Lohn v. Minijob gespart ,Einzahlung auf Bank möglich ? ?

Begonnen von Gast51371, 08. Januar 2022, 17:48:49

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Gast51371

 :help:
Hallo,  ich benötige Eure Hilfe.  Problem :   alg2 bezogen bis 31.12.21 ---- nun kein Weiterbew. gestellt, da job Zusage ! Leider klappt das nicht und ich muss nun  doch einen Antrag auf Weiterb. stellen.  Da das Konto nu arg belastet ist wollte ich meinen gesparten Lohn  aus einem Minijob von 2021 ( war dem Jobc. gemeldet) , einzahlen , damit das Konto nicht ins Minus rutscht.
Darf ich das ?  Wird mir das angerechnet beim Weiterbew. Antrag ?   Man kann ja keinen Verwendungszweck beim einzahlen angeben....  Bin für jeden Tip dankbar .

Grüße  Der Alte Knabe  ;)

Heinz-Otto

Wenn du den Lohn bar bekommen hast, wäre zumindest erklärbar, woher das Geld stammt.
Kann man ja abgleichen mit den Auszügen, dass du nichts vom Lohn auf's Konto eingezahlt hast.
Die Beträge müssen aber schon schlüssig sein. Es sollte ersichtlich sein, dass der Barlohn ausreiche um den Lebensunterhalt + erspartem Betrag plausibel sind.

Das wird aber bestimmt ein harter Kampf.

Gast51371

Hallo, Heinz-Otto Danke für Deine Antwort ,  ... vergaß zu schreiben , dass ne kleine Rente auch noch da ist !  Also Rente und das gesparte  wird ausreichen um den Januar zu überbrücken ... 

Flip

Was Heinz-Otto sagen will, ist, dass da JC unter Umständen prüft, ob deine Angaben nachvollziehbar sind. Also, ob, wenn du z. B. 1000 Euro einzahlst, im Zeitraum des Minijobs auch mindestens 1000 Euro in bar vom Konto abgehoben hast.

Yavanna

Hast du den Lohn vom AG bar erhalten,  gibt es Quittungen und ist die angesparte Summe plausibel? So was wird sicher gefragt. Kannst du nicht mit dem Bargeld auskommen,  bis das JC überwiesen hat?

Yavanna

#5
§28 SBG X greift hier nicht,  gibt ja keine andere Sozialleistung. Ist aber auch nicht nötig.
Leistungsbezug inkl Dezember 2021, dann kannst du im Januar noch locker deinen WBA stellen

Edit: Beluga2 hat den Beitrag editiert, auf den ich mich bezogen habe.

2. Edit: und jetzt ganz gelöscht. So wirkt mein Post hier völlig verwirrend.
Warum geht das überhaupt, wenn schon jemand danach was geschrieben hat?

Gast51371

Yavanna , Flip :
es gibt noch eine kleine Rente ... alg2 war  dazu weil BG . Es wurde der Lohn vom  Mini job nie eingezahlt /überwiesen. Ich habe  einen Teil des Lohns verbraucht und einen Teil hier gespart. Davon wollte ich nun etwas aufs Girokonto zahlen , damit es nicht ins soll rutscht. Lohnabrechnungen sind vorhanden, könnt ich vorlegen. Den Rest kann ich für Einkäufe in bar nutzen.   .  Antrag würde ab 2.2022 "laufen" , für Januar ist alles bezahlt.   Was  nu ?

Yavanna

Warum erst ab Februar?
Wenn sich durch die nicht zustande gekommene Arbeit quasi nichts geändert hat, kannst du doch im Januar schon wieder einen Antrag stellen und bekommst die Leistungen nachgezahlt.

Gast51371

mir wurd gesagt , wird vorgeleistet , also dann erst Februar .  . . ok , Versuch macht klug ,
was aber immer noch nicht meine eigentliche Frage beantwortet, ob ich  das Konto mit dem Lohn ausgleichen kann ,
bis das Geld vom JC bewilligt ist . 

