neue EGV erhalten Ziele §10 hinzugefügt Masken Attest Befreiung

Begonnen von Anli, 25. Februar 2022, 18:13:54

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Anli

bekam eine neue EGV, unter 3. Ziele jetzt plötzlich §10 SGB II hinzugefügt (wurde im Telefonat nicht kommuniziert) meine Anfragen nach Konkretisierungen zu BewerbungsVorschlägen seitens JC auf meinen Beruf bezogen, keine Veränderung in der EGV: "yyyxx ..erhält von mir Vermittlungsvorschläge/Stellenangebote zur Bewerbung"

Im Anschreiben wird jetzt angekündigt...sollte diese EGV nicht bis zum...unterschrieben eingehen, muss sie als Verwaltungsakt abgeschlossen werden.
WER hat Infos/Tipps: wegen gesundheitlicher Probleme liegt profundes Maskenattest vor:
- sollte man das dem Amt kommunizieren?
- schon bei telefonischen Jobanfragen wurde mir mitgteilt, dass z.B. im erzieherischen Sektor überall Maskenpflicht herrscht...ist also für mich schon von vornherein eine Bewerbung wenig sinnvoll..
WAS meint Ihr?

Unwissender

Dann dem JC und etwaigien zukünftigen AG mitteilen, das man keine Maske tragen kann (ich bin übrigens auch von der Maskenpflicht befreit und auch nicht geimpft aus med. Gründen) und habe das bei Bewerbungen und dem JC mitgeteilt! Wenn ich trotzdem eingeladen werde, wissen sie im voraus Bescheid!
Seitdem keine Einladungen erhalten!!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

180

Hallo,
eine EGV ist ein unverbindliches Vertragsangebot. Du darfst als gleichberechtiger Vertragspartner Änderungswünsche einreichen und auf Augenhöhe mit dem SB darüber verhandeln.

Einfach mal die EGV anonymisiert hier hochladen. Dann wird dir sicher jemand einen Vorschlag für Änderungswünsche machen. Die reichst du dann nachweisbar (per Fax oder Einschreiben) vor dem genannten Datum (bis zu dem die unterschriebene EGV da sein soll) ein. Schon kann der SB nicht mehr so einfach einen Verwaltungsakt erlassen.

Wozu möchtest du schlafende Hunde wecken? Einfach eine Bewerbung schicken, Kosten vom JC erstatten lassen und die Absage abheften.
Würdest du den SB darauf aufmerksam machen, könnte der auf die Idee kommen dir Vermittlungsvorschläge für "Assistent Müllsammler/in im Stadpark" schicken oder ähnlich tolle Jobs. Oder dir eine Maßnahme zuweisen.

Mal abgesehen davon, dass §10 SGB II garnicht in die EGV gehört - ist schließlich abschließend gesetzlich geregelt und damit überflüssig in der EGV. Außerdem bist du gemäß diesem Paragraphen nur verpflichtet jeden zumutbaren Job anzunehmen. Wenn Arbeitgeber dich (wegen der Maskenbefreiung) ablehen, kann dir nichts passieren - so lange du stets bemüht und gewillt bist einen Job anzunehmen.

Anli

1) Danke euch schon einmal für Eure Rückmeldung. :smile:
Anbei nun die eigescannte EGV. Wäre prima, wenn ihr mal drüberschauen könntet!
Pkt: 3 Ziele: §10 SGB stand in der vorherigen Version nicht drin; ich hatte darum gebeten auch meinen gelernten Beruf:
Fremdsprachenkorrespondentin hier zu erwähnen/als Berufsbild sozusagen (dafür bekam ich noch nie einen Job Vorschlag vom SB) und auch unter
Pkt 4 einzufügen, damit mir entsprechende Angebote/Vorschläge in dieser Richtung gemacht werden, , denn ich bin keine Erzieherin, habe aber im pädagog. Bereichen gearbeitet. Es werden mir aber Stellenvorschläge zu gesendet, die ausdrücklich eine Ausbildung zur Erzieherin verlangen....

