Ärztliches Gutachten - möchte Erwerbsminderungsrente beantragen

Begonnen von Schneeglöckchen, 12. Januar 2022, 20:03:20

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Schneeglöckchen

Hallo Zusammen,

Kurz zum Sachverhalt:
Ich bin schon seit längerem krankgeschrieben und wurde vom JC dazu aufgefordert im Dezember einen Termin beim ÄD wahrzunehmen zwecks Feststellung der Erwerbsfähigkeit. Dieser kam ich selbstverständlich nach.
Mittlerweile habe ich auch Kopien des Gutachtens (Teil A und Teil B) vorliegen. Stand ist nun dieser, dass ich zunächst die nächsten sechs Monate nicht leistungsfähig bin. Habe schon mit meiner SB telefoniert und sie informierte mich über das Ergebnis des Gutachtens und das sie mich die nächsten sechs Monate nicht kontaktieren würde. Danach würde sie sich wieder melden und dann würden wir sehen wie der Stand der Dinge ist. Soweit so gut.

Ich möchte nun einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (oder es zumindest versuchen) und habe mir dazu schon die Formulare im Internet angeschaut. Ist ja jede Menge Papierkram.
Hat das schon jemand von euch gemacht und könnte mir sagen auf was man da besonders zu achten hat? Man möchte sich ja nicht selbst ein Bein stellen und etwas falsch ausfüllen. Gibt es da irgendwelche "Fangfragen"?

Und inwiefern kann mir mein Psychologe dabei behilflich sein? Bzw. was kann er in dieser Angelgenheit überhaupt machen bzw. unterstützen? Kennt sich jemand von euch damit aus und könnte mir dazu etwas sagen?

Vielen Dank im Voraus.

Gast32644

Morschen,

ich habe nur eine Frage:

Was steht in dem sozialmedizinischen Gutachten im Teil B bei 2.1 zum zeitlichen Umfang?

Wenn der Gutachter vom ÄD nur sieht, dass du temporär arbeitsunfähig bist, dann wirst du dich sehr schwertun, die EMR zu bekommen. Die EMR bekommt nur, wer dauerhaft eingeschränkt oder voll erwerbsunfähig ist.

Die DRV erstellt zwar ihre eigene Gutachten, aber bereits vorhandene werden trotzdem angeschaut.

Gruß

Schneeglöckchen


Kopfbahnhof

Zitat von: Schneeglöckchen am 12. Januar 2022, 20:03:20ch möchte nun einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen
Am besten du kontaktierst dazu deine Rentenversicherung.
Da gibt es eine erste Beratung dazu.

Lass dir den Antrag besser zusenden, da kannst du in Ruhe alles dazu Ausfüllen.
Sind eine Menge Seiten und das dauert dann schon mal.
Alternativ kann man den natürlich auch bei der RV im Internet Ausfüllen.

Zitat von: Schneeglöckchen am 13. Januar 2022, 10:39:07täglich weniger als 3 Stunden
Damit bist du als Arbeitsunfähig beim JC Eingestuft.
Bleibt das auch nach einem halben Jahr noch so, werden sie dich zum Sozialamt schicken.
Zitat von: Schneeglöckchen am 12. Januar 2022, 20:03:20Danach würde sie sich wieder melden
Darum auch diese Antwort von der SBin.

jens123

Ich kenne es so (ist ein paar Jahre her), dass man so oder so einen Termin bei der Rentenversicherung zur Antragsabgabe machen muss. Dort wird einem dann eine Liste mitgegeben, was alles nachzureichen ist. Irgendwas wird immer fehlen.

Tatsächlich ist das sehr umfangreich. Wer mit dem Formularwahnsinn nicht so übereinkommt, sollte in seine Nähe mal nach einer Sozialberatung/Rentenberatung o. ä. suchen. Falls so etwas existiert, könnte man dort Unterstützung bei der Antragstellung finden und offene Fragen klären.

Im Grunde kann man aber nur den Wältzer Stück für Stück durchgehen und die Fragen beantworten.

Gast32644

Zitat von: jens123 am 13. Januar 2022, 19:36:52
Tatsächlich ist das sehr umfangreich. Wer mit dem Formularwahnsinn nicht so übereinkommt, sollte in seine Nähe mal nach einer Sozialberatung/Rentenberatung o. ä. suchen. Falls so etwas existiert, könnte man dort Unterstützung bei der Antragstellung finden und offene Fragen klären.

Beim VDK ist es momentan so, dass man keine Beratung vor Ort bekommt. Habe denen demletzt eine ähnliche Anfrage geschickt und da hat man mir gesagt, ich solle einfach den Antrag stellen, den Bescheid abwarten und mich bei einer Absage wieder melden.

Z.Zt. werden nur Beratungen per Telefon oder per E-Mail angeboten und das bringt beim Rentenantrag nicht wirklich viel.

kämpfer

Zitat von: Schneeglöckchen am 13. Januar 2022, 10:39:07
Hallo,

Da steht: ,,täglich weniger als 3 Stunden"
Stelle ein Antrag auf Erwerbsminderung, wenn Du eine Terminbestätigung dann  schriftlich bekommst, gebe diese schon mal beim JC ab. Denn der JC wird sich die Leistungen die es bis dahin an Dich leistet, zurückholen falls Du eine EM Rente bekommst. Bei Abgabe dann deiner Unterlagen bei der RV beim Besprechungstermin bekommst Du  ein Bestätigungsschreiben der Antragstellung, dieses gibst Du dann auch beim JC ab.

Nun viel Erfolg bei der Beantragung.

@Behindert
Es gibt sogenannte Rentenberater (nicht mit Versicherungsvertreter zu verwechseln) Diese geben dir sehr gute Hilfestellung und Tipps bei der Beantragung wenn man dies benötigt.
Die Ansprechpartner erhält man z.b. beim RV Träger.

Gast32644

@kämpfer

Schon klar, aber wenn die Rentenberater auch nur telefonisch erreichbar sind, dann bringt das nicht wirklich viel, bei so einem komplexen Thema.

kämpfer

#8
Zitat von: Gast32644 am 15. Januar 2022, 09:06:21
@kämpfer

Schon klar, aber wenn die Rentenberater auch nur telefonisch erreichbar sind, dann bringt das nicht wirklich viel, bei so einem komplexen Thema.

Was ist daran ein komplexes Thema? Man sollte sich mit der Materie auch mal selber beschäftigen und sich Zeit dazu nehmen. Man muss nicht immer alles an einem Tag erledigen. Meine Antragstellung hatte ich damals selber gemacht mit dem Resultat das ich eine EM Rente auf Dauer bestätigt bekommen habe, sprich ohne Nachkontrolle.

Davon abgesehen kommen auch die Rentenberater zu Dir nach Hause, hier ist sicherlich auch in der Zeit von Corona was machbar.

Anmerkung:
Unter anderem sollte das Formular R0215 sehr gewissenhaft ausgefüllt werden und dazu Punkt 2.2. ausführlich beschreiben, ggf. ein formloses Beiblatt anhängen.  :zwinker:

Schneeglöckchen

Danke zunächst an euch alle für eure Antworten.
Ich werde mich dann einfach mal durch die Formulare kämpfen und sehen wie das läuft.  :weisnich:

Kann mir jemand sagen, sollte so ein Antrag abgelehnt werden, ob man dann später erneut einen Antrag stellen kann, oder ist man dann irgendwie zunächst dafür gesperrt?! Hoffe ihr versteht was ich meine ...

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 16. Januar 2022, 22:45:54
Kann mir jemand sagen, sollte so ein Antrag abgelehnt werden, ob man dann später erneut einen Antrag stellen kann, oder ist man dann irgendwie zunächst dafür gesperrt?! Hoffe ihr versteht was ich meine ...
Da es in der Regel abgelehnt wird sollte man einen Widerspruch machen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Schneeglöckchen

Danke Fettnäpfchen, werde ich mir merken.

Wenn man den Antrag an die RV per Post abgeschickt hat, muss man das jetzt ans Jobcenter melden? Wenn ja, wie schnell? Ich meine, ich weiß ja nicht genau wann er dort eintrifft bzw. überhaupt bearbeitet wird.  :weisnich:
Und ändert sich durch den Versuch einen Rentenantrag zu stellen (immerhin ist es zunächst ja nur ein Versuch, da man nicht weiß wie es ausgeht), etwas mit dem JC??

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 20. Januar 2022, 22:26:48
Wenn man den Antrag an die RV per Post abgeschickt hat, muss man das jetzt ans Jobcenter melden? Wenn ja, wie schnell? Ich meine, ich weiß ja nicht genau wann er dort eintrifft bzw. überhaupt bearbeitet wird.
Ja das wäre sogar wichtig denn in dem Augenblick der Rentenantragstellung ist u.a. auch deine Erwerbsfähigkeit in Frage gestellt.......
Zitat von: Schneeglöckchen am 20. Januar 2022, 22:26:48Und ändert sich durch den Versuch einen Rentenantrag zu stellen (immerhin ist es zunächst ja nur ein Versuch, da man nicht weiß wie es ausgeht), etwas mit dem JC??
..... daher hat das JC "die Füße" stillzuhalten und dich in Ruhe zu lassen bis du Bescheid vom RV TRäger bekommst.

Hektik brauchst du keine machen gib dem JC Bescheid wenn es 1 Woche oder 4 Wochen dauert ist fast egal. Und bei Nachfragen vom JC wann das Ergebnis kommt schreibt man das man das schlecht vorhersagen kann. Bei mir hat die Ablehnung sehr lange gedauert glaube ein dreiviertel Jahr oder so.
Das JC hat öfter nachgefragt und immer die selbe Antwort bekommen, aber was will man machen bei so hirnrissigen Nachfragen. (man könnte ja Antworten das die magische Glaskugel gerade kaputt ist.)

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Januar 2022, 13:44:27das die magische Glaskugel gerade kaputt ist.
Oder dem JC Anbieten diese auszuleihen, gegen eine angemessene Gebühr :grins:





Schneeglöckchen

Danke für eure Antworten.  :sehrgut:

Habe jetzt nach einer Woche eine kurze Mail verfasst und dem JC mitgeteilt, dass ich einen Antrag gestellt habe.