Heinz-Otto

Zitat von: Flip am 08. Januar 2022, 18:42:09
Was Heinz-Otto sagen will, ist, dass da JC unter Umständen prüft, ob deine Angaben nachvollziehbar sind. Also, ob, wenn du z. B. 1000 Euro einzahlst, im Zeitraum des Minijobs auch mindestens 1000 Euro in bar vom Konto abgehoben hast.

Genau, so ungefähr. Ich sehe gerade, dass mein Satz völlig stümperhaft war  :schaem:
Anderes Beispiel.
Wenn er z. B. jeden Monat 450 aus dem Minijob hat (280 € mehr als Alg), aber trotzdem seinen RS immer abgehoben hat. Dann hatte er in 6 Monaten 1.680 € mehr zum Leben. Wenn er dann 1000 € bar einzahlt, ist glaubhaft, dass er das bar gespart hat.
Er hätte dann von seinem Lohn 680 €, also 113 € zusätzlich zum RS ausgegeben. Finde ich glaubhaft.
Aber ob das JC das auch so sieht?

Zitat von: Gast51371 am 08. Januar 2022, 19:20:09was aber immer noch nicht meine eigentliche Frage beantwortet, ob ich  das Konto mit dem Lohn ausgleichen kann ,
bis das Geld vom JC bewilligt ist .

Restrisiko bleibt. Kommt darauf an, ob das JC dir glaubt und es plausibel ist, dass du das Geld aus deinem Barlohn angespart hast.
Kommt also darauf an, ob und wie viel du vom Konto, also deinem Regelsatz monatlich abgehoben hast.

Hast du nie was abgehoben, glaubt man dir das nicht. Du hättest dann von 280 € monatlich gelebt.
Mir reichen zwar 280 € locker zum Leben, nur glaubt das das JC eher nicht.
Ich kann das allerdings durch mein Haushaltsbuch über mehrere Jahre nachweisen.



Gast51371

Heinz-Otto :  es handelte sich um einen 100 eur job ....  davon hab ich ca 500,- gespart.  Davon wollt ich 200-300 Einzahlen, also keine Riesensummen .

Heinz-Otto

Rechne dir einfach aus, ob du es glaubhaft machen kannst.
Außerdem bleibt dir vermutlich eh nichts anderes übrig, wenn du nicht ins Minus rutschen willst, oder Schulden machen.

BigMama

Zitat von: Gast51371 am 08. Januar 2022, 19:29:14Davon wollt ich 200-300 Einzahlen, also keine Riesensummen .
Hast du denn noch so viel bis zum Ende des Monats, was von deinem Konto abgebucht wird oder was du überweisen musst?

Zitat von: Heinz-Otto am 08. Januar 2022, 19:31:05Rechne dir einfach aus, ob du es glaubhaft machen kannst.
Dem schließe ich mich an. Ansonsten beiß die Zähne zusammen und warte bis das nächste Geld kommt.
Du solltest übrigens so schnell wie möglich den WBA einreichen, noch im Januar, damit du das Geld für Januar noch bekommst.
Zitat von: Gast51371 am 08. Januar 2022, 19:20:09mir wurd gesagt , wird vorgeleistet , also dann erst Februar .  . . ok , Versuch macht klug ,
Nein, ab Januar wenn der WBA noch im Januar eingeht. Der Antrag wirkt auf den ersten des Monats zurück. Verschenk das Geld nicht und mach die Unterlagen schnellstmöglich fertig und schau, dass sie zum JC kommen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Heinz-Otto

Eine Möglichkeit, aber gewisser Aufwand. Jemand überweist dir ein Überbrückungsdarlehen auf dein Konto, damit es gedeckt ist.
Ist das Geld da, zahlst du es zurück. Das Bargeld hast du dann ja noch.

Heinz-Otto

Die 280 sind natürlich quatsch. Es sind 170 € mehr als Alg. Die 280 werden angerechnet.