5 Gehälter werden auf 6 Monate angerechnet

Begonnen von SophieTrentemoeller, 18. Januar 2022, 22:34:49

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SophieTrentemoeller

Ja genau, im Februar hatte ich das Vermögen (Gehalt) aus Januar.

Ich muss halt auch ehrlich sagen, ich hab keinen Plan davon, ich dachte, dass ist ok mit Leistungen ab März, da ich ja das Gehalt aus Januar für Februar hatte. (ich hab ja sonst im Februar doppelt Geld, Gehalt von Ende Januar + Leistungen). Daher habe ich da nichts beanstandet.

Aber dann kamen die im Oktober 2021 eben damit an dass das neu berechnet wurde und ich für September 2020 die Leistungen zurück zahlen soll🤨

Heinz-Otto

Ich bin total verwirrt. Den Lohn hast du ganz normal am Monatsende bekommen?

August Alg 2 Vorauszahlung für Sept.  + Lohn Sept. (Darum Sept. zurück zahlen)
Ende Okt.  Lohn für Okt. usw.
Januar für 2 Wochen Lohn, der den Bedarf für Jan gedeckt hat.
Im Februar keinen Lohn mehr.
Antrag im Jan. gestellt => Anspruch Alg 2 ab Febr.
Bekommen Alg erst ab März.

Also Überpüfungsantrag rückwirkend bis Febr.
Nicht vergessen im Antrag jeden Bescheid zu nennen

CCR

ob das Schonvermögen durch deinen letzten Lohn überschritten war lässt sich ja leicht ausrechnen.
Wie viel Vermögen darf man haben? Der Grundfreibetrag für das Vermögen bei Hartz IV beläuft sich auf 150 Euro pro Lebensjahr. Die zulässige Höchstgrenze ist nach Geburtsjahr gestaffelt und liegt für Erwachsene bei zwischen 9.750 Euro und 10.050 Euro. Für Minderjährige liegt der Grundfreibetrag bei 3.100 Euro.

Heinz-Otto

Sie vermixt Begriffe.

Zitat von: SophieTrentemoeller am 18. Januar 2022, 23:40:17
Ja genau, im Februar hatte ich das Vermögen (Gehalt) aus Januar.

SophieTrentemoeller

Ja. I
Zitat von: Heinz-Otto am 18. Januar 2022, 23:47:41

August Alg 2 Vorauszahlung für Sept.  + Lohn Sept. (Darum Sept. zurück zahlen)
Ende Okt.  Lohn für Okt. usw.
Januar für 2 Wochen Lohn, der den Bedarf für Jan gedeckt hat.

Genau.
Und im Januar der Lohn war eben die 2 Wochen + Überstunden Auszahlung und urlaubstage Auszahlung, deswegen hat es für Februar dann gereicht. Also ich müsste jetzt gucken um es genau zu sagen, aber ich glaube es waren nur knapp 20€ weniger.
Im Februar have ich keinen Lohn bekommen.

Und als ich heute mit meinem Sachbearbeiter telefoniert habe, meinte der eben, ich hätte ja Vermögen (das Gehalt von Ende Januar) gehabt, welches zur Kostendeckung gereicht hat, daher hätte ich erst im März wieder leistungsanspruch gehabt.

Dann meinte ich zu ihm, im September hatte ich ja aber auch kein Geld, und dann meinte er doch, das gehabt von September 🤯 also es gibt einfach keinen Sinn.

Ich hab halt jetzt echt schiss, dass die sagen, es wäre zu spät wegen irgendwelchen fristen, und das mit dem "Vermögen", Gehalt von Januar, welches ich ja im Februar zur Kostendeckung genutzt habe.

Heinz-Otto

Zitat von: SophieTrentemoeller am 18. Januar 2022, 23:56:10Und als ich heute mit meinem Sachbearbeiter telefoniert habe, meinte der eben, ich hätte ja Vermögen (das Gehalt von Ende Januar) gehabt, welches zur Kostendeckung gereicht hat, daher hätte ich erst im März wieder leistungsanspruch gehabt.

Das habe ich kapiert. Sorry, aber mir wird das jetzt too much. Ich habe alles mehrmals genau  erklärt und gesagt, was du tun kannst. Auch die anderen haben auf das Zuflussprizip hingewiesen.
Mehr kann ich nicht tun.
Lies dir vielleicht morgen alles nochmal durch. Ich habe leider das Gefühl, du hast nicht wirklich alles verstanden.
Du bist nervlich am Ende, es ist schon spät und hier ging es ja ab wie in einem Chat, vielleicht hast du manche Beiträge überlesen.

CCR

wenn du mit deinen Löhnen über dein Schonvermögen kommst mit deinen Ersparten wird das angerechnet über die Monate, ist das nicht der Fall müssen sie dir den Februar auch bezahlen.Ist der Lohn für Februar ausbezahlt stimmt der Bescheid.

Maunzi

Ich versuchs nochmal anders zu formulieren als die Vorgänger:

Wenn dein Januar-Lohn noch im Januar auf deinem Konto einging UND dein Schonvermögen nicht überschritten wurde, dann hast du auch im Februar Anspruch gehabt.

Wenn jedoch eine der beiden Bedingungen nicht zutrifft, dann hat das Amt recht und du kannst leider nichts mehr daran ändern, AUSSER du hast im Januar gar keinen Geldeinang gehabt und auch den Antrag noch nachweislich im Januar gestellt (ein Indiz könnte sein wenn auf dem ersten Bewilligungsbescheid sowas steht wie: auf ihren Antrag vom xx.01.xxxx), dann wäre für eben diesen Monat seitens des Amtes zu zahlen.

Prüf das alles nach und dann stell einen Überprüfungsantrag aber möglichst schnell. Da muss jeder einzelne Bescheid der seitdem erlassen wurde aufgeführt sein a la Bescheid vom xx.xx.xxxx, Änderungsbescheid vom xx.xx.xxxx usw. Dabei der Einfachheit halber auch die Kopie der Kontoauszüge die den Gehaltseingang nachweisen einreichen als Beweis wann genau dir das Geld zuging.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

CCR

Das denke ich auch zu früh den Antrag gestellt und falsch Informiert denn es steht ja auf dem Antrag ab wann man die Leistung möchte.
2. Antragstellung
ab sofort
ab einem späteren Zeitpunkt:

Ihr Antrag wirkt in der Regel auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II).
Sie müssen deshalb Angaben - insbesondere zum Zufluss von Einkommen - für den kom-
pletten Monat Ihrer Antragstellung machen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Lei-
stungen erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu beantragen. Eine abweichende Bestimmung
mit Wirkung für die Zukunft ist nur ab dem Ersten eines nachfolgenden Monats möglich.

Zitatmuss ich im Prinzip 5 Gehälter (September, bis Januar) zur Kostendeckung von 6 Monaten (September bis Februar) nutzen, und das verstehe ich nicht.

oder nie abgemeldet bei Arbeitsbeginn.