2) bgl. Masken Attest - vielleicht wirklich besser keine schlafenden Hunde zu wecken Oder? :sleep:


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

180

Du wirst eher im Lotto gewinnen, als das das Jobcenter dir deinen Traumjob vermittelt.
Wenn du Vermittlungsvorschläge mit RFB bekommst, besteht zwar Bewerbungspflicht, aber es reicht, wenn du "stets bemüht" bist. So lange nicht offensichtlich ist, dass du den Job nicht haben willst, scheitert es halt "leider" - ob an der fehlenden Impfung oder etwas Ungeschick in der Bewerbung oder beim Vorstellungsgespräch, wird sich zeigen.

Du solltest vollkommen unabhängig vom JC überlegen, was DU beruflich machen möchtest - vollkommen egal, was der SB so labert.
Anschließend schaust du, wie du DEINE Ziele verwirklichen kannst. Sofern du genug Rücklagen hast oder dafür keine teuren Investitionen erforderlich sind, denke einfach "LMAA liebes JC" und zie dein Ding durch. Falls es eine selbstständige Tätigkeit ist, einfach per Fax dem JC mitteilen, dass du ab x.x.xx anfangen wirst selbstständig im Bereich XY zu arbeiten. Sobald es zu Einnahmen kommt, meldest du die pflichtgemäß unverzüglich. Du stellst das JC vor vollendete Tatsachen. Und wenn irgendwann deine Seblstständigkeit läuft, teilst  du dem JC mit, dass du ab dem nächsten Monat komplett auf Leistungen verzichtest und damit ist das Problem gelöst.

Problematisch wird es nur, wenn du kann-Leistungen vom JC benötigst für deine beruflichen Träume/Wünsche. Das könnten Qualifizierungen/Umschulungen, Startkapital oder sonstiges sein..... Kann-Leistungen kann man leider nicht erzwingen - da hilft nur Glück....


Zur EGV:
Hast du die am 10.02. bekommen oder hat die SB die großzügig rückdatiert?
Es gibt keine Pflicht eine EGV zu unterschreiben. Du kannst als gleichberechtigter Vertragspartner über die Inhalte auf Augenhöhe verhandeln - oder es zumindest versuchen. Im "schlimmsten" Fall kann ein VA als EGV Ersatz erlassen werden, der exakt der zuletzt angebotenen EGV entsprechen muss und dann ohne dein Unterschrift gültig wurde. Seit 2010 gilt das Grundgesetz (Vertragsfreiheit) auch für Jobcenter- Kunden (davor konnte eine verweigerte Unterschrift unter eien EGV sanktioniert werden).

An deiner Stelle würde ich einfach mal schriftlich per Einschreiben oder Fax Änderungswünsche einreichen:

- 4. Konkrete Zusagen der Kostenübernahme für eine Umschulung/Weiterbildung zum XY. Begründung: In einer EGV soll verbindlich die Integration in den Arbeitsmarkt geregelt werden. Das Stellen von Anträgen führt nicht zur Integration in den Arbeitsmarkt, nur die verbindliche Zusage des Jobcenters kann zur Integration führen.
- Die Kostenregelung bzgl. Fahrten zu Vorstellungsgesprächen verstößt wahrscheinlich gegen gegen das SGB. Gemäß SGB sind bis zu 2,5h Pendelzeit täglich zumutbar (gerechnet wird Hin- UND Rückweg und von Tür- zu Tür). Wahrscheinlich kann man in 1:15h weiter fahren als die Tageskarte für 13,40€ reicht.
- Wenn die EAO (Erreichbarkeitsanordnung) zitiert wird, dann muss auch mit aufgenommen werden, dass du nur postalisch erreichbar sein musst. Gibt keine Pflicht per Telefon, Mail oder sonst wie erreichbar zu sein.


