Jobcenter lehnt Umzug ab

Begonnen von Fearthelove, 10. Februar 2022, 18:23:34

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Fearthelove

Hallo,

ich habe zum 01.02 einen Umzug beantragt, heute allerdings die schriftliche Ablehnung erhalten.

Als Grund nennt das Jobcenter das Fehlen eines Umzugsgrundes und unangemessene Heizkosten.

Ich bin Hausintern umgezogen, da in der Dachgeschosswohnung, die ich vorher bewohnte ein Wasserschaden vorliegt und die Decken des Schlafzimmers feucht sind.
Eine unterschriebene Bestätigung des Wasserschadens von meinem Vermieter liegt vor.
Die Heizkosten liegen wohl nach der Erhöhung durch die Stadtwerke mit 108 Euro ca. 18 Euro über der Angemessenheit Grenze.

Da das Jobcenter den Wasserschaden anscheinend nicht als ausreichenden Grund ansieht und die Heizkosten zu hoch sind, übernehmen sie nur die alten Kosten.

Ich habe jetzt eine Aufforderung zu Mitwirkung erhalten, die folgende Unterlagen von mir fordert:

1. schriftliche Erklärung, ob sie trotz Ablehnung der Zusicherung zum Umzug in die Wohnung umgezogen sind.

2. unterschriebenen Mietvertrag ab 01.02.22 für die neue Wohnung oder schriftliche Erklärung, dass Sie weiterhin in der alten Wohnung bleiben, mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.

Da ich schon umgezogen bin, und aufgrund des Wasserschadens kommt ein Rückzug in die alte Wohnung nicht infrage.

Habe ich noch irgendeine Handhabe oder werde ich die Differenz jetzt selber begleichen müssen?
Auch würde ich mich freuen, wenn mir jemand sagt, wie ich die Erklärung formulieren kann und was dort alles hinein muss.

Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße



Kopfbahnhof

Sieht wohl nicht so gut aus, für dich.

Wasserschaden als Umzugsgrund allein dürfte schwierig sein.
Denn dafür ist allein der VM zuständig.

Wenn dann müsste die Wohnung schon, mindestens für längere Zeit, Unbewohnbar sein.

justine1992

Das JC hat nicht den Umzug abgelehnt. Sondern die Übernahme der Kosten des Umzugs und der Mehrkosten der neuen Wohnung.
Du hast einen Mietvertrag unterschrieben, von dem Du wolltest, dass ein anderer die Kosten übernimmt, sich aber nicht an dessen Regeln gehalten.
Ist die neue Wohnung größer als die alte? Ist der qm-Preis gleich geblieben?

Zitat von: Fearthelove am 10. Februar 2022, 18:23:341. schriftliche Erklärung, ob sie trotz Ablehnung der Zusicherung zum Umzug in die Wohnung umgezogen sind.
Das ist ja nicht schwierig zu erklären?

Zitat von: Fearthelove am 10. Februar 2022, 18:23:342. unterschriebenen Mietvertrag ab 01.02.22 für die neue Wohnung oder schriftliche Erklärung, dass Sie weiterhin in der alten Wohnung bleiben, mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
Hier gibt es auch nicht viele Möglichkeiten.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fearthelove

Den Mietvertrag habe ich eingereicht, ohne ihn zu unterschreiben und ich habe auch jetzt noch nicht unterschrieben.
Die neue Wohnung ist etwas größer, liegt aber mit 47qm laut Tabelle vom Jobcenter noch in der Angemessenheit Grenze.
Der qm-Preis ist derselbe.

Das Problem sind die Heizkosten, die mit 108 Euro 18 Euro über der Angemessenheit Grenzen liegen.
Außerdem sieht das JC meinen angeführten Umzugsgrund nicht als ausreichend an.

Mich würde einfach interessieren, ob ich Chancen habe, dass das JC einer Kostenübernahme doch noch zustimmt und wenn ja wie ich das erreiche.
Wenn nicht, muss ich halt in den sauren Apfel beißen und die Differenz selber begleichen.




