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Vertrauliche Unterlagen direkt an ärztlichen Dienst schicken

Begonnen von wirsindindividuell, 29. Januar 2022, 23:24:52

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wirsindindividuell

Hallo da draussen,

ich habe über die Suchfunktion schon gelesen, dass andere im Forum ein ähnliches Anliegen, habe aber keine Lösung gefunden.

Kurz zu mir: Ende 30, gefragter Studienabschluss mit guten Noten, gefragter Ausbildungsabschluss mit guten Referenzen, allerdings auf Grund von chronischen Schmerzen nach einem Unfall und Depressionen kaum lebensfähig.

Die Ausganssituation:
Meine Sachbearbeiterin möchte, dass vom ärztlichen Dienstes des Jocenters überprüft wird, ob ich überhaupt noch erwerbsfähig bin.

Meine Sachbearbeiterin hat mir einen speziellen Umschlag für den ärztlichen Dienst gegeben. Dieser hat die Aufschrift "nur vom ärztlichen Dienst zu öffnen".

In den Umschlag soll ich bestimmte medizinische Unterlagen stecken, und ihr zurück geben.
Sie würde den Umschlag dann an den ärztlichen Dienst weiterleiten.

Mein Problem:
Ich möchte aber den Umschlag direkt an den ärztlichen Dienst schicken. Sie besteht aber darauf, es zuerst ihr zu schicken.

(Das finde ich absurd, zumal sie den Umschlag öffnen kann, die Unterlagen einsehen, die Unterlagen in einen neuen Umschlag stecken und erst dann an den medizinischen Dienst weiterleiten kann. Ich bin sonst kein misstrauischer Mensch, aber dieser Sachbearbeiterin misstraue ich.)

Meine Frage:

Habe ich eine Möglichkeit, drauf zu bestehen, dass ich die Unterlagen direkt an den ärztlichen Dienst schicken kann?



Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Depri2022

Meiner Meinung nach,ja.
Der ÄD soll Dich auffordern Unterlagen und Fragebogen abzugeben.
Den Auftrag dazu soll der/die SB erteilen

wirsindindividuell

Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 11:27:57
Meiner Meinung nach,ja.
Der ÄD soll Dich auffordern Unterlagen und Fragebogen abzugeben.
Den Auftrag dazu soll der/die SB erteilen
Meine Sachbearbeiterin sagt mir das genau umgekehrt:
Erst, wenn Sie den Umschlag mit den Unterlagen auf ihrem Schreibtisch hat, schaltet sie den ÄD ein.

Es ist für mich auch schwer nachzuvollziehen, warum das so rum geschehen soll und ich die Unterlagen nicht direkt an den ÄD schicken kann.

Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

ella

Warum nimmst du die Unterlagen nicht mit zu dem Termin? Das kann dir keiner verbieten.

Erst, wenn Sie den Umschlag mit den Unterlagen auf ihrem Schreibtisch hat, schaltet sie den ÄD ein.=Würde ich mich nicht drauf einlassen. Beim Teamleiter Beschwerde einlegen.

wirsindindividuell

Zitat von: ella am 30. Januar 2022, 11:51:11
Warum nimmst du die Unterlagen nicht mit zu dem Termin? Das kann dir keiner verbieten.
Da ist kein Termin. Sie will die Unterlagen per Post, damit sie diese an den ÄD weiterleitet.


Ich will auch die Unterlagen direkt an denÄD schicken. Die Frage ist, habe ich rechtlich eine Möglichkeit, darauf zu bestehen?
Gibt es eine Verfahrensanweisung seitens des Jobcenters oder sonst eine schriftliche Quelle, auf die ich mich berufen kann?

Falls Ihr auch gerade Sonne draussen habt: Genießt das Wetter!
Unverschuldet in Hartz4.
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Gast32644

Ihr stellt euch den ÄD falsch vor. Da gibt es keinen Eintrag im Telefonbuch, wo man dann eben mal Briefe hinschickt. So geht das bei denen nicht.

Was aber geht:

Man kann den Umschlug mit "Ärztlicher Dienst" beschriften und den direkt am Empfang abgeben, bzw. in den Briefkasten werfen. Dann wird der Umschlug ohne den Umweg über einen SB direkt weitergeleitet.

Fettnäpfchen

wirsindindividuell

Zitat von: wirsindindividuell am 30. Januar 2022, 11:54:10Gibt es eine Verfahrensanweisung seitens des Jobcenters oder sonst eine schriftliche Quelle, auf die ich mich berufen kann?
Gibt es > s. Anhang

Du hast aber mit deiner Befürchtung recht das kann passieren. Selst wenn du ein Siegel nehmen würdest heißt das nichts....