Hary

Zitat von: Anli am 26. Februar 2022, 20:44:20
2) bgl. Masken Attest - vielleicht wirklich besser keine schlafenden Hunde zu wecken Oder? :sleep:

Wenn du wirklich gesundheitliche Gründe hast keine Maske tragen zu können, dann würde dies dazu führen, dass du nicht in alle Bereiche vermittelbar wärst wo es eine Tragepflicht gibt. Unabhängig von Corona ist das in vielen Pflege und Medizinischen Berufen ein Problem. Daraus würde dann folgen dass vermutlich je nach SB dieser ein eigenes Ärztliches Gutachten beauftragt um diesen Sachverhalt unabhängig zu prüfen. Du wirst dann vermutlich erst einmal Stellenangebote bekommen die nicht deinen Vorlieben entsprechen, bei denen aber eine fehlende Maske kein Problem darstellt. Beispiel wäre eine Tätigkeit im Freien ohne Kundenkontakt. Gartenpflege, Straßenreinigung usw.  Ob das dein Ziel ist musst du selber schauen.

180

Zum Masken-Attest:
Laut EGV hast du schon versucht eine Umschulung/Weiterbildung zu beantragen. Handelt es sich um einen Zielberuf, in dem es vollkommen egal ist, ob du geimpft bist oder von der Maskenpflicht befreit bist?
Und: Beeinträchtigen die gesundheitlichen Ursachen dafür in irgendeiner Weise die Umschulung/Weiterbildung oder die spätere Tätigkeit im Zielberuf negativ?
Dann würdest du dir damit die Chancen auf eine Bewilligung der Umschulung/Qualifikation komplett zerstören.


Man kann jederzeit dem SB sagen: "Ich habe gesundheitliche Einschränkungen, die meine Vermittlung auf den Arbeitsmarkt beeinträchtigen." Das muss reichen, damit der SB den ärztlichen Dienst einschaltet. Es gibt keine Pflicht dem SB irgendwas über die Gesundheit zu verraten. Diese Aussage muss reichen - ansonsten per Einschreiben oder Fax die Aussage einreichen und wenn das nicht hilft, die Geschäftsführung anschreiben, dass der SB sich weigert den äD einzuschalten.

Aus mehreren Gründen kann es nur schaden, wenn du schlafende Hunde weckst:
1. Falls der äD auf die Idee kommen sollte, dass du dauerhaft unter 3h erwerbsfähig bist, geht das Theater mit der Abschiebung zum Sozialamt los. Und beim Sozialamt gibt es 0,00 Förderung für Qualifikationen/Umschulungen/Bewerbungen o.ä.
2. Wenn der SB dir dann ab sofort VVs mit RFB für "Drecksjobs" schickt, die du zwar laut Gutachten machen darfst, aber niemals machen willst, wird es viel schwieriger die Jobs zu vermeiden. Dann ist es doch besser, wenn du VVs für Jobs bekommst, die du wegen der Maske/Impfung garnicht bekommen kannst. Und parallel suchst du selbst nach Traumjobs und bewirbst dich.
3. Du verlierst den Joker mit dem äD. Ohne Gutachten kannst du den Joker ziehen, wenn z.B. eine Zuweisung zu einer Maßnahme eintrudelt, dass du gesundheitliche Probleme hast, die erst abgeklärt werden müssen, bevor du zur Maßnahme zugewiesen werden kannst.

Fettnäpfchen

Nur mal so
hab ich das überlesen oder werden gar keine Bewerbungen verlangt
und die Seite 5 würde mir Kopfschmerzen bereiten.
Erstens nicht von der/m SB unterschrieben und eine extra Seite für Unterschriften ..... glaub zwar nicht das da dann was bei den ersten vier Seiten ausgetauscht wird aber hier geht es ja nicht um Glaubensfragen

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Anli

@Fettnäpfchen
Bewerbungen werden verlangt! Siehe Punkt 5. Zur Integration in Arbeit.
Seite 5 hat im Orginal Unterschrift und Name (habe ich hier geschwärzt!).
Das auf der letzten Seite 5 "nur die Unterschriften sind.."an einen "Austausch" der vorangehenden Seiten..." an so etwas habe ich noch gar nicht gedacht. 
HABT ihr bei eurer EGV die Unterschriften an anderer Stelle?