Heinz-Otto

#4
Zitat von: Fearthelove am 10. Februar 2022, 18:45:40
Den Mietvertrag habe ich eingereicht, ohne ihn zu unterschreiben und ich habe auch jetzt noch nicht unterschrieben.

Wenn du da schon eingezogen bist, kann es klug sein, den MV nicht zu unterschreiben. Ein MV nach BGB ist weitaus günstiger für den M.
Durch den Einzug und Besitzübergabe durch den VM ensteht ein konkludenter MV nach BGB. Und ein MV bedarf nicht der Schriftform.

ZitatDas Problem sind die Heizkosten, die mit 108 Euro 18 Euro über der Angemessenheit Grenzen liegen.
Die Heizkosten müssen nur plausibel sein und im Rahmen des Heizspiegels angemessen. Denn grundsätzlich müssen die tatsächlichen HK übernommen werden.

ZitatMich würde einfach interessieren, ob ich Chancen habe, dass das JC einer Kostenübernahme doch noch zustimmt und wenn ja wie ich das erreiche.
Widerspruch kann man immer einlegen. Wird aber eh abgelehnt.

Wenn die Bruttokaltmiete gleich hoch und angemessen ist, geht es ja nur um die HK. Die dürfen nicht pauschaliert werden.
Evtl. einen gezielten Widerspruch bezüglich der Heizkosten, denn die gehören ja nicht mit zur Angemessenheitsgrenze. Die bezieht sich immer nur auf die Bruttokaltmiete.
Alternativ die 18 € erst mal selbst zahlen und wenn die HK-Abrechnung kommt, die Nachzahlung einreichen.
Wird die nicht übernommen, kannst du auch dagegen Widerspruch einlegen und die Nachzahlung evtl. einklagen.

Die HK erhöhen sich ja aktuell stark. Dann müssen auch die angem. HK angepasst werden.
Schau mal in den Heizspiegel, wo du da mit deinen HK liegst.
Liegst du in Spalte erhöht, würde ich das so begründen. Lt. BSG reicht auch Spalte zu hoch, um noch anerkannt zu werden.
Solltest du dich für einen Widerspruch wg. der HK entscheiden, sieht man weiter und sucht ggfls. weitere entsprechende Urteile raus.

Fettnäpfchen hat die bestimmt alle parat ;)

Hier Zitat aus der Gesetzesbegründung
Zitat
Während das Bundessozialgericht für die Beurteilung der abstrakten Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft das so genannte schlüssige Konzept entwickelt hat, ist die abstrakte Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Heizung bislang praktisch nicht möglich (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, Rz. 21).

Die Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für Heizung erfolgt deshalb derzeit getrennt von den Aufwendungen für Unterkunft und allein orientiert an den Verhältnissen des Einzelfalles. Übersteigen die Aufwendungen für Heizung einen bestimmten Grenzwert, wird dies als Indiz für unangemessen hohe Aufwendungen angesehen. Es liegt dann an der leistungsberechtigten Person, Gründe vorzutragen, warum die Aufwendungen gleichwohl als angemessen anzusehen sind (BSG a. a. O., Rz. 23). Der maßgebliche Grenzwert wird dabei in der Regel den ,,Kommunalen Heizspiegeln" bzw. dem ,,Bundesweiten Heizspiegel" entnommen.

EDIT: Ich nehme an, es gibt keinen kommunalen Heizspiegel. Das haben die wenigsten Gemeinden.

Fearthelove

Zitat von: Heinz-Otto am 10. Februar 2022, 19:04:48
Zitat von: Fearthelove am 10. Februar 2022, 18:45:40
Den Mietvertrag habe ich eingereicht, ohne ihn zu unterschreiben und ich habe auch jetzt noch nicht unterschrieben.

Wenn du da schon eingezogen bist, kann es klug sein, den MV nicht zu unterschreiben. Ein MV nach BGB ist weitaus günstiger für den M.
Durch den Einzug und Besitzübergabe durch den VM ensteht ein konkludenter MV nach BGB. Und ein MV bedarf nicht der Schriftform.

ZitatDas Problem sind die Heizkosten, die mit 108 Euro 18 Euro über der Angemessenheit Grenzen liegen.
Die Heizkosten müssen nur plausibel sein und im Rahmen des Heizspiegels angemessen. Denn grundsätzlich müssen die tatsächlichen HK übernommen werden.

ZitatMich würde einfach interessieren, ob ich Chancen habe, dass das JC einer Kostenübernahme doch noch zustimmt und wenn ja wie ich das erreiche.
Widerspruch kann man immer einlegen. Wird aber eh abgelehnt.

Wenn die Bruttokaltmiete gleich hoch und angemessen ist, geht es ja nur um die HK. Die dürfen nicht pauschaliert werden.
Evtl. einen gezielten Widerspruch bezüglich der Heizkosten, denn die gehören ja nicht mit zur Angemessenheitsgrenze. Die bezieht sich immer nur auf die Bruttokaltmiete.
Alternativ die 18 € erst mal selbst zahlen und wenn die HK-Abrechnung kommt, die Nachzahlung einreichen.
Wird die nicht übernommen, kannst du auch dagegen Widerspruch einlegen und die Nachzahlung evtl. einklagen.

Die HK erhöhen sich ja aktuell stark. Dann müssen auch die angem. HK angepasst werden.
Schau mal in den Heizspiegel, wo du da mit deinen HK liegst.
Liegst du in Spalte erhöht, würde ich das so begründen. Lt. BSG reicht auch Spalte zu hoch, um noch anerkannt zu werden.
Solltest du dich für einen Widerspruch wg. der HK entscheiden, sieht man weiter und sucht ggfls. weitere entsprechende Urteile raus.

Fettnäpfchen hat die bestimmt alle parat ;)

Hier Zitat aus der Gesetzesbegründung
Zitat
Während das Bundessozialgericht für die Beurteilung der abstrakten Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft das so genannte schlüssige Konzept entwickelt hat, ist die abstrakte Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Heizung bislang praktisch nicht möglich (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, Rz. 21).

Die Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für Heizung erfolgt deshalb derzeit getrennt von den Aufwendungen für Unterkunft und allein orientiert an den Verhältnissen des Einzelfalles. Übersteigen die Aufwendungen für Heizung einen bestimmten Grenzwert, wird dies als Indiz für unangemessen hohe Aufwendungen angesehen. Es liegt dann an der leistungsberechtigten Person, Gründe vorzutragen, warum die Aufwendungen gleichwohl als angemessen anzusehen sind (BSG a. a. O., Rz. 23). Der maßgebliche Grenzwert wird dabei in der Regel den ,,Kommunalen Heizspiegeln" bzw. dem ,,Bundesweiten Heizspiegel" entnommen.

EDIT: Ich nehme an, es gibt keinen kommunalen Heizspiegel. Das haben die wenigsten Gemeinden.

Die Wohnung ist 10 qm größer, bei einem qm preis von 5 Euro steigt die Kaltmiete also von 200 auf 250 Euro.
Die Angemessenheitsgrenzen habe ich hieraus entnommen.
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Hameln-Pyrmont/SharedDocs/Downloads/DE/KdU_Grenzen.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Ich habe mal geschaut, ob es einen kommunalen Heizspiegel gibt und das hier gefunden.
https://www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel/khsp/hameln/heizspiegel-hameln-web.pdf

Ich will ehrlich sein, ich hab leider keine Ahnung wie genau ich das zu lesen habe.
Auf meiner Vertragsbestätigung der Stadtwerke ist der Arbeitspreis pro kWh:0-4000kWh/Jahr mit 8,19 Cent Brutto angegeben und der Arbeitspreis pro kWh: 4001-1000000 kWh/Jahr mit 7,28 Cent.
Der Grundpreis pro Monat ist angegeben mit 4,99 Euro für 0-4000 kWh/Jahr und mit 7,98 Euro Brutto für 4001-1000000 kWh/Jahr.
Heizen tue ich mit Erdgas.

Wenn der Grundpreis monatlich ausschlaggebend ist, liege ich in der Spalte Mittel.
Aber wie gesagt ich weiß nicht genau ob ich das richtig lese.








Heinz-Otto

#6
Zitat von: Fearthelove am 10. Februar 2022, 19:47:51
Die Wohnung ist 10 qm größer, bei einem qm preis von 5 Euro steigt die Kaltmiete also von 200 auf 250 Euro.

Uii, ich dachte insgesamt kommst du nur 18 € teurer als vorher.

Es wird nur die bisherige KdU bezahlt. Wenn du schon bei der Kaltmiete 50 € mehr hast als vorher + die 18 müsstest du das aus dem Regelsatz zahlen.
Das kann eng werden.

ZitatDie Angemessenheitsgrenzen habe ich hieraus entnommen.
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Hameln-Pyrmont/SharedDocs/Downloads/DE/KdU_Grenzen.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Da werden nach meinem Verständnis die Werte falsch angegeben. Führt jetzt aber zu weit. Das muss ich noch genauer prüfen.
2022 wurde das WoG um 2,788% fortgeschrieben. Der Wert 1 Person Mietstufe 2 müsste dann  430 € sein.

Da die nach WoGG zahlen, kann man daran leider nichts rütteln. Klage tendenziell zwecklos. BSG hat das als absolute Obergrenze festgelegt.
Ich bezweifle zwar, dass das BSG das tun darf, aber die Gerichte halten sich daran.

Zitat
Ich habe mal geschaut, ob es einen kommunalen Heizspiegel gibt und das hier gefunden.
https://www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel/khsp/hameln/heizspiegel-hameln-web.pdf

Der ist eigentlich zu alt. Aber wenn Hameln nur den hat, nimmt man halt den.
Allerdings verlinkt die Stadtwerke auf den Bundespiegel aus 2020
HEIZSPIEGEL - Stadtwerke Hameln stwhw.de/fileadmin/user_upload/heizspiegel-2020.pdf

ZitatIch will ehrlich sein, ich hab leider keine Ahnung wie genau ich das zu lesen habe.
Steht eigentlich in der Anleitung.
Der aktuelle ist hier https://www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel/heizspiegel-2021/heizspiegel-2021.pdf

Nimm die Spalte Verbrauch in Kilowattstunden Suche deinen Verbrauch von letztem Jahr heraus. Achte darauf wie groß das Haus ist!
Diesen kWh Verbrauch teilst du durch deine Wohnfläche.
Z. B. Verbrauch 4000 kWh/47qm=85,10 kWh. Bei Gastherme muss man noch 24 kWh dazu addieren = 109,1 pro qm pro Jahr.
Da siehst du, ob du in mittel, hoch etc. liegst.
Das wäre dann in allen Häusern (von 250 – >1.000 Gesamtwohnflächen) Spalte mittel.

Also angemessen. Um den Betrag zu erhalten, rechnest du das in € um.
Deinen Verbrauch mit dem Arbeitspreis multiplizieren. (vermutlich die 8,19 Ct. bis 4000 kWh)
4000*0,0819=327,60 + 4,99*12= 59,88. = 387,48 /12 = 32,29 € monatlich.

Fearthelove

Zitat von: Heinz-Otto am 10. Februar 2022, 21:19:38
Zitat von: Fearthelove am 10. Februar 2022, 19:47:51
Die Wohnung ist 10 qm größer, bei einem qm preis von 5 Euro steigt die Kaltmiete also von 200 auf 250 Euro.

Uii, ich dachte insgesamt kommst du nur 18 € teurer als vorher.

