Neuer Sachbearbeiter macht mir das Leben schwer

Begonnen von IchUndSo, 06. Januar 2022, 20:35:37

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BigMama

Zitat von: BigMama am 07. Januar 2022, 08:42:05dann empfehle ich einen schriftlichen Widerspruch mit dem Hinweis auf die vorliegende AUB.
Du hast nach Erhalt des Sanktionsbescheids einen Monat Zeit den Widerspruch dagegen einzulegen. Ich empfehle dir jedoch nicht lange zu warten und den Widerspruch sofort einzulegen.
Mit dem Widerspruch solltest du eine Zweitschrift der Einladung anfordern, auf welche sich die Sanktion bezieht. Dann wird der Sachverhalt klarer. Noch ein zusätzlicher Hinweis: Der Widerspruch entfaltetet keine aufschiebende Wirkung, d.h. du wirst trotzdem in den Monaten Januar, Februar und März 10 % weniger Alg II erhalten.

Vielleicht findet sich auch im Sanktionsbescheid in Angriffspunkt. Kannst du ihn mal anonymisiert hochladen, jedoch die Datumsangaben alle drin lassen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

a_good_heart

Hier mal ein Entwurf, wie der Widerspruch aussehen könnte :zwinker:

ZitatSanktionsbescheid vom X.X.2022
zugegangen am X.X.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen vorgenannten Sanktionsbescheid ergehen folgende Rechtsmittel:

-   form- und fristgerechter Widerspruch
-   Antrag den Sanktionsbescheid vom X.X.2022 aufzuheben


Widerspruchs-Begründung:


Ich habe dem Jobcenter gegenüber keine Pflichtverletzung begangen. Die im Sanktionsbescheid angegebene Einladung konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen. Eine entsprechende Krankmeldung (AUB) für diesen Termin liegt Ihnen vor.

Ich erwarte unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den fristgerechten Eingang des Widerspruches.

Mit freundlichen Grüßen


Anlage: Kopie der AUB
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

BigMama

Ich hab grad nochmal den Eingangsbeitrag gelesen und dabei festgestellt, dass ich offenbar das hier überlesen haben:
Zitat von: IchUndSo am 06. Januar 2022, 20:35:37Ich sofort Einspruch eingelegt noch zwischen Weihnachten und Silvester, ein Glück mache ich mir immer von allen Papieren zuhause Kopien, so auch von der Krankschreibung, alles beigelegt und abgeschickt per Einschreiben, siehe da der Brief ist angekommen.
Somit wurde bereits offenbar fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Möchtest du trotzdem den Sanktionsbescheid hochladen um zu überprüfen ob man ihn auf verwaltungsrechtlichem Weg wegen eines Fehlers angreifen kann?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

IchUndSo

Genau Widerspruch hab ich schon eingelegt.
Im Anhang liegt ein schreiben das heute angekommen ist. Also so ist der Stand heute.

Ich verstehe nicht ganz wie und warum ich eine Ärztliche Bescheinigung vorlegen muss und damit überzeugen soll?
Es ist auch nichts von eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung die rede... einfach eine Ärztliche Bescheinigung? Ist eine Krankschreibung keine mehr?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

a_good_heart

Irgendwie liest sich das, als ob gar keine AUB vorgelegt wurde... :weisnich:
Falls doch, würde ich auf jeden Fall umgehend antworten.

Vielleicht so:
ZitatSehr geehrter SB,

laut BSG reicht im Normalfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) als Nachweis einer die Nichtmeldung entschuldigenden Krankheit aus. Die AUB meines behandelnden Arztes für den betreffenden Termin liegt Ihnen vor. Die Forderung nach weitergehenden Belegen, oder gar einer so genannten Wegeunfähigkeitsbescheinigung (WUB), auch als "Bettlägerigkeitsbescheinigung" bekannt – müssen Sie entsprechend begründen, was Sie jedoch versäumt haben.
Das Sozialgericht Hildesheim hat allerdings entschieden, dass solch eine überzogene Beweisforderung unzulässig ist (Urteil v. 14.07.2020, Az.:  S 38 AS 1417/17).

Mit freundlichen Grüßen


Anlage: Kopie der AUB vom X.X.XY
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Heinz-Otto

Anscheinen wurde keine WUB verlangt.
Ich würde einen Hinweis darauf weglassen. Vielleicht weckt das schlafende Hunde.

a_good_heart

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Januar 2022, 09:07:56Anscheinen wurde keine WUB verlangt.
Ich würde einen Hinweis darauf weglassen. Vielleicht weckt das schlafende Hunde.

Der 'Hund' verlangt doch schon weitere Nachweise/Belege, ansonsten Sanktion...
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Heinz-Otto

Die Sanktion wurde schon verhängt und Widerspruch dagegen eingelegt.
Dann kam dieses seltsame Schreiben.

BigMama

Eine Reaktion auf das Schreiben sollte m.E. erfolgen. Inhaltlich schließe ich mich dem Schreiben von @a_good_heart an, würde allerdings den Verweis auf ein Urteil eines SG weglassen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Flip

Und am besten nochmal eine Kopie des Krankenscheins dran legen. Für mich liest es sich auch so, als wäre der Krankenschein unbekannt.

