Einladung 18.02.2022

Begonnen von Andre, 28. Januar 2022, 16:06:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Andre

Hallo wieder einmal habe ich eine Einladung bekommen vom Jobcenter und soll am 18.02.2022 dort Erscheinen.
Kann sich jemand mal die Einladung anschauen?
Ich habe sie hier eingestellt.

Mus ich überhaupt dort erscheinen?
Ich Gehöre zur Risiko Gruppe ich habe Diabetes ein Niedriges Abwehrsystem Asthma und eine Hauststaub/Milben Allergie was dem Jobcenter bekannt ist.
Geipmft bin ich 2 und bekomme nächsten Freitag die Booster Impfung.
Da besteht ja aber immer noch die Gefahr angesteckt zu werden.
Auserdem soll ich wen ich eine Krankenmedlung hinschicke auch Gleich eine Wegunfähigkeitsbescheinigung (abkürzung kenne ich nicht) hinschicken was wen ich mich Recht Erinere immer noch Verboten ist so eine zu Verlangen.
Auserdem steht da das man nach der genesung wen man einen Krankenschein dort hingeschickt hat am nächsten Tag dort erscheinen soll.
Ich denke das man mich entweder nicht ins JC läst bzw man mir dan sagt das ich einen Neuen Termin machen soll.
Die Einladung sieht mir nach Standard Schreiben aus und es wurde wohl nicht mal in meine kte geschaut denke ich. :scratch:

Kann mir jemand da einen Wiederspruch Fomulieren bzw eine Vorlage dazu geben das ich nicht erscheine wegen der Ansteckungsgefahr und wegen dem Nachweis der Wegunfähigkeitsbescheinigung.
Danke im voraus.



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Brawndo

Ich glaube gegen eine Einladung kann man keinen Widerspruch einlegen.

Heinz-Otto

Ich bin nicht sehr aktuell mit den jeweiligen Bestimmungen.
Was sieht das JC denn vor? 2G, 2G+, 3G?

Wie machst du das im täglichen Leben? Gehst du gar nicht aus dem Haus? Denn sonst besteht ja überall Ansteckungsgefahr.

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 28. Januar 2022, 16:06:32Mus ich überhaupt dort erscheinen?
Wenn du keine Sanktion haben möchtest, klar ja.

Widerspruch macht hier absolut keinen Sinn.
WUB zu fordern ist auch nicht Verboten.

hase_du_bleibst_hier

Glaube nach 2 Jahren Corona kommst du mit Ansteckungsgefahr nicht mehr weit. Vor allem nur wegen Hausstaubellergie, Diabetis und Asthma  :grins: Gehst doch sicher auch Lebensmittel kaufen oder lebst du seit 2 Jahren nur in deiner Wohnung ohne Außenwelt?

Würde da echt den einfacheren Weg gehen. Einfach hingehen und die Bewerbungen vorzeigen. Das ist in 30 Minuten erledigt und du hast dann für paar Monate deine Ruhe

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 28. Januar 2022, 16:28:29
WUB zu fordern ist auch nicht Verboten.

So weit ich weiß, aber nicht anlasslos, also nicht generell und präventiv.
Erst nach mehreren "auffälligen" AUB zu den Terminen.

tomte19461971

Ich stimme der Antwort von Basshkopf zu einfach hingehen und dann ist ruhe oder liegt es an den Bewerbungen die du vielleicht nicht gemacht hast? :smile:

Spritzenhalter

Warum hat dieser Mensch nicht gleich die kompletten Zettel ausgemalt?

Möglichkeit(en)

1) Zum Termin erscheinen
2) Auf Zeit spielen (bei Widerspruch geht das nicht mehr)
3) Verweis auf mögliche Zugangsbeschränkg im Gebäude (2G/3G)
4) AU vorlegen - Bei der im Schreiben genannten Formulierung wäre ich gleich 3 Monate krank.

Andre

Ich möchte nicht hin weil ich es Erfolgreich geschafft habe nicht angesteckt zu werden seit es Corona gibt und mich nicht auch nur Ansatzweise der Gefahr einer Ansteckung ausetzten will nur weil mein FM Bewerbungsbemühungen sehen will und mir dan auch wie es immer bei fast allen leuten ist warscheinlich eine Masnahme aufdrängen will.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Spritzenhalter

Zitat von: Andre am 28. Januar 2022, 17:03:22
Ich möchte nicht hin weil ich es Erfolgreich geschafft habe nicht angesteckt zu werden seit es Corona gibt und mich nicht auch nur Ansatzweise der Gefahr einer Ansteckung ausetzten will nur weil mein FM Bewerbungsbemühungen sehen will und mir dan auch wie es immer bei fast allen leuten ist warscheinlich eine Masnahme aufdrängen will.