Es wird nur die bisherige KdU bezahlt. Wenn du schon bei der Kaltmiete 50 € mehr hast als vorher + die 18 müsstest du das aus dem Regelsatz zahlen.
Das kann eng werden.

ZitatDie Angemessenheitsgrenzen habe ich hieraus entnommen.
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Hameln-Pyrmont/SharedDocs/Downloads/DE/KdU_Grenzen.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Da werden nach meinem Verständnis die Werte falsch angegeben. Führt jetzt aber zu weit. Das muss ich noch genauer prüfen.
2022 wurde das WoG um 2,788% fortgeschrieben. Der Wert 1 Person Mietstufe 2 müsste dann  430 € sein.

Da die nach WoGG zahlen, kann man daran leider nichts rütteln. Klage tendenziell zwecklos. BSG hat das als absolute Obergrenze festgelegt.
Ich bezweifle zwar, dass das BSG das tun darf, aber die Gerichte halten sich daran.

Zitat
Ich habe mal geschaut, ob es einen kommunalen Heizspiegel gibt und das hier gefunden.
https://www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel/khsp/hameln/heizspiegel-hameln-web.pdf

Der ist eigentlich zu alt. Aber wenn Hameln nur den hat, nimmt man halt den.
Allerdings verlinkt die Stadtwerke auf den Bundespiegel aus 2020
HEIZSPIEGEL - Stadtwerke Hameln stwhw.de/fileadmin/user_upload/heizspiegel-2020.pdf

ZitatIch will ehrlich sein, ich hab leider keine Ahnung wie genau ich das zu lesen habe.
Steht eigentlich in der Anleitung.
Der aktuelle ist hier https://www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel/heizspiegel-2021/heizspiegel-2021.pdf

Nimm die Spalte Verbrauch in Kilowattstunden Suche deinen Verbrauch von letztem Jahr heraus. Achte darauf wie groß das Haus ist!
Diesen kWh Verbrauch teilst du durch deine Wohnfläche.
Z. B. Verbrauch 4000 kWh/47qm=85,10 kWh. Bei Gastherme muss man noch 24 kWh dazu addieren = 109,1 pro qm pro Jahr.
Da siehst du, ob du in mittel, hoch etc. liegst.
Das wäre dann in allen Häusern (von 250 – >1.000 Gesamtwohnflächen) Spalte mittel.

Also angemessen. Um den Betrag zu erhalten, rechnest du das in € um.
Deinen Verbrauch mit dem Arbeitspreis multiplizieren. (vermutlich die 8,19 Ct. bis 4000 kWh)
4000*0,0819=327,60 + 4,99*12= 59,88. = 387,48 /12 = 32,29 € monatlich.

Erstmal vielen Dank für die Zeit und Mühe, die du dir gemacht hast.
Zu dem Verbrauch sagen wir mal so... Es sieht nicht gut aus für mich. Ich komme auf rund 216 pro qm pro Jahr.

Da am 01.09 meine Ausbildung beginnt, und das JC und ich dann hoffentlich für immer getrennte Wege gehen, werde ich bis dahin die 68 Euro aus meinem Regelsatz begleichen bevor ich mich jetzt in einen wochenlangen Papierkrieg begebe, den ich vermutlich sowieso verliere.


Tut mir leid deine Zeit verschwendet zu haben trotz alledem noch einmal vielen Dank.
Liebe Grüße

Heinz-Otto

Zitat von: Fearthelove am 10. Februar 2022, 22:42:43
Erstmal vielen Dank für die Zeit und Mühe, die du dir gemacht hast.
Zu dem Verbrauch sagen wir mal so... Es sieht nicht gut aus für mich. Ich komme auf rund 216 pro qm pro Jahr.

Da am 01.09 meine Ausbildung beginnt, und das JC und ich dann hoffentlich für immer getrennte Wege gehen, werde ich bis dahin die 68 Euro aus meinem Regelsatz begleichen bevor ich mich jetzt in einen wochenlangen Papierkrieg begebe, den ich vermutlich sowieso verliere.