IchUndSo

#25
Ich habe eine Krankschreibung mit zum Widerspruch beigefügt, er tut jedoch so als wäre die nicht von Bedeutung.
Daher scheinbar viele genau das anzweifeln habe ich nun anonymisiert das Schreiben hochgeladen das zuerst kam, also das schreiben das mein Widerspruch bearbeitet wird.

Um das mal chronologisch zu ordnen:
Das Schreiben hier im Anhang wurde am 4.1 aufgesetzt.
Das Schreiben von gestern am 5.1, das von gestern ist also aktuell.

Hab auch langsam kein nerv mehr. Sollen die sich ihre 44€ für die drei Monate sonst wohin schieben, darauf läuft es doch so oder so hinaus, selbst hier werden mir Sachen unterstellt und meine Glaubwürdigkeit wird angezweifelt.
Als ob ich ein Schwerverbrecher bin soll ich Zeugen benennen und ärztliche Unterlagen einreichen die alle mögliche Dokumentieren sollen. Wer bin ich eigentlich?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

a_good_heart

#26
Okay,
hab noch mal etwas umgestrickt...
Da muss bestimmt noch umformuliert und geändert werden. Aber da melden sich ja auch noch andere zu Wort :zwinker:

ZitatSehr geehrter SB,

Sie verlangen von mir nachträglich eine so genannte 'Wegeunfähigkeitsbescheinigung' ohne Angabe zu Gründen, warum die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) meines Arztes von Ihnen angezweifelt wird. Der von Ihnen nicht näher präzisierte Hinweis auf eine Entscheidung des BSG ist kein Freibrief für die Jobcenter, pauschal eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen – schon gar nicht im Nachhinein.
Der Entscheidung des BSG, auf die Sie sich offenbar berufen, liegt ein völlig anderer Sachverhalt zu Grunde. In der Sache ging es darum, dass ein LE mehrfach in Folge durch Vorlage einer AUB, Meldetermine nicht wahrgenommen hatte. Dies trifft in meinem Fall aber nicht zu.

Laut BSG reicht im Normalfall die AUB als Nachweis einer die Nichtmeldung entschuldigenden Krankheit aus. Die Forderung nach weitergehenden Belegen – also eine weitergehende Datenerhebung – müssen Sie entsprechend begründen, was Sie jedoch versäumt haben.

Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich unverzüglich beim hiesigen Sozialgericht Klage erhebe, sollte meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Fettnäpfchen

IchUndSo

Aufgrund des neuen Schreibens würde ich einen Zweizeiler an das JC schicken.
Und Ich würde den Datenschutzbeauftragten des Landes (nicht vom JC) einschalten und darin um Mithilfe bitten!

Die Anforderung der Akten soll wohl ein Witz sein, wo sonst sollen die sein wenn nicht beim JC, oder läuft ein Klageverfahren das deine Akte beim Gericht liegt?
Würde ich im Schreiben erwähnen!

Das eine Au abgegeben wurde würde ich erwähnen!

Das das JC auf eine zusätzliches Attest besteht weil ein nicht genanntes BSG Urteil erwähnt wird würde ich erwähnen!
auch das kein Grund für diese Datenerhebung vorliegt und auch nicht genannt wurde würde ich erwähnen!

und natürlich von allem Kopien beilegen, also von allem was du kopiert hast.

Lies dir mal den Kommentar von Ottokar aus dem Anhang!

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Flip

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2022, 17:21:46Die Anforderung der Akten soll wohl ein Witz sein, wo sonst sollen die sein wenn nicht beim JC,

Und wer sagt, dass die Widerspruchsstelle mit im Gebäude des betreffenden Jobcenters sitzt? Dessen ungeachtet, dass das völlig unerheblich ist, ob die Stelle umgehend Zugriff auf die Akte hat oder erst in einer Woche, denn eine Untätigkeitsklage ist sowieso erst nach 3 Monaten möglich.


IchUndSo

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2022, 17:21:46

Die Anforderung der Akten soll wohl ein Witz sein, wo sonst sollen die sein wenn nicht beim JC, oder läuft ein Klageverfahren das deine Akte beim Gericht liegt?
Würde ich im Schreiben erwähnen!

Das kann ich aufklären,
ich wohne in einer Kleinstadt, daher ich den Einspruch bei uns im Kreis einreichen musste, musste scheinbar der Kreis erst die Akten von meiner Stadt/Jobcenter anfordern. Das ging aber ziemlich schnell.

Ich hab keine Ahnung was ich verkehrt gemacht habe, ich überlege zum Arzt zu gehen und von dort einfach eine WUB hole. Wenn er die mir überhaupt noch ausstellt nach all den Monaten, begründen könnte er die aber weil ich damals wegen einer ansteckenden Krankheit krank geschrieben war.
Aber man kennt ja die Bürokratie hier in Deutschland.