Was sagt die Homepage des JC über die Corona-Regeln?

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 28. Januar 2022, 17:03:22möchte nicht hin weil ich es Erfolgreich geschafft habe nicht angesteckt zu werden
Damit bist du nicht allein, nicht jeder hat sich mit Corona Infiziert.

Ausgerechnet im JC muss das auch nicht passieren, gehst du dann auch nicht zum Arzt?
Da ist das Risiko wohl höher, auch da arbeiten Leute die das Risiko einer Ansteckung täglich haben.

Corona wird nicht mehr weg gehen, für mich macht es keinen Sinn hier nicht zum Termin zu gehen.
Ausser du hast einen besseren Grund der Ablehnung.


Fettnäpfchen

Andre

bis zum 18. ist ja noch ...
Du kannst ja versuchen ob es schriftlich klären lässt.
ZitatAbs mit BGNr und Datum

Anschrift JC
z. Hd.: dein SB



Ihre Einladung vom xxxxxx bei mir eingegangen am xxxxxx

Sehr geehrte/r SB

laut oben genannter Einladung möchten Sie mit mir über mein Bewerberangebot bzw. meine  berufliche Situation sprechen.
Das die aktuelle Situation gegenseitige Unterstützung und beiderseitiges Verständnis erfordert entspricht auch meinem Wunsch mich nicht mit Covid 19 anzustecken und mich als Hochrisikopatient, mit einer über 80% höheren Ansteckungsgefahr als eine gesunde Person, in eine u.U. lebensbedrohliche Situation zu begeben.

In Zeiten in denen sogar Weiterbewilligungsanträge kein persönliches Erscheinen erfordern und auch sonst etliche Beschränkungen im täglichen Leben einzuhalten sind finde ich es als befremdlich, dass für die Abklärung meiner beruflichen Situation so ein Risiko eingegangen werden muss, um persönlich zu erscheinen. Diese Situation ist mit einem Satz erklärt und steht in keinem Verhältnis zum Ansteckungs.- und Verbreitungsrisiko.

Daher bitte ich sie auf ein pers. Erscheinen zu verzichten und Ihre Fragen über den Briefverkehr zu regeln.

Zu Ihrer Information:
An meiner beruflichen Situation hat sich nichts geändert.
Meine Bewerbungsbemühungen liegen Ihnen vor, auch hier hat sich nichts neues ergeben.

Sollten Sie ein Attest benötigen das ich zur Risikogruppe gehöre kann ich Ihnen ein Attest meines Hausarztes zu kommen lassen.
Dazu benötige ich eine Kostenübernahme bzw. Zusicherung zur Übernahme eines solchen Attestes da ich diese Kosten nicht aus dem Regelsatz begleichen kann und dieser auch nicht für solche Ausgaben vorgesehen ist.

Mit freundlichem Gruß

So oder so ähnlich und alle Worte ausschreiben.

Ansonsten kommst du nicht um den Termin
und zur WUB (Wegunfähigkeitsbescheinigung) gibt es die schon genannten Einschränkungen. Schau mal in den Anhang da ist es ausführlich mit einem weitergehenden Tip.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andre

Hallo Fettnäpfchen danke für deine Hilfe und Frohes Neues Jahr nachträglich so wie du es mir eingestellt hast ergibt es einen Verständlichen Sinn ich werde es so Ausdrucken und losschicken.
Und Danke nochmal. :clever:
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Fettnäpfchen

Andre

Achte darauf das der Inhalt auch zur Realität passt!
Hier z.B.:
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Januar 2022, 17:12:00Meine Bewerbungsbemühungen liegen Ihnen vor, auch hier hat sich nichts neues ergeben.
geht ja nur wenn du eine Kostenerstattung der Bewerbingsbemühungen gemacht hast... oder sogar Kopien der Bewerbungen (was ich ja nicht machen würde) beim JC abgegeben hast.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andre

Ich bewerbe mich nur noch per Mail das heist ich habe eine Vorlage mit Anschreiben Foto usw.
Ich Drucke dan eine Liste aus wo ich mich Beworben habe und diese Liste wurde auch bisher immer anerkannt vom JC.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy: