Nebenkostenabrechnung

Begonnen von Gast51171, 24. November 2021, 14:55:57

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Gast51171

Hallo,

ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen.
Bin erst seit 03/21 in Hartz IV Bezug.
Kann ich das Guthaben von rund 70 Euro behalten? Weil letztes Jahr habe ich die Miete samt Nebenkosten selbst bezahlt.
Eingereicht habe ich die Abrechnung, da sie ja eh verlangt wird. Und habe da auch rein geschrieben, dass ich gerne das Geld behalten möchte.

crazy

Nein.
Zufluss zählt, hättest Du eine Nachzahlung würde das JC Dir diese jetzt abnehmen.
Also behalten kannst Du das Geld natürlich, die 70 Euro werden einfach im.Folgemonat von deiner Hilfeleistung abgezogen

Gast51171

Okay. Finde ich halt bisschen sinnlos, aber was will man machen.

Yavanna

Fändest du nicht sinnlos, wenn du jetzt eine dicke Nachzahlung am Hals hättest.

brick

Das heisst ich kann jc nach nachzahlung fragen oder ist das auch nur 2/ 3 ? Oder sollte ich wartrn bis ich im teilzeitstudium oder do bin?

Flip

Es gibt da kein Abwarten auf den am besten passenden Zeitpunkt. Eine Betriebskostenabrechnung wird in dem Monat berücksichtigt, in dem die Nachzahlung fällig ist. Wenn das z. B. im Oktober 2021 war, ihr aber erst ab Januar 2022 ALG2 bezieht, funktioniert das nicht.