Und wenn du die Unterlagen direkt an den ÄD sendest kann SB auch nichts machen.
Die Adresse musst du halt erfragen oder sonstwie herausfinden.
Und wenn SB wissen will warum dann antwortest du halt ehrlich.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Die Frage die natürlich im Raum steht ist warum willst du diese Unterlagen nicht deinem Sachbearbeiter geben?

Der Ärztliche Dienst ist im Grunde ja auch nur eine Abteilung im Jobcenter und du kannst relativ sicher sein, dass dein Sachbearbeiter auch wenn er möchte die Unterlagen oder deren Inhalt zumindest erfahren wird. Immerhin wird auf Grundlage dessen ja eine Einschätzung deiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit gemacht. Du kannst auch davon ausgehen das in der Praxis der Dienst auch nicht unabhängig ist und im Zweifel würde ein Gutachter der von einem Gericht angegeben wird den Sachverhalt klären müssen, sofern es Meinungsverschiedenheiten im Ergebnis gibt.

Meine Erfahrung mit dem ärztlichen Dienst ist, dass in der Regel nur nach Akten entschieden wird und der betroffene vor allem jetzt zu Corna nicht persönlich erscheinen muss.

Heinz-Otto

Ich habe das 2 Mal so gemacht, dass ich die Unterlagen direkt beim ÄD abgegeben habe.
Es gab immer nur Ärger, weil die das nicht auf die Kette bekommen, zu kommunizieren.
Einmal verschwanden meine Unterlagen komplett und der BfDI hat sich eingeschaltet und heftig auf die Finger geklopft, da das eine meldepflichtige Datenschutzpanne war.

Dem ÄD und dem JC habe ich geschrieben, dass ich alles persönlich abgebe und der ÄD dem JC eben bescheid geben soll, dass die Unterlagen da sind, damit das JC den Auftrag erteilen kann. Das können die anscheinend nur, wenn die Unterlagen vorliegen.

Zusätzlich habe ich dem JC sogar geschrieben wann ich die Unterlagen abgegeben habe, damit die den ÄD anrufen können.
Und bei Abgabe dem ÄD nochmal ausdrücklich gesagt, sie sollen dem JC den Erhalt mitteilen.

Alles was nicht nach Schema F geht, bekommen die nicht gebacken. Das passt denen nicht.
Mir hat der ÄD sogar das Gutachten verweigert, wenn ich die Unterlagen nicht über das JC einreiche.

Ich würde es trotzdem wieder so machen. Bis die es kapieren, dass es nicht immer nach deren Nase geht, sondern meine Rechte zu respektieren sind. Wir sollen uns an Recht und Gesetz halten und die ignorieren es.




wirsindindividuell

#9
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Januar 2022, 18:53:08
Ich habe das 2 Mal so gemacht, dass ich die Unterlagen direkt beim ÄD abgegeben habe.
Genauso wollte ich es auch machen. Leider stellt sich meine Sachbearbeiterin quer, so dass ich nicht weiss, wo der ÄD meiner Stadt sitzt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Januar 2022, 16:05:37
wirsindindividuell

Zitat von: wirsindindividuell am 30. Januar 2022, 11:54:10Gibt es eine Verfahrensanweisung seitens des Jobcenters oder sonst eine schriftliche Quelle, auf die ich mich berufen kann?
Gibt es > s. Anhang
MfG FN
Danke für den Link. Du hast mir meiner Erinnerung nach schonmal in einem anderen Thema Verfahrensanweisungen geschickt. Es zeugt für mich von Kompetenz, wenn man selbst Anweisung, Gesetze, Urteile oder Durchführungsverordnungen liest, an Stelle sich auf "Hörensagen" zu verlassen.
Leider steht in der Verfahrensanweisung nichts, was mich in meinem Anliegen absichert.

Zitat von: Hary am 30. Januar 2022, 18:32:17
Die Frage die natürlich im Raum steht ist warum willst du diese Unterlagen nicht deinem Sachbearbeiter geben?

Der Ärztliche Dienst ist im Grunde ja auch nur eine Abteilung im Jobcenter und du kannst relativ sicher sein, dass dein Sachbearbeiter auch wenn er möchte die Unterlagen oder deren Inhalt zumindest erfahren wird.
Ich glaube nicht, dass der ÄD den Sachbearbeitern Diagnosen oder Details aus meinem Krankheitsverlauf geben wird. Der ÄD wird lediglich eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit abgeben.



Ich habe jetzt eine etwas unkonventionelle Lösung für mein Problem entwickelt:

Wie gesagt ist meine Befürchtung, dass meine Sachbearbeiterin den vertraulichen Umschlag öffnet, die Unterlagen sichtet, und die Unterlagen einfach in einen neuen Blank-Umschlag steckt und diesen an den ÄD weitergibt. So würde das unbefugte Öffnen nicht auffallen.

Ich habe das folgendermassen gelöst: Ich habe ein Wort auf die Innenseite des Umschlages geschrieben. Dieses habe ich abfotografiert und in eine Word Daten eingefügt.
Dann habe ich dem Umschlag ein Schreiben an den ÄD beigelegt, dass wenn dieses Wort nicht wie abfotografiert im Umschlag steht, ein Datenschutzverstoß vorliegt und man mich unter meiner Mailadresse kontaktieren möge.
Das Schreiben lässt sich beim unbefugten Öffnen des Umschlages nicht heimlich entfernen, da ich auf den Antragsformularen darauf hinweise.

Lediglich eines könnte schief gehen: Den ÄD interessiert es nicht, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt und er kümmert sich nicht drum.



P.S.: Eine Offtopic-Geschichte, warum ich so auf Datnschutz bestehe: Ich habe in der Vergangenheit mal einen schwerwiegenden Verstoß hinsichtlich meiner Daten durch Zufall bemerkt und kann den auch beweisen.
Ich habe mich aus einer Arbeitsstelle heraus bei der BA auf eine Stelle in der Leistungssachbearbeitung beworben.
Etwa 6 Wochen nach der Bewerbung habe ich meine Stelle gekündigt und mich arbeitslos gemeldet. Der Bewerbungsprozess lief noch.

Dann erhalte ich bzgl. meiner Bewerbung ein Einladungsschreiben zu einem Computer-Eignungstest, auf dem meine Arbeitslosen-Kundennummer stand.
Das hat mich irritiert.
Ich habe dann rumtelefoniert. Habe bei der Datenschutzbehörde in der Landesregierung angerufen: Diese Datenvermischung gehe auf keinen Fall. Denn die BA hat in den Arbeitslosendaten Angaben, die man in einem Bewerbungsprozess nicht angeben muss. Z.B. Schwangerschaft, Suchterkrankungen, oder - wie in meinem Fall - Depressionen.

Ich habe dann bei der Datenschutzstelle der BA angerufen: Selbe Auskunft wie bei der Landesregierung. Im SGB steht explizit, dass erhobene Arbeitslosendaten nur zu diesem zwecke verwendet werden.

Dann habe ich den Computertest absolviert. Mehrere Stunden. Rechnen, Gesetze lesen, Abstraktion. In solchen Tests schnitt ich schon immer gut ab. Habe auch was in die Richtung studiert. Meine Ergebnisse bewegten sich dann im Bestpunktzahl-Bereich. Die test-evaluierende Psychologin war begeistert und sagte mir, der Test sei zu einfach für mich.

Ich rechnete mit einer Einstellung, statt dessen: Stille. Wochenlang. Monatelang. Ich fragte immer wieder nach: Bewerbungsprozess würde noch laufen.
Nach 9 Monaten hatte ich die Faxen dicke und man bestätigte mir, dass der Bewerbungsprozess längst abgeschlossen sei.

Ich sprach dann direkt die Teamleiterin an, ob sie in mein Arbeitslosenprofil im Rahmen des Bewerbungsprozess geguckt hat. Dies bestätigte sie mir ausführlich.

Ich besorgte mir noch mit netten Worten ein zweites Schriftstück hinsichtlich des Bewerbungsprozesses, auf dem ebenfalls meine Kundennr. angegeben war.
Auch eine weitere Dame bei der BA bestätigte mir mündlich, dass man im Rahmen von Bewerbungen fröhlich in die Arbeitslosendatenbank gucke.

Ich wollte erst juristisch vorgehen, weil ich rechtswidrig bei der Stellenbesezung übergangen wurde.
Auf Grund von Depressionen habe ich es dann nicht weiter verfolgt und auf sich beruhen lassen.

Der Datenschutzbeauftragte der BA ist ziemlich in die Luft gegangen und wollte denen Feuer unterm Hintern machen. Ich habe auf seine Mail aber nicht geantwortet.
Mir gings nicht gut zu der Zeit.
Ärgerlich eigentlich.

Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Hary

Zitat von: wirsindindividuell am 30. Januar 2022, 19:48:00
Lediglich eines könnte schief gehen: Den ÄD interessiert es nicht, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt und er kümmert sich nicht drum.

Du kannst ganz sicher sein, dass sich derjenige der den Brief auspackt (das wird vermutlich eher eine Bürokraft sein) sich überhaupt nicht dafür interessieren wird was du irgendwo wegen Datenschutz schreibst. Außerdem hacken sich Krähen selten gegenseitig die Haare aus :)

Du solltest dir das Leben nicht so unnötig schwer machen. Auch durch die Anamnese die dein Sachbearbeiter bekommen wird, können Rückschlüsse gezogen werden. Wenn du nicht möchtest das ein Sachbearbeiter Kenntnis deiner Gesundheitlichen Beschwerden bekommt, dann darfst du diese einfach nicht angeben. Aber es sollte ja auch in deinem Sinne sein, wenn dein Sachbearbeiter weiß was los ist damit er angemessen darauf reagieren kann.

Ich persönlich hatte da noch nie Probleme, es ist meiner Erfahrung nach vielmehr so: Wie man in das Jobcenter hinein ruft, so schallt es hinaus. Wenn man ständig überall nach einem Fehler bei seinem Gegenüber sucht und dies meldet udd sanktioniert haben will, dann wird ein Gegenüber das gleiche tun.

wirsindindividuell

Zitat von: Hary am 30. Januar 2022, 21:55:20
Zitat von: wirsindindividuell am 30. Januar 2022, 19:48:00
Lediglich eines könnte schief gehen: Den ÄD interessiert es nicht, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt und er kümmert sich nicht drum.

Du kannst ganz sicher sein, dass sich derjenige der den Brief auspackt (das wird vermutlich eher eine Bürokraft sein) sich überhaupt nicht dafür interessieren wird was du irgendwo wegen Datenschutz schreibst. Außerdem hacken sich Krähen selten gegenseitig die Haare aus :)

Du solltest dir das Leben nicht so unnötig schwer machen. Auch durch die Anamnese die dein Sachbearbeiter bekommen wird, können Rückschlüsse gezogen werden. Wenn du nicht möchtest das ein Sachbearbeiter Kenntnis deiner Gesundheitlichen Beschwerden bekommt, dann darfst du diese einfach nicht angeben. Aber es sollte ja auch in deinem Sinne sein, wenn dein Sachbearbeiter weiß was los ist damit er angemessen darauf reagieren kann.

Ich persönlich hatte da noch nie Probleme, es ist meiner Erfahrung nach vielmehr so: Wie man in das Jobcenter hinein ruft, so schallt es hinaus. Wenn man ständig überall nach einem Fehler bei seinem Gegenüber sucht und dies meldet udd sanktioniert haben will, dann wird ein Gegenüber das gleiche tun.
Das sehe ich anders. Ärzte nehmen die Schweigepflicht sehr ernst.
Wie kommst Du darauf, dass der Sachbearbeiter Inhalte aus den medizinischen Unterlagen bekommt?
Ich kann nur wiederholen: Der Sachbearbeiter bekommt eine Einschätzung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit vom ÄD.
Nicht mehr.

Zitat von: Hary am 30. Januar 2022, 21:55:20
Wie man in das Jobcenter hinein ruft, so schallt es hinaus. Wenn man ständig überall nach einem Fehler bei seinem Gegenüber sucht und dies meldet udd sanktioniert haben will, dann wird ein Gegenüber das gleiche tun.
Auch wie Du zu dieser Erkenntnis kommst, ist mir schleierhaft.
Kannst Du mir sagen, in wie weit ich ständig Fehler beim Jobcenter suche?

Nebenbei ist meine Brief-Lösung so, dass die Sachbearbeiterin eben NICHTS davon mitkriegt.

Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Fettnäpfchen

wirsindindividuell

Zitat von: wirsindindividuell am 30. Januar 2022, 19:48:00Leider steht in der Verfahrensanweisung nichts, was mich in meinem Anliegen absichert.
Im Anhang
zu den fachlichen Weisungen auch nicht.
Lediglich dass (unter Pkt.1.1):
Zitat(3) Ärztliche Unterlagen, die von der oder dem Arbeitsuchenden
beigebracht werden, sind der oder dem Arzt der Agentur für Ar-
beit/der Amtsärztin oder dem Amtsarzt zur Prüfung zuzuleiten
. Ärzt-
liche Gutachten, insbesondere solche, die zu einer Ablehnung eines
Könnte man jetzt kleinlich sein und SB fragen wo steht dass das von Ihm gemacht werden muss.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.