Erwerbsminderungsrente dringend Hilfe wenn möglich

Begonnen von Frankgt, 29. Januar 2022, 12:22:47

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Frankgt

Hallo zusammen das Jobcenter hatte mich 2020 dazu aufgefordert Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Gründe war ein ärztliches Attest bzgl Bandscheibenvorfall. Ich beantragte also im März 2020 dieses, nun kam 2 Jahre später am Donnerstag der Rentenbescheid volle Erwerbsminderungsrente mit unzähligen Papieren und Antrag zur Grundsicherung, da meine Rente zu niedrig ist. Allerdings mit Hinweis Rente wird gezahlt sb 1 märz 2022, heute Post vom Jobcenter das alle Leistungen wegen Wegfall der erwerbsfähigkeit ab 28.02.2022
ich nun ich gehe sofort Montag zum Sozialamt nun zu meinen Fragen,1. bekomme ich genau das was bisher vom Jobcenter kam heißt meine Grundsicherung, Wohnung und für Tochter 13 Jahre alt wöchentlicher wechsel sprich temporäre bg. 2. wie lange braucht dieser Antrag Sozialamt, denn ich muss schließlich am 1. März weiterhin Miete zahlen in der Krankenkasse sein, Strom , Einkauf usw.
Ein Mitarbeiter vom Jobcenter bzw. mein Sachbearbeiter den ich Freitag angerufen habe meinte er hätte schon gehört das sowas bis 6 Monate dauert! Weiß jemand hier Rat bzw wenn die Bearbeitung im Sozialamt zu lange dauert ob das Jobcenter solange in Vorleistung geht
Ohne Zahlung würde ich gekündigt und hätte null zum Leben
Danke im Voraus
Grup
Frank

Sheherazade

1. So in etwa, abzüglich der Rentenzahlung

2. Das kann man dir hier nicht sagen, kommt auf dein Sozialamt an. Steht in dem Aufhebungsbescheid vom Jobcenter irgendwas von wegen Übergangsdarlehen für den März?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Frankgt

Zitat von: Sheherazade am 29. Januar 2022, 12:51:05
1. So in etwa, abzüglich der Rentenzahlung

2. Das kann man dir hier nicht sagen, kommt auf dein Sozialamt an. Steht in dem Aufhebungsbescheid vom Jobcenter irgendwas von wegen Übergangsdarlehen für den März?

Hallo na meine Rente beträgt Auszahlungsbetrag 94 Euro
Im Aufhebungsbescheid steht nichts vom Darlehen, es liegt ein weiterbewiligungsbescheid dabei und eine Rechnung von über 4000 Euro weil mir seit März 2020 Ja diese Rente schon zugestanden hätte ich diese Summe allerdings nicht zahlen müsste
Gruß

Heinz-Otto

Das JC muss trotzdem weiter bezahlen, bis das Sozialamt bewilligt hat.

§ 2 SGB X
(3) 1Hat die örtliche Zuständigkeit gewechselt, muss die bisher zuständige Behörde die Leistungen noch solange erbringen, bis sie von der nunmehr zuständigen Behörde fortgesetzt werden. 2Diese hat der bisher zuständigen Behörde die nach dem Zuständigkeitswechsel noch erbrachten Leistungen auf Anforderung zu erstatten. 3§ 102 Abs. 2 gilt entsprechend.



Flip

Was hat die örtliche Zuständigkeit mit einem Rechtskreiswechsel zu tun? Örtliche Zuständigkeit bedeutet, dass wegen Umzug nicht mehr Jobcenter Stadt A zuständig ist, sondern Jobcenter Stadt C. Mit einem Rechtskreiswechsel hat eine örtliche Zuständigkeit gar nichts zu tun.

Heinz-Otto

Zitat von: Flip am 29. Januar 2022, 13:57:12
Was hat die örtliche Zuständigkeit mit einem Rechtskreiswechsel zu tun? Örtliche Zuständigkeit bedeutet, dass wegen Umzug nicht mehr Jobcenter Stadt A zuständig ist, sondern Jobcenter Stadt C. Mit einem Rechtskreiswechsel hat eine örtliche Zuständigkeit gar nichts zu tun.

Ok, war ein Irrtum. Wie wäre es, wenn du statt dich nur auf meinen Fehler zu fokussieren, dem TE die korrekte Rechtsgrundlage nennst?
Ich nehme an du willst hier auch helfen?

Flip

Nun, da ich Vertreter der Rechtsmeinung bin, dass eine Zuständigkeit des Jobcenters bei durch die DRV festgestellte Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt und das Sozialamt notfalls mit Darlehen oder Vorschuss zuständig ist: wie soll ich also argumentativ dazu beitragen können, dass das JC weiter zahlen muss?

Heinz-Otto

Vergiss es, du willst also nicht helfen, indem du die Rechtslage erläuterst. Sag das doch gleich.
Rhetorischen Mist spart sich wohl nur jemand, dem es nicht um Provokation geht.

Fettnäpfchen

Vllt hilft ja der Ratgeber
Wann kann der Leistungsträger mit anderen Sozialleistungen aufrechnen
und da dann der weiterführende Link weiter?

Zitat von: Flip am 29. Januar 2022, 15:12:58und das Sozialamt notfalls mit Darlehen oder Vorschuss zuständig ist: wie soll ich also argumentativ dazu beitragen können, dass das JC weiter zahlen muss?
:scratch: Vllt. in dem du schreibst dass im Notfall das Sozialamt zuständig ist nach deiner
Zitat von: Flip am 29. Januar 2022, 15:12:58Rechtsmeinung
und nicht das JC.

MfG FN
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Frankgt

Hmm so richtig verstehe ich das nicht. Ich werde Montag dorthin gehen, wenn nun die Bearbeitung wie in dem Fall den mein Sachbearbeiter mir gesagt hat , könnte es also passieren das ich weder Miete zahlen kann noch Geld fürs Leben habe im März und meine Tochter und ich somit auf deutsch am arsch sind. Kündigung und evtl Obdachlos?
Gruß

Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 29. Januar 2022, 15:20:44Vergiss es, du willst also nicht helfen

Zum einen hast du ein komisches Verständnis von Hilfe. Wenn jemand schreibt "Natürlich musst du in Deutschland auf der linken Fahrseite fahren.", dann ist es sehr wohl eine Hilfe, wenn jemand schreibt "Nein, das stimmt nicht".

Zitat von: Heinz-Otto am 29. Januar 2022, 15:20:44Rhetorischen Mist spart sich wohl nur jemand, dem es nicht um Provokation geht.

Zum anderen ist dein Beißreflex, wenn man dir aufzeigt, dass du falsch liegst, wahrlich erstaunlich.

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Januar 2022, 16:15:04Vllt. in dem du schreibst dass im Notfall das Sozialamt zuständig ist nach deiner

Klar, damit dann wieder die Beleidigungen derer anfangen, die meinen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Es ist immer noch mein gutes Recht, eine falsche Aussage (hier: "örtliche Zuständigkeit) zu korrigieren.

Dass ich gezwungen bin, meine weitergehende Rechtsmeinung zu äußern, ist mir neu. In welcher Forenregel steht das?




Heinz-Otto

Zitat von: Flip am 29. Januar 2022, 18:34:37
Zum anderen ist dein Beißreflex, wenn man dir aufzeigt, dass du falsch liegst, wahrlich erstaunlich.

Falsch. Ich gebe Irrtümer zu (wie auch hier) und mitunter bedanke ich mich sogar für eine Berichtigung. Also bitte keine Unterstellungen.
Und selbst wenn nicht, ist das meine Sache.

Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Januar 2022, 11:49:01Ich gebe Irrtümer zu (wie auch hier) und mitunter bedanke ich mich sogar für eine Berichtigung. Also bitte keine Unterstellungen.

Nun, dann hätte es ja genügt, wenn sich dein Beitrag auf

Zitat von: Heinz-Otto am 29. Januar 2022, 14:15:26Ok, war ein Irrtum.

beschränkt hätte.

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Januar 2022, 11:49:01Und selbst wenn nicht, ist das meine Sache.

Ach, aber meine Sache darf es nicht sein, worauf sich meine Antworten beschränken? Da muss man mit

Zitat von: Heinz-Otto am 29. Januar 2022, 15:20:44Vergiss es, du willst also nicht helfen,

beleidigend werden?

Sorry, aber deine Scheinheiligkeit kennt offenbar keine Grenzen.


Fettnäpfchen

Frankgt

Zitat von: Frankgt am 29. Januar 2022, 16:44:51
Hmm so richtig verstehe ich das nicht. Ich werde Montag dorthin gehen, wenn nun die Bearbeitung wie in dem Fall den mein Sachbearbeiter mir gesagt hat , könnte es also passieren das ich weder Miete zahlen kann noch Geld fürs Leben habe im März und meine Tochter und ich somit auf deutsch am arsch sind. Kündigung und evtl Obdachlos?
Gruß
Was genau verstehst du nicht? Geh mal ins Detail damit detailliert geantwortet werden kann. Zumindest ich kann es nicht besser erklären als es die verlinkten Ratgeber machen, aber vllt. klappt es wenn eine Klärung deinerseits erfolgt, also was du nicht verstehst.

MfG FN
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