Was bezahlt Ihr denn für eine Rechtsschutzversicherung?

Begonnen von jordon, 31. März 2022, 19:53:29

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jordon

Hallo,
ich habe mich lange mit dem Thema beschäftigt und nun ein Angebot einer Gesellschaft vorliegen, die nur Rechtsschutzversicherungen anbietet.

Ich hänge mal die Leistungen des Angebotes als Anhang an.
Betrag für diese Leistungen wäre knapp 215,00 EUR im Jahr, ohne SB.

Was ich alles so gelesen habe, ist das ein gutes Angebot, meint Ihr das auch?

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Unwissender

Ich zahle (auch ohne SB) 189,- Jahr! Diese beinhaltet aber nicht nur den Privat-RS sondern auch Verkehrs-RS (ohne wäre es ca. 15 € günstiger, zahle Jahresbeitrag, im Quartal oder Halbjahr wäre 10 bzw 15 % teuerer)

Ich kenne jetzt die Bedingungen deiner RS nicht! Aber du musst aufpassen beim Sozialrechtschutz! Meist ist nur das Haupt(Gerichts),-verfahren versichert und nicht das Vorverfahren (also Einspruch gegen Sanktionsbescheid usw.)

Und wenn das so ist, musst du das selber bezahlen, bekommst auch keinen Beratungsschein da du ja eine RS hast! Also aufpassen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

EinMensch22

Schwierig zu vergleichen, meine RS kostet mehr 290 Euro inkl. so ziemlich aller Rechtsgebiete und mit recht hoher Deckungssumme allerdings fehlt mir, wie gerade festgestellt die Deckung für Sozialrecht vor der Klage, einen Beratungsschein müsste ich trotzdem bekommen, da ja gerade nicht abgedeckt durch meine RS Versicherung, eventuell zahlt die RS dann wieder doch nach Kulanz oder ich kann kostengünstig wandeln ohne meine RS Versicherung zu verlieren, ist aber ein anderes Thema

jordon

Hallo,

danke für eure Antworten.
Das Angebot beinhaltet den Sozial-RS auch außergerichtlich, im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

Unwissender

Zitat von: jordon am 01. April 2022, 14:42:20
Hallo,

danke für eure Antworten.
Das Angebot beinhaltet den Sozial-RS auch außergerichtlich, im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

Dann schließ doch für ein Jahr ab! Bevor der Vertrag ausläuft, vergleichen ob es ein besseres Angebot gibt!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

jordon

Das ist das einzigste, was mich noch etwas hindert den Vertrag abzuschließen, nämlich die Laufzeit, diese beträgt 5 Jahre.
Okay, man hat, wenn der Beitrag erhöht wird ein Sonderkündigungsrecht.

Unwissender

5 Jahre? Mir sind Laufzeitzen von 1,3 oder 5 Jahre bekannt! Das man nur für 5 Jahre abschließen kann ist mir neu!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Fettnäpfchen

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jordon

Hatte ich bisher auch immer beantragt, aber 2020 bin ich schon zum zweiten Mal an einen Anwalt geraten, der die Beratungshilfe bekommen hat, zusätzlich noch 15 EUR und nichts gemacht hat.

@ Unwissender
Ich frage mal nach, ob auch 3 Jahre gehen.

Unwissender

Is ja logisch, das ein Anwlalt, wenn er auf Beratungshilfe abrechnet, nur das Nötigste tut! Schließlich bekommt er auch nur den Mindestbetrag. Und der beinhaltet in der Regel ein oder zwei Schreiben. Wenn dannheftige Gegenwehr vom JC kommt (berechtigt oder nicht) gibt er meistens auf!

Das ist wie beim VdK oder der Gewerkschft! Die ersteren kennen sich zwar mit Rentensachen etc. aus, die anderen mehr mit Arbeitsrecht, aber mit ALGII die wenigsten!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

EinMensch22

Zitat von: jordon am 03. April 2022, 17:35:32Hatte ich bisher auch immer beantragt, aber 2020 bin ich schon zum zweiten Mal an einen Anwalt geraten, der die Beratungshilfe bekommen hat, zusätzlich noch 15 EUR und nichts gemacht hat.
Ich sehe das inzwischen auch nicht mehr als so einfach an mit dem Beratungsschein und halte da eine RS Versicherung für zielführender, auch, wenn es überall Tücken und Fallstricke gibt, hat zumindest meine RS in der weit zurückliegenden Vergangenheit so ziemlich alles bezahlt und mir die Möglichkeit gegeben gute Anwälte zu beauftragen.
Wie es dann besser oder schlechter läuft darüber kann man keine Prognose abgeben, nur nach meiner Erfahrung ist ein guter Anwalt Gold wert und eine gute RS ebenfalls, wobei ich da auch das Augenmerk darauf gerichtet hatte wie kulant und schnell sich im Falle eines Falles mit der RS die Dinge klären lassen und weniger der Betrag, den ich bezahlen muss, sofern es sich um wenige Euros handelt sehe ich das selbst unter Existenzminimum als wichtiger an als den reinen Vergleich über Kosten. Wenn ich schon dafür Geld ausgebe, dann habe ich halt auch meine eigenen Ansprüche, was mir das Ganze bringen soll.
Wichtig auch, wie lange die Wartezeit ist bis die RS Versicherung überhaupt zahlt und natürlich, ob man überhaupt ein Angebot von einer RS erhält, bin nicht sicher, ob man dahingehend Nachteile hat, wenn man bereits Hartz4 Empfänger ist.

Über wie viele Instanzen gezahlt wird könnte eventuelle auch noch unterschiedlich sein, da privater Vertrag kann es ja an allen Stellen bedeutende Unterschiede geben.

jordon

Ja, so ist das, mit Beratungshilfe kann man nicht viel erwarten.
Bei letztem mal, war das Beratungsgespräch so gut, der Anwalt machte einen engagierten Eindruck, sagte das bekommen wir hin. Gab ihn 20 EUR, die 5 EUR als Trinkgeld.
Als nach ein paar Wochen keine Reaktion kam, fragte ich nach, als Antwort teilte man mir mit, dass auf dem Beratungsschein nur ein Gespräch aufgeführt und keine Schreiben an die Gegenseite inbegriffen wären. Man wollte Rücksprache mit dem Rechtspfleger halten, hat diesen aber noch nicht erreicht.
Also fragte ich beim Rechtshelfer schriftlich an und bekam die Bestätigung, dass auch außergerichtliche Schreiben an die Gegenseite mit abgedeckt sind.
Das reichte ich dem Anwalt weiter, er hat sich nie wieder gemeldet.
Habe also 20 EUR für umsonst bezahlt plus die ca. 100 EUR, die der Anwalt über den Beratungsschein anrechnen kann, vom Staat kassiert.