tel. Beratungstermin - Berufssituation und Anlage vEKS - Gesprächsinhalt rechtl?

Begonnen von Hansejunge, 24. Januar 2022, 15:40:53

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Hansejunge

Schönen Guten Tag,

vor 2 Wochen gab ich meinen neuen Antrag für meinen neuen BWZ inkl. Anlage vEKS und Prognose über das Einkommen ab.

Die Prognose (monatl. Einkommen) habe ich niedrig gehalten, so wie ich jetzt in dem letzten halben Jahr verdient habe, "dank" Corona war das nicht sehr viel.

Die SB versuchte mich heute anzurufen, ich war arbeiten und ging nicht ran, prompt landete eine Einladung zu einem Beratungsgespräch in meinem Emailkasten, wo man "über meine berufliche Situation und meine eingereichte Anlage vEKS" spreche möchte.

Ich kann mir schon denken, dass gefragt wird, warum ich nur so ein niedriges Einkommen als Prognose angegeben habe, warum es schwer ist, mehr zu verdienen, ob ich mir nicht noch mehr Auftraggeber suchen könnte, wie ich mir das insgesamt so vorstelle, etc.

Meine Frage: Der Verlauf dieses "Rechtfertigungsgespräches", wenn es dazu kommen sollte, hat der irgendeine rechtliche Bewandnis? Man sagt ja immer, es zählt nur alles schriftliche. Inwieweit ist das Gespräch dann überhaupt relevant, wenn mich der EKS-Sachbearbeiter "motivieren" möchte, mehr selbst zu verdienen bzw. löchert, warum es derzeit so niedrig ist.

Muss ich also überhaupt auf die "bohrenden Fragen" eingehen, insofern diese kommen sollten?

Danke.

Fettnäpfchen

Hansejunge

Schreibe das JC an das du Kommunikation auf dem Postweg bestehst da du keine Nachweise, die zwingend erforderlich sind, für geführte Inhalte eines Telefongespräches hast. Dazu besteht auch keine Verpflichtung.
Ansonsten kannst du ja (wie ich es auch gemacht habe und das hat gereicht um Ruhe zu haben) schreiben das sich an deiner berufl. Situation nichts geändert hat. Und unter Umständen also wenn du willst kannst du das mit der niedrigen Prognose auch gleich erklären.

Zitat von: Hansejunge am 24. Januar 2022, 15:40:53wenn es dazu kommen sollte, hat der irgendeine rechtliche Bewandnis? Man sagt ja immer, es zählt nur alles schriftliche. Inwieweit ist das Gespräch dann überhaupt relevant, wenn mich der EKS-Sachbearbeiter "motivieren" möchte, mehr selbst zu verdienen bzw. löchert, warum es derzeit so niedrig ist.
Eben nur schriftliches UND woher willst du wissen was der dann in deiner Akte als "mit dir ausgemacht" einträgt. Das wäre dann die rechtliche Bewandnis weil JC/SB ja nur die Wahrheit in die Akte eintragen, anderes kannst du in so einem Fall nicht beweisen, bei Briefpost aber schon. Und dementsprechend kommen dann die Probleme auf dich zu.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hansejunge

Vielen Dank für die Antwort.

Und wenn er / sie dann dennoch anriefe, könnte man dann einfach sagen à la: "Ich kann Ihnen telefonisch dazu nichts genaues sagen / Ich kann mich dazu nicht detailliert äußern zu den Gründen / Vorhaben in nächster Zeit, hier per Telefon, da ich nicht weiß, was von dem, was ich sage in der Gesprächsnotiz bei Ihnen landet und was nicht."

Kurzum und provokant: Man darf also die "Aussage verweigern" am Telefon und darum bitten, sich nur schriftlich dazu zu äußern? Und das kann ich der Person (am Telefon) dann genau so ins Gesicht sagen?

Schönen Abend.

Fettnäpfchen

Hansejunge

Zitat von: Hansejunge am 25. Januar 2022, 20:35:29
Kurzum und provokant:
Ich selber würde gar nicht (mehr) ans Telefon gehen wenn das JC anruft.
Grund:
So ähnlich wie du habe ich es gemacht und sehr oft wiederholt das ich auf meinem Recht der Briefpost bestehe und amm Telefon keine Auskünfte dazu gebe.
Vor dem SG (auch schon in der Stellungsnahme des JC für das SG) stand dann das ich mich der Mitwirkung entzogen habe und nicht bereit war mitzuwirken.
Der Richter des SG hat dem JC/RA und dem Akteneintrag mehr geglaubt als mir.
und da das nicht die einzige Verlogenheit vom JC und der Richter sehr JC freundlich orientiert war habe ich den Prozess auch verloren, einer der ganz wenigen....

MfG FN
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