Post von Firmen Vermittlungsvorschlag?

Begonnen von RedFiller, 04. März 2022, 15:14:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

RedFiller

Hallo,

Neben den Vermittlungsvorschlägen von der Agentur für Arbeit habe ich auch einen Brief von einer Zeitarbeitsfirma erhalten.
Dieser kam von der Firma direkt und bezieht sich auf meinem Profil auf der Jobbörsen Seite.
Die Frage ist muss ich mich auf diese Stelle auch bewerben? Ich habe bisher nichts gutes über Zeitarbeitsfirmen gehört und würde diese bevorzugt auslassen, was bei Vermittlungsvorschlägen eher unüblich wäre.

Mfg,

Fettnäpfchen

RedFiller

Das passiert wenn der Jobbörsen Account nicht auf anonym oder anonym intern umgestellt ist.

Was steht in der EinV dazu?

Bist du ALG 1 oder was meinst du mit
Zitat von: RedFiller am 04. März 2022, 15:14:41von der Agentur für Arbeit
weil evtl. trifft das auch noch obendrauf zu:
Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

RedFiller

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. März 2022, 16:06:30
RedFiller

Das passiert wenn der Jobbörsen Account nicht auf anonym oder anonym intern umgestellt ist.

Was steht in der EinV dazu?

Bist du ALG 1 oder was meinst du mit
Zitat von: RedFiller am 04. März 2022, 15:14:41von der Agentur für Arbeit
weil evtl. trifft das auch noch obendrauf zu:
Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger

MfG FN

Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

ZitatWas steht in der EinV dazu?

-wird ihr Bewerberprofil in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit under www.jobboerse.arbeitsagentur.de anonym durch das Jobcenter veröffentlicht.

Ich werde ALGII beziehen. War mein Fehler. Sollte das Jobcenter heißen. Ich war mir nicht bewusst, dass das ein Unterschied ist.

Also im Prinzip wäre das zusenden eigentlich nicht Rechtens, aber normalerweise ist ein Vermittlungsvorschlag. Von daher müsste ich mich darauf bewerben?

Harald53

Zitat von: RedFiller am 04. März 2022, 19:43:17
Also im Prinzip wäre das zusenden eigentlich nicht Rechtens, aber normalerweise ist ein Vermittlungsvorschlag. Von daher müsste ich mich darauf bewerben?

Nein, auf Werbepost musst du nicht reagieren und dich auch nicht bewerben.
Bewerben musst du dich nur auf Vermittlungsvorschläge vom Jobcenter/Agentur für Arbeit.

Fettnäpfchen

RedFiller

Zitat von: RedFiller am 04. März 2022, 19:43:17Ich werde ALGII beziehen. War mein Fehler. Sollte das Jobcenter heißen. Ich war mir nicht bewusst, dass das ein Unterschied ist.
Die Unterschiede sind enorm...
und gerade bei JC, aber auch anderen Institutionen wie AfA, ist es extrem wichtig wortgenau wiederzugeben ansonsten kann es nach hinten losgehen...

Ich empfehle dir das Schreiben mal anonymisiert einzustellen damit du ganz sicher gehen kannst.

Zitat von: RedFiller am 04. März 2022, 19:43:17-wird ihr Bewerberprofil in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit under www.jobboerse.arbeitsagentur.de anonym durch das Jobcenter veröffentlicht.
Bei anonym kann eine Firma deine Adresse nicht haben, vllt wurde es auf Nachfrage vom JC bekanntgegeben oder es hat eine andere Abteilung für AG Seite deine Adresse weitergeleitet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.