Rentenversicherung: Leistungen zur Teilhabe ABGELEHNT

Begonnen von hartzer0815, 05. November 2021, 10:02:37

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hartzer0815

Hallo zusammen,

vor ner Ewigkeit hat mir das Jobcenter angetragen, ich solle bei der Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe beantragen.

Währenddessen: Der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur hat das Attest meines Psychiaters akzeptiert. Im Attest steht, dass ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Rentenversicherung sieht das anders. Ich könne "weiterhin" in meinem erlernten Beruf arbeiten.

Tja, FAKTISCH fallen bei mir 99,9999999999 % aller Jobs dort weg, aus genau den psychischen Problemen, die der ärtzliche Dienst der Arbeitsagentur akzeptiert.

Was tun? Klagen? Mit Anwalt? Wer soll das bezahlen?

crazy

Wiederspruch einlegen!
Hab gerade Reha abgelehnt bekommen. Arzt sagt, das machen sie fast immer so. Erst nach Wiederspruch gehts dann doch.

hartzer0815

Und - einfach nur selber Widerspruch oder mit Anwalt???

mousekiller

Du kannst Widerspruch auch selbst einlegen. Die Akte wirst du sowieso nicht zu sehen bekommen, die kommt frühestens bei der Klage. Als Argument würde ich allerdings eine Kopie des Attestes beilegen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

hartzer0815

Ist da irgendein Wortlaut zu empfehlen?

Oder einfach nur sowas wie: Hier mit lege ich Widerspruch ein... usw. usf....?

Gast32644

Zitat von: hartzer0815 am 05. November 2021, 10:02:37
Hallo zusammen,

vor ner Ewigkeit hat mir das Jobcenter angetragen, ich solle bei der Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe beantragen.

Währenddessen: Der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur hat das Attest meines Psychiaters akzeptiert. Im Attest steht, dass ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die Rentenversicherung sieht das anders. Ich könne "weiterhin" in meinem erlernten Beruf arbeiten.

Tja, FAKTISCH fallen bei mir 99,9999999999 % aller Jobs dort weg, aus genau den psychischen Problemen, die der ärtzliche Dienst der Arbeitsagentur akzeptiert.

Ich weis, dass ich spät dran bin, hätte aber noch ein paar zusätzliche Fragen:

A) Was hast du mit dem ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur zu tun? Ging es da um ein sozialmedizinisches Gutachten?

B) Wurde der LTA komplett abgelehnt, ohne eine Aufforderung eine medizinische Reha zu machen? Hattest du bereits in den letzten 5 Jahren eine medizinische Reha?

C) Wenn du schreibst, dass 99% alles Jobs wegen deinen Problemen wegfallen, warum dann überhaupt einen Antrag auf LTA?

Gruß

hartzer0815


A) Was hast du mit dem ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur zu tun? Ging es da um ein sozialmedizinisches Gutachten?

--> nur für den Kontext. Das Jobcenter fordert von mir seitdem nicht mehr, dass ich mich in meinem alten Job bewerbe (klar, wenn ICH das möchte, kann ich das natürlich...)

B) Wurde der LTA komplett abgelehnt, ohne eine Aufforderung eine medizinische Reha zu machen? Hattest du bereits in den letzten 5 Jahren eine medizinische Reha?

--> Ja, komplett. Heißt jedes Mal, ich können schließlich in meinem Job Arbeiten (mit Therapie und bla bla weiß der Geier was = faktisch ein Witz, da ich seit ner Ewigkeit auf nen Therapieplatz warte. Aber noch viel idiotischer: Seit 20 Jahren hadere ich mit dem Job, habe schon unendliche Male Thereapeuten und Coaches die selbe Story erzhählt. Inzwischen bin ich so viel weniger belastbar, als vor z.B. 10 Jahren).

C) Wenn du schreibst, dass 99% alles Jobs wegen deinen Problemen wegfallen, warum dann überhaupt einen Antrag auf LTA?

--> Hab das ganze Prozedere nur auf Wunsch/Vorschlag des Jobcenters begonnen. Ich weiß doch selber nicht, was all das soll. Habe keinen Plan, keine Perspektive... nichts.

Fettnäpfchen

hartzer0815

Hast du Widerspruch eingelegt?

Zitat von: hartzer0815 am 04. Januar 2022, 13:37:49
--> Hab das ganze Prozedere nur auf Wunsch/Vorschlag des Jobcenters begonnen. Ich weiß doch selber nicht, was all das soll. Habe keinen Plan, keine Perspektive... nichts.
Wenn ja und es kommt doch noch zur LTA dann überlege doch mal eine Berufsfindungsmaßnahme falls du da noch nicht daran gedacht hast.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast32644

Hallo,

bin gerade über das alte Thema gestolpert und wiederhole die Frage von @Fettnäpfchen:

Hast du zwischenzeitlich einen Widerspruch eingelegt?

Das JC will immer, dass ein Antrag auf LTA gestellt werden muss, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt werden. Da geht es darum, dass die JC zuerst die Frage nach einem vorrangigen Kostenträger stellen müssen.

Wäre die DRV also gesetzlich verpflichtet, dir den LTA zu genehmigen, weil du die Bedingungen erfüllst, dann wäre sie der vorrangige Kostenträger.