Übergang von Jobcenter zu Sozialamt weil volle EmiR durch DRV

Begonnen von Gast51367, 08. Januar 2022, 06:33:25

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kämpfer

Stephan ich drücke Dir alle Daumen und gebe Bescheid wie es gelaufen ist.

wirsindindividuell

Hallo Stephan,

ich stehe gerade vor der exakt selben Situation:
Wechsel von Jobcenter in Rentenversicherung + Grundsicherung.

Es tut mir sehr leid, dass die dich vorrübergehend komplett ohne Geld da stehen lassen.

Hast Du Tipps, wie ich genau das vermeiden kann?

LG
Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Gast51367

Hallo,

danke @kämpfer für den seelischen Beistand, tut auch mal gut. :ok:

@wirsindindividuell aktuell habe ich noch keine Tipps. Bin noch mittendrin.

jordon

Ich hatte das ganze im Jahr 2011 und möchte hier mal meine Erfahrungen mitteilen.
Als wir vom SB das Gutachten eröffnet wurde, dass ich länger als 6 Monate erwerbsunfähig wurde, fragte er mich, ob er meine Akte an das Sozialamt senden darf.
Ich willigte ein.
Vom Sozialamt bekam ich dann den Antrag zugesendet und die Aufforderung die EM-Rente zu beantragen, bis das Gutachten der DRV vorliegt, zahlt das Jobcenter weiter, der Antrag vom Sozialamt auf Grundsicherung greift also erst, wenn die DRV eine Erwerbsminderung feststellt.
Bei mir ging der Übergang vom Jobcenter zum Sozialamt problemlos, da das Sozialamt bei und hier im Landkreis, wenn man das möchte von Anfang an am Verfahren beteiligt ist.

kämpfer

Jordan ich habe auch die Erfahrungen gemacht das der Übergang relativ problemlos war.
Ein Vorteil gegenüber gegenüber dem JC war das man beim Sozialamt ein Ansprechpartner mit direkter telefonischer Anbindung hatte. So konnte man einiges am Telefon direkt mit dem Sachbearbeiter klären. 

jordon

Ja das stimmt.
Bevor ich beim Jobcenter in den Reha-Bereich kam, hatte ich eigentlich nie mehr als zweimal den gleichen Ansprechpartner.
Erst im Reha Bereich hatte ich immer die gleiche SB.

kämpfer

Im SGBXII hat man ja nur einen Ansprechpartner, das vereinfacht natürlich einiges. Gerade wenn es ums Thema ,,Geld" geht.  :zwinker:

Gast51367

Das Jobcenter vertritt in meinem Fall die Auffassung, dass es nicht zahlungspflichtig ist, weil ich dauerhaft nicht erwerbsfähig bin. So steht es im klagefähigen Bescheid. Aber nach dem von mir verlinkten Beschluss habe ich daran große Zweifel. Wenn man von Intention der Sozialgesetze sprechen will, dann müsste diese doch lauten, niemand soll in Obdachlosigkeit und größte Not geraten, der auf die Sozialleistungen angewiesen ist. Das wäre sehr grundsätzlich, aber ist doch nicht falsch, oder?   

Flip

In dem von dir verlinkten Beschluss hatte aber nur das Jobcenter die Erwerbsunfähigkeit festgestellt, noch nicht dir DRV. Das geht eindeutig aus dem Ende des Beschlusses hervor, wo steht, dass, das JC ja nicht wissen konnte, ob nicht Widerspruch gegen die Feststellung erhoben wird. Gegen die Feststellung der DRV ist kein Widerspruch möglich. Die ist bindend. Und damit bist du auch nicht mehr leistungsberechtigt nach dem SGB II.

In dem Fall greift auch § 43 SGB I nicht. Der lautet nämlich:

Zitat(1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt.

Hier ist, anders als im Fall, dass nur das Jobcenter die Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat, nicht mehr streitig, wer zuständig ist. Aufgrund der Feststellung der DRV ist nur noch das Sozialamt zuständig.

wirsindindividuell

Zitat von: Gast51367 am 22. Januar 2022, 01:49:45
Das Jobcenter vertritt in meinem Fall die Auffassung, dass es nicht zahlungspflichtig ist, weil ich dauerhaft nicht erwerbsfähig bin. So steht es im klagefähigen Bescheid.
Ich hatte das jetzt aber so verstanden, dass das Jobcenter trotzdem im Übergang zaglen muss, bis Rente und/oder Grundsicherung zahlen...?

Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

jordon

Ist auch richtig, das Jobcenter muss so lange zahlen, bis die DRV eine Erwerbsminderung feststellt und dadurch das Sozialamt zuständig wird.
Da Alg 2 und Grundsicherung im SGB XII im Voraus, die Rente aber immer rückwirkend gezahlt wird, dann man im ersten Monat dafür ein Darlehen beantragen.
Wenn die Rente bewilligt wird, behält die DRV erst einmal eine evtl. Nachzahlung der Rente ein und befriedigt damit Ersatzansprüche des Jobcenter und des Sozialamtes.
Darüber bekommt man dann auch eine Abrechnung.

kämpfer

Letztendlich holt sich das Sozialamt das Geld vom JC zurück und der JC ggf. von der DRV.
Denn auch der JC meldet seine Forderungen bei der DRV an.

wirsindindividuell

So, ich habe vor drei Tagen ein Schreiben bekommen, dass ich von deren ärztlichem Dienst mit weniger als 3h/Tag arbeitsfähig betrachtet werde
(Es ist ein erleichterndes Gefühl, weil die selbst trotz nachgewiesener Krankheit Druck auf mich ausgeübt haben).

Wie geht es jetzt weiter?
Wird das Jobcenter mich bald anschreiben, dass ich einen Antrag auf Grunsicherung stellen muss?
Oder muss ich selbst aktiv werden?

Habt Ihr Tipps, was ich vermeiden sollte, um nicht plötzlich ohne Geld dazustehen?



Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

kämpfer

Zitat von: wirsindindividuell am 31. Mai 2022, 21:05:33So, ich habe vor drei Tagen ein Schreiben bekommen, dass ich von deren ärztlichem Dienst mit weniger als 3h/Tag arbeitsfähig betrachtet werde
(Es ist ein erleichterndes Gefühl, weil die selbst trotz nachgewiesener Krankheit Druck auf mich ausgeübt haben).

Wie geht es jetzt weiter?
Wird das Jobcenter mich bald anschreiben, dass ich einen Antrag auf Grunsicherung stellen muss?
Oder muss ich selbst aktiv werden?

Habt Ihr Tipps, was ich vermeiden sollte, um nicht plötzlich ohne Geld dazustehen?





Du bekommst Post vom JC (Abt. Reha/Rente). Der Sachbearbeiter hier wird dich dann zum SGB12 überführen so das du einen nahtlosen Übergang hast und deine Leistungen natürlich mit Antragstellung bekommst. 
Das SGBXII wird dann ein Gutachten über die RV anfordern, ob du auf Dauer oder befristet Erwerbsgemindert bist.