Ja hab's erst gerade gemacht. Am 17.12 gesendet am 22.12 bearbeitet und Bescheid per Post bekommen. Und seine ganzen Unterlagen kann man da hochladen, weiterer Vorteil du hast eine Eingangsbestätigung.Macht man unter Jobcenter.digital.
Man muss aber registriert sein sonst geht es nicht. Kann man glaube ich beim Jobcenter anfordern. Ich war noch vom Alg1 registriert. Das geht dann auch.  :zwinker:
MfG  MK

realforever

Super danke. Und man sieht es da nn wenn es bearbeitet wird?

Terminator62

Zitat von: realforever am 03. Januar 2022, 17:27:02
Super danke. Und man sieht es da nn wenn es bearbeitet wird?

Nein leider nicht. Steht immer" von ihnen online eingereicht".
Hatte ich schon bei ALG1 da steht heute noch dieser Satz, tja Deutschland und deine Bürokratie. :wand:
Aber wie gesagt bei mir hat es ca. 1 Woche gedauert.  :sehrgut:

So wie ich das sehe sind es immer noch die vereinfachten Bedingungen ohne Vermögensprüfung. Sind ja bis 31.03.2022 verlängert worden, deshalb habe ich wohl auch nur 6 Monate Bewilligung.  :scratch:
MfG  MK

realforever

OK danke. Werde es das nächste mal so machen.

Fettnäpfchen

Zitat von: terminator62 am 03. Januar 2022, 18:42:06Sind ja bis 31.03.2022 verlängert worden, deshalb habe ich wohl auch nur 6 Monate Bewilligung.  :scratch:
Wenn dann bist du Aufstocker, ansonsten 12 Monate!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 16:41:26
Zitat von: terminator62 am 03. Januar 2022, 18:42:06Sind ja bis 31.03.2022 verlängert worden, deshalb habe ich wohl auch nur 6 Monate Bewilligung.  :scratch:
Wenn dann bist du Aufstocker, ansonsten 12 Monate!

MfG FN

Nein bin kein Aufstocker. Keine Ahnung warum. :scratch:
MfG  MK

Fettnäpfchen

terminator62

Zitat von: terminator62 am 04. Januar 2022, 18:01:51Nein bin kein Aufstocker. Keine Ahnung warum. :scratch:
am liebsten hätte ich jetzt geantwortet weil du nicht einer Einkommenstätigkeit nach gehst.
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
ZitatDie Bewilligung erfolgt für ein Jahr, bei vorläufiger Bewilligung für sechs Monate (§ 67 Abs. 4 SGB II).
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 18:14:00
terminator62

Zitat von: terminator62 am 04. Januar 2022, 18:01:51Nein bin kein Aufstocker. Keine Ahnung warum. :scratch:
am liebsten hätte ich jetzt geantwortet weil du nicht einer Einkommenstätigkeit nach gehst.
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
ZitatDie Bewilligung erfolgt für ein Jahr, bei vorläufiger Bewilligung für sechs Monate (§ 67 Abs. 4 SGB II).

Kannst du machen. Aber ich kann im Moment keiner Einkommenstätigkeit nachgehen, denn ich pflege meinen Vater (Pflegegrad 4 ) und das ist hart genug. Oder was meinst du.  :weisnich:
MfG  MK

Soulmate2411

Zitat von: realforever am 03. Januar 2022, 17:27:02
Super danke. Und man sieht es da nn wenn es bearbeitet wird?

Hatte dieses Jahr auch zum ersten Mal alles online gemacht und habe meinen WBA am 12.12 eingereicht und am 30.12 meine Bewilligung per Post bekommen. Der Status ist bis heute immer noch "von ihnen online eingereicht" also würde ich mich nicht drauf verlassen das sich der Status ändert  :grins:
Ansonsten ist das sehr einfach und angenehm gestaltet und wird auch erklärt wie man was hochlädt usw.

Terminator62

Zitat von: Soulmate2411 am 05. Januar 2022, 09:07:03
Zitat von: realforever am 03. Januar 2022, 17:27:02
Super danke. Und man sieht es da nn wenn es bearbeitet wird?

Hatte dieses Jahr auch zum ersten Mal alles online gemacht und habe meinen WBA am 12.12 eingereicht und am 30.12 meine Bewilligung per Post bekommen. Der Status ist bis heute immer noch "von ihnen online eingereicht" also würde ich mich nicht drauf verlassen das sich der Status ändert  :grins:
Ansonsten ist das sehr einfach und angenehm gestaltet und wird auch erklärt wie man was hochlädt usw.

Und wie lange ist es bei dir bewilligt worden. ??? :scratch:
MfG  MK

Soulmate2411

Zitat von: terminator62 am 05. Januar 2022, 12:44:16
Zitat von: Soulmate2411 am 05. Januar 2022, 09:07:03
Zitat von: realforever am 03. Januar 2022, 17:27:02
Super danke. Und man sieht es da nn wenn es bearbeitet wird?

Hatte dieses Jahr auch zum ersten Mal alles online gemacht und habe meinen WBA am 12.12 eingereicht und am 30.12 meine Bewilligung per Post bekommen. Der Status ist bis heute immer noch "von ihnen online eingereicht" also würde ich mich nicht drauf verlassen das sich der Status ändert  :grins:
Ansonsten ist das sehr einfach und angenehm gestaltet und wird auch erklärt wie man was hochlädt usw.

Und wie lange ist es bei dir bewilligt worden. ??? :scratch:

Wie immer 12 Monate. Seit ich ALG II beziehe wurde der immer für 12 Monate bewilligt. Früher noch mit Kontoauszüge von 3 Monaten und bei diesem musste ich keine beilegen, hatte aber von mir aus einen aktuellen hochgeladen.

Fettnäpfchen

Zitat von: terminator62 am 04. Januar 2022, 18:32:32Oder was meinst du. 
Wenn du selbst die einfachste Antwort und dazu noch ins Zitat gesetzt nicht verstehst
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 18:14:00Zitat

    Die Bewilligung erfolgt für ein Jahr, bei vorläufiger Bewilligung für sechs Monate (§ 67 Abs. 4 SGB II).
sowie der Versuch etwas Humor mit einzubauen
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Januar 2022, 18:14:00am liebsten hätte ich jetzt geantwortet weil du nicht einer Einkommenstätigkeit nach gehst.
solltest du dir mal eine Auszeit gönnen.
Gerade die Pflege ist extrem belastend und zehrt einen auf. Schon mal über eine Kurzzeitpflege hilfe nachgedacht damit du etwas entlastet wirst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Terminator62

Vielen Dank für deine sehr interessanten Ausführungen.  :zwinker:
MfG  MK