Tut mir leid deine Zeit verschwendet zu haben trotz alledem noch einmal vielen Dank.
Liebe Grüße

Bisschen ärgerlich ist das schon  :sad: :sad:
Warum hast du dann überhaupt gefragt?
ZitatHabe ich noch irgendeine Handhabe oder werde ich die Differenz jetzt selber begleichen müssen?

Papierkrieg hättest du so oder so gehabt. Wenn dir bis zu 544 € nicht genug Motivation ist, kann man nichts machen.
Bei 219 kWh sind das knapp 10.000 kWh pro Jahr scheinen mir zu viel für eine 45 qm Wohnung.
Mit 3 Personen im 110 qm Altbau habe ich nicht viel mehr gebraucht als du. Ich glaube es waren um die 14.000.

Fearthelove

Zitat von: Heinz-Otto am 10. Februar 2022, 23:18:36
Zitat von: Fearthelove am 10. Februar 2022, 22:42:43
Erstmal vielen Dank für die Zeit und Mühe, die du dir gemacht hast.
Zu dem Verbrauch sagen wir mal so... Es sieht nicht gut aus für mich. Ich komme auf rund 216 pro qm pro Jahr.

Da am 01.09 meine Ausbildung beginnt, und das JC und ich dann hoffentlich für immer getrennte Wege gehen, werde ich bis dahin die 68 Euro aus meinem Regelsatz begleichen bevor ich mich jetzt in einen wochenlangen Papierkrieg begebe, den ich vermutlich sowieso verliere.

Tut mir leid deine Zeit verschwendet zu haben trotz alledem noch einmal vielen Dank.
Liebe Grüße

Bisschen ärgerlich ist das schon  :sad: :sad:
Warum hast du dann überhaupt gefragt?
ZitatHabe ich noch irgendeine Handhabe oder werde ich die Differenz jetzt selber begleichen müssen?

Papierkrieg hättest du so oder so gehabt. Wenn dir bis zu 544 € nicht genug Motivation ist, kann man nichts machen.
Bei 219 kWh sind das knapp 10.000 kWh pro Jahr scheinen mir zu viel für eine 45 qm Wohnung.
Mit 3 Personen im 110 qm Altbau habe ich nicht viel mehr gebraucht als du. Ich glaube es waren um die 14.000.

Als ich fragte, hatte ich noch Hoffnung, dass sich das irgendwie regeln lässt. Die ist allerdings in den letzten Stunden mehr und mehr dahin geschwunden.
Ja es sind rund 10.000.

Ich weiß einfach nicht, wie ich dagegen argumentieren soll.
Zumal ja nicht nur die Mehrkosten, sondern auch der Grund meines Umzuges in der Ablehnung angeführt wurde. Laut dem JC liegt kein plausibler Grund vor, von dem sich auch ein nicht Leistungsempfänger leiten lassen würde. Das Argument kann ich allerdings nicht nachvollziehen, da mein Vermieter mir das Angebot machte, die Wohnung zu beziehen, da eine Behebung des Wasserschadens die komplette Kernsanierung des betroffenen Zimmers und des darüber liegenden Dachbodens zur Folge hätte, womit die Wohnung dann eh unbewohnbar wäre. Da er nicht vorhatte, das in nächster Zeit zu tun, bot er mir die Wohnung an.

Den Umzug könnte ich so eventuell noch begründen.
Wie ich allerdings die wie wir festgestellt haben tatsächlich unangemessenen Heizkosten begründe weiß ich nicht.

Vielleicht muss ich einfach mal eine Nacht darüber schlafen und mir morgen in aller Frische nochmal Gedanken machen.

Heinz-Otto

Ich und bestimmt auch andere User würde dir ja bei der Formulierung helfen. Aber wenn du das dann doch nicht durchziehst, wäre das Zeitverschwendung.

Schlaf gut und träume positiv ;)  Bloß keine Aplträume bekommen.