Anli

lieben Dank an Euch Alle,, da sind ja wirklich spannende Ideen und Vorschläge (auch der Tipp mit einer Selbständigkeit..werde ich mal drübernachdenken)  und natürlich sehr gute Sichtweisen von jedem dabei... :flag:
ich habe jetzt ein Fax gesendet  anhand eurer Vorschläge...bin mal gespannt,...

Bezgl. der Anmerkung letzte Seite quasi "nur mit Unterschrift/austauschbar...!?" ist mir auch aufgefallen, dass bei der gesamten EGV nur auf der 1. Seite ein kompletter Adressat/Absender Kopf gedruckt ist..ansonsten ist jede weitere Seite
ohne Nennung z.B. des Empfänger Namens etc. wie man es bei "vernünftigen" Schriftsätzen kennt, oder eben auch im eigenen Beruf gelernt hat
Einen angenehmen Sonntag wünsche ich! :empathy:

BigMama

Zitat von: Anli am 27. Februar 2022, 19:19:58ieben Dank an Euch Alle,, da sind ja wirklich spannende Ideen und Vorschläge (auch der Tipp mit einer Selbständigkeit..werde ich mal drübernachdenken)  und natürlich sehr gute Sichtweisen von jedem dabei...
Vorsicht vor dem Ratschlag mit der Selbständigkeit. Ich rate dir dringend dich vor einem Schnellschuss intensiv zu informieren. Das JC lässt sich nicht mit einem einfachen FAX abspeisen und stellt keine Fragen. Du wirst einen Berg an Unterlagen bekommen, den du ausfüllen musst. Und das ist keine einmalige Angelegenheit. Außerdem schützt dich die Selbständigkeit nicht vor Vermittlungsvorschlägen. Das was @lappa hier locker präsentiert klingt nach eigenen Erfahrungswerten, die keine Allgemeingültigkeit besitzen.

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Anli

Zitat von: Anli am 27. Februar 2022, 14:25:28Bewerbungen werden verlangt! Siehe Punkt 5. Zur Integration in Arbeit.
Ich hab nachgeschaut und auch nach dem fünften mal habe ich keine Anzahl zu den verlangten Bewerbungsbemühungen gefunden. Also ist die EinV nicht konkret genug.

Zitat von: Anli am 27. Februar 2022, 14:25:28Das auf der letzten Seite 5 "nur die Unterschriften sind.."an einen "Austausch" der vorangehenden Seiten..." an so etwas habe ich noch gar nicht gedacht.
HABT ihr bei eurer EGV die Unterschriften an anderer Stelle?
Bei mir war immer noch irgendetwas oberhalb dabei, auch bei den EinV´s die ich so gesehen habe.
Ich würde es so einfach nicht akzeptieren, denn so Vereinbarungen das man für Kostenerstattung vorher einen Antrag stellen muss entspricht nicht der Wahrheit und wenn da schon "gelogen" (falsche Tatsachenbehauptung) wird wer weiß was sonst noch angestellt wird.

MfG FN
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Anli

nein, eine Anzahl an Bewerbungen ist nicht konkret erwähnt, aber das kann für mich auch von Vorteil sein, oder? Somit kann der JC nicht auf eine bestimmte Anzahl bestehen..und mich unter Druck setzen...

Fettnäpfchen

oder es schickt dir soviel dass das max an Bewerbungskostenerstattung nicht reicht.
Zumindest vor Gericht dürfte es zu deinem Vorteil sein wenn das Gericht die Nichtigkeit der EinV erkennt.

MfG FN
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