Jobcenter stoppt die Auszahlung der Heizkosten

Begonnen von oliver1972, 30. Januar 2022, 11:17:00

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oliver1972

Hi Leute,
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich gegen Jobcenter weiter vorgehen kann.
Jobcenter har mir ab Dezember die Auszahlung für Heizkosten gestoppt, weil ich keine Abrechnung für das letzte Jahr von meinem Gasversorger vorgelegt habe. Problem ist, dass ich diese Abrechnung noch bis heute nicht bekommen habe, damit kann ich auch nicht dem Jobcenter vorlegen.
Ich habe mich schon deswegen beim Sozialamt gemeldet, aber keine Antwort bekommen

Depri2022

Mal genauer
Gas zahlt man in der Regel 11 Abschläge, im 12en Monat wird dann Zählerstand abgegegeben und mit der Abrechnung kommt dann die Abschlagsmeldung.
Wann war also der Null Monat,wann wurde abgelesen,was wird abgebucht vom Versorger?

Bundspecht

Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 11:20:14Wann war also der Null Monat,wann wurde abgelesen,was wird abgebucht vom Versorger?
ist doch völlig irrelevant , da ....

Zitat von: oliver1972 am 30. Januar 2022, 11:17:00Problem ist, dass ich diese Abrechnung noch bis heute nicht bekommen habe, damit kann ich auch nicht dem Jobcenter vorlegen.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Depri2022

Ne eben nicht.
Das JC bewilligt 11 Abschläge. Erst wenn die neuen Abschläge bekannt sind gehts weiter.
Auf Verdacht läuft da nichts einfach weiter.
So lange TE Rechnung mit neuer Abschlagszahlung nicht hat, bucht der Versorger auch nichts von seinem Konto ab.


Bundspecht

Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 11:32:14So lange TE Rechnung mit neuer Abschlagszahlung nicht hat, bucht der Versorger auch nichts von seinem Konto ab.

darum geht es aber doch gar nicht !!!  das JC hat die Zahlung eingestellt , weil noch keine Rechnung vorliegt. Was der TE nicht hat, kann er nicht vorlegen
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Depri2022

Mit der Rechnung erfolgt im gleichen Schreiben die neue Abschlagsforderung.
Ist wie bei Strom auch.

Ohne Kenntnis der Höhe der Vorauszahlung ist eine Bewilligung dieser nun mal unmöglich!


Ist anders als wenn man Zentralheizung hat und die Zahlungen an den Vermieter gehen. Der nimmt immer gleich, egal wann er dann die Rechnung erhält und irgendwann seine BK Abrechnung erstellt.

Bundspecht

@Depri2022

Du hast es immer noch nicht verstanden, oder ?

Zitat von: oliver1972 am 30. Januar 2022, 11:17:00Jobcenter har mir ab Dezember die Auszahlung für Heizkosten gestoppt, weil ich keine Abrechnung für das letzte Jahr von meinem Gasversorger vorgelegt habe.

Darum, und NUR darum geht es.

Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 12:05:41Mit der Rechnung erfolgt im gleichen Schreiben die neue Abschlagsforderung.

Schön wenn der TE denn die Rechnung auch hätte ! Hat er aber ja laut seinem Beitrag nicht !

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

oliver1972

Zitat von: Depri2022 am 30. Januar 2022, 11:20:14
Mal genauer
Gas zahlt man in der Regel 11 Abschläge, im 12en Monat wird dann Zählerstand abgegegeben und mit der Abrechnung kommt dann die Abschlagsmeldung.
Wann war also der Null Monat,wann wurde abgelesen,was wird abgebucht vom Versorger?

Depri2022

Wenn Du darauf jetzt noch die Angaben hättest, wärest Du schon einen Schritt näher an den Tipps die man geben könnte

Flip

Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2022, 12:23:05Schön wenn der TE denn die Rechnung auch hätte ! Hat er aber ja laut seinem Beitrag nicht !

Ich glaube, du verstehst nicht.

Wenn die alte Abschlagsrechnung nur Abschläge bis Dezember enthalten hat, muss der TE auch momentan keine zahlen!

Es werden nur die Kosten berücksichtigt, die tatsächlich anfallen. Wenn der Versorger (noch) keine Abschläge fordert, können auch keine berücksichtigt werden.


Bundspecht

Zitat von: Flip am 30. Januar 2022, 12:34:05Wenn der Versorger (noch) keine Abschläge fordert, können auch keine berücksichtigt werden.

Uff.... Es geht doch aber nicht um eventuelle Abschläge des Versorgers :wand:

Der Versorger hat NOCH keine Abrechnung erstellt ,die das JC aber haben will ! Und solange der TE diese nicht vorlegt , hat das JC die Zahlung für Gas eingestellt ! Das hat der TE doch ganz deutlich in seinem ersten Beitrag geschrieben !

Ob und wie viele "Abschläge" der TE nun zahlt ,wurde mit keinen Wort des TE erwähnt

Ob das nun rechtens ist was das JC da macht , müssen andere entscheiden
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Depri2022

Nochmal, die Abrechnung des Abrechnungszeitraumes erfolgt zusammen mit der auf Basis dieser Abrechnung veranschlagten neuen Abschlagsforderung.
So lange dies nicht vorliegt zahlt der TE keine Heizkostenvorauszahlung(Gasabschlag)!

Flip

Zitat von: Bundspecht am 30. Januar 2022, 12:45:24Und solange der TE diese nicht vorlegt , hat das JC die Zahlung für Gas eingestellt !

Was verstehst du denn nicht? Du heizt mit Gas. Am 23.1.21 hast du die Abrechnung für 2020 bekommen und sollst 56 Euro nachzahlen sowie ab 02/21 bis 12/21 80 Euro Abschlag bezahlen.

Das JC übernimmt also die 56 Euro Nachzahlung und gibt die 80 Euro Abschlag ins System ein. Bis 12/21, wie es auf der Abrechnung steht.

Natürlich fehlen dann ab Januar die Heizkosten. Wo sollen sie denn ohne neue Abrechnung herkommen? Glaskugel? Kaffeesatz?

Oder wie bezahlst du deine Heizkosten, wenn du noch keinen neuen Abschlag vom Versorger genannt bekommen hast? Einfach Querbeet, was du denkst, was richtig ist?

Bundspecht

Zitat von: Flip am 30. Januar 2022, 13:50:05Wo sollen sie denn ohne neue Abrechnung herkommen? Glaskugel? Kaffeesatz?

Tja, genau DIESE Abrechnung würde der TE ja gerne haben !!!

Lies Dir doch die ersten Beitrag des TE mal in Ruhe durch ... da steht nicht ein Word von irgendwelchen Abschlägen oder desgleichen. Der TE bemängelt, dass das JC die Zahlung für das Gas eingestellt hat wegen der fehlenden Abrechnung, die er noch nicht von seinen Gasversorger bekommen hat, diese das JC aber haben möchte.....

Was man nicht hat , kann man nicht vorlegen ... Oder !?
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

oliver1972

Zitat von: oliver1972 am 30. Januar 2022, 11:17:00Jobcenter har mir ab Dezember die Auszahlung für Heizkosten gestoppt, weil ich keine Abrechnung für das letzte Jahr von meinem Gasversorger vorgelegt habe. Problem ist, dass ich diese Abrechnung noch bis heute nicht bekommen habe, damit kann ich auch nicht dem Jobcenter vorlegen.
Du kannst so gut wie gar nichts dagegebn machen. Du kannst Klagen.
Erfolg ungewiss!
Mein JC ist der Meinung das wenn keine Jahresabrechnung da ist ich ja mehr oder weniger an HK zu zahlen hätte und da das nicht klar ist zahlen sie halt nichts.

Das Thema Bedarfsunterdeckung hat sie und das SG nicht interessiert.

Auch nicht dass die HK trotz fehlender Jahresabrechnung jeden Monat an das Gaswerk bezahlt werden, denn bei meinem Anbieter werden für jeden Monat die Kosten fällig. Also 12 mal in einem Jahr!
Und nicht wie oberhalb von den Usern behauptet wird das keine Forderung kommt wenn  die Abrechnung noch nicht erfolgt ist.
Ich vermute bei dir wird es genauso laufen.

Meine Begründung:
Mir geht es seit ein paar Jahren genau so. Habe auch geklagt und es wurde abgewiesen wegen 10% unter Klagewert, das habe ich bemängelt (weil es beim ersten mal drei Monate dauerte) dann kam ein neues "Urteil" wegen unter 30%.

Sobald du die Jahresabrechnung hast einreichen und der eine Monat/oder mehrere  wird nach gezahlt und die Abschläge werden angepasst.
Dazu würde ich empfehlen deinen Anbieter zu kontaktieren und auf schnellstmögliche Bearbeitung drängen.

MfG FN
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