Fearthelove

Zitat von: Heinz-Otto am 10. Februar 2022, 23:42:29
Ich und bestimmt auch andere User würde dir ja bei der Formulierung helfen. Aber wenn du das dann doch nicht durchziehst, wäre das Zeitverschwendung.

Schlaf gut und träume positiv ;)  Bloß keine Aplträume bekommen.

Vielen Dank, wünsche ich dir auch.
Ich werde mich morgen melden. Und wenn du dann noch Zeit und Lust hast, würde ich mich freuen, wenn du das mit mir in Angriff nimmst. Ich denke, ein Versuch ist es Wert zu verlieren, hab ja nichts.

Heinz-Otto

Manchmal stehe ich echt auf der Leitung.  :wand: Vor lauter "wie kann man eine höhere Miete beim JC durchsetzen".

Die Lösung ist ja ganz einfach. Zumindest wenn du den Wasserschaden nicht zu verantworten hast!
Dann hast du Anspruch auf Schadensersatz vom Vermieter. Das zahlt eventuell sogar die Versicherung. Kann dir aber egal sein.

Wenn dir der VM die Ersatzwohnung stellt, muss er mindestens den Differenzbetrag zur bisherigen Miete bezahlen. Zusätzlich auch deinen Aufwand für den Umzug und deine Eigenleistungen.
https://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-unbewohnbarkeit-der-wohnung-oder-eines-zimmers/
ZitatSoweit er für die Ersatzwohnung eine höhere Miete entrichten muss, kann er den Mehrbetrag vom Vermieter als Schadensersatz verlangen, da der Vermieter den Mietvertrag nicht erfüllen kann. Die Schadensersatzverpflichtung des Vermieters besteht zumindest so lange, als er den Mietvertrag ordentlich kündigen kann.

Das kann er nicht, so lange du dich nicht vertragswidrig verhältst.

ZitatAlternativ können Mieter und Vermieter auch vereinbaren, dass der Vermieter dem Mieter eine Ersatzwohnung stellt, deren Kosten der Vermieter übernimmt. Dann bleibt der Mieter verpflichtet, die ursprüngliche Miete fortzuentrichten. Voraussetzung ist aber immer eine entsprechende Einigung der Parteien.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter eine Ersatzwohnung zu beschaffen. Gleichermaßen kann der Mieter ein entsprechendes Angebot des Vermieters ablehnen, dann die Miete vollständig mindern und sich selbst in einer Ersatzwohnung einquartieren.

Also auf keinen Fall den neuen Mietvertrag unterschreiben. Das erwähnte ich ja oben schon.

Du musst dem VM klar machen, dass er eine Menge Geld spart. Alternative wäre, dass du deine Möbel einlagerst, er den den Transport dafür zahlt + eine Übergangsunterkunft in einer Pension oder Hotel.

Dafür verhandelst du, dass du die bisherige Miete weiter bezahlst und er die höheren Heizkosten übernimmt. Also mindestens sämtliche HK und NK, die das JC nicht zahlt. Die Nebenkostenabrechnung soll er entsprechend geringer erstellen. Alles schriftlich und möglichst genau vereinbaren!
Ob du dann in der Wohnung bleibst, oder wieder in die alte ziehst wenn die fertig ist, könnt ihr ebenfalls festlegen.

Verhandle gut!  Du bist in einer komfortablen Position. Du kannst vielleicht noch was herausschlagen. Am besten Sachwerte. Brauchst du einen neuen Kühlschrank, oder sonst was für die Wohnung? Soll er dir zahlen, er spart ja sehr viel Geld

Weitere Nachtlektüre ;)
https://www.mietminderung.org/mietminderung-ersatzwohnung/

Bundspecht

108 € im Monat für "Nur" 47m²  :schock: :schock: :schock: Das nenne ich mal eine Hausnummer....Ist das Haus so schlecht gedämmt ? Wir heizen auch mit Gas, haben aber bei 86m² gerade mal 44€ an Heizkosten im Monat
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !