Selbstständigkeit, Aufstockung ALGII, Erwerbsminderung

Begonnen von MarkusK, 31. Januar 2022, 16:08:16

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MarkusK

Hallo ihr Lieben,

mein Name ist Markus, ich bin 36 Jahre alt und ich bin seit ca. 13 Jahren dauerhaft voll erwerbsgemindert (auf Grund mehrerer Psychiatrieaufenthalte) und unbefristet als schwerbehindert anerkannt (GdB50). Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Arbeitserfahrung habe ich nicht.

Seit ca. 1 Jahr bin ich nebengewerblich selbstständig mit einem YouTube-Kanal und verdiene damit ca. 1000 Euro im Monat.

Diesbezüglich mache ich mir Gedanken, was passieren wird, wenn ich auf Grund meiner Einnahmen aus dem Zuständigkeitsbereich des Grundsicherungsamtes herausfalle - aktuell werde ich noch mit ca. 100 Euro im Monat unterstützt. Meine Sorge ist ganz konkret, dass man versuchen könnte, mich auf Grund meiner Einnahmen als erwerbsfähig einzustufen (unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mehr als 3 Stunden am Tag) und vom Grundsicherungsamt aufs Jobcenter zu drängen, so wie man mich einst vom Jobcenter aufs Grundsicherungsamt schickte. Meine letzte Psychotherapie liegt übrigens aktuell 2 Jahre zurück (mit schlechter Prognose) und ich möchte bald eine weitere beginnen, da ich aktuell keinerlei Unterstützung diesbezüglich bekomme.

Falls es möglich wäre, mich vom Grundsicherungsamt auf das Jobcenter zu schicken und ich somit ein normaler Aufstocker bei Selbstständigkeit wäre, habe ich zusätzlich die Befürchtung, dass man dort wiederum versuchen könnte, mir meine Erwerbstätigkeit dadurch kaputt zu machen, dass ich neben irgendwelchen Prognoseplänen und Bilanzen etc., welche einige scheinbar erstellen müssen (und von denen ich absolut keine Ahnung habe) zusätzlich zu den Üblichen Maßnahmen (Schulungen, Bewerbungstrainings, EGV, Bewerbungen schreiben etc.) geschickt werde, welche mich gesundheitlich schwer belasten könnten.

In meinem Kopf dreht sich bezüglich dieser Sache schließlich alles im Kreis, da ich so meine aktuelle Tätigkeit aufgeben müsste und wider bei Null dastünde und mich ggf. auf Berufe bewerben müsste, zu denen ich gesundheitlich eventuell nicht in der Lage bin. Irgendwie paradox alles.

Eventuell habe ich auch einen Denkfehler gemacht. Ich würde mich freuen, falls es hier irgendwelche Erfahrungswerte oder Wissensschätze gäbe, ihr diese mit mir teilen könntet. Ganz konkret interessieren mich folgende Fragen:

1) Kann man mir auf Grund meines YouTube-Kanals die Erwerbsminderung aberkennen?
2) Kann das Jobcenter mich zur Aufgabe meiner Tätigkeit zwingen, um mich in andere Maßnahmen zu stecken?
3) Bietet mir meine anerkannte Schwerbehinderung und bis jetzt lebenslange Erwerbsminderung irgendwelchen Schutz vor "Fallmanagerwillkür"?

Abschließend möchte ich hier noch einmal klarstellen, dass es mir unter keinen Umständen darum geht, mich vor irgendwelchen Arbeiten zu drücken oder ähnliches. Allerdings bin ich nach wie vor psychisch krank, schwerbehindert und habe keinerlei Erfahrung, Hilfen, Familie oder finanzielle Rücklagen, um eventuelle Kürzungen oder ähnliches abfedern zu können. Davor habe ich lediglich Angst. Ich denke, dass ich mich persönlich auf einem guten Weg befinde, möchte allerdings nichts kaputt machen.

Vielen Dank für eure Mühe meinen Beitrag zu lesen und danke für eure Antworten!

Viele Grüße,

Markus

Depri2022

Du hast eine selbständige Tätigkeit gefunden mit der Du Dir trotz Krankheit etwas verdienen kannst.
Dass das eine meldepflichtige Tätigkeit ist und auch Steuern dafür bezahlt werden müssen weißt Du
Was soll passieren?
Schlimmstenfalls machst Du in ein paar Monaten schon 2000 Euro damit und dann benötigst Du keine Sozialgelder mehr

Yavanna

Es geht dem TE nicht nur um die Einnahmen, sondern darum, dass die DRV in für unter 3 Stunden Erwerbsfähigkeit hält. Wenn er jetzt regelmäßig an die 1000 Euro im Monat verdient, können daran Zweifel aufkommen. Ob eine dauerhafte EU aberkannt werden kann, weiß ich allerdings nicht.

Depri2022

Bei selbständiger Tätigkeit gibt es keine Stundenzettel...
Ergo egal ob er 1 oder 3 oder mehr Stunden täglich am PC sitzt

Ronald BW

Es dürfte die leichteste Übung sein falls jemand Zweifel an der Erwerbsunfähigkeit äußert,
darzulegen das im künstlerischen Bereich nicht die Stundenzahl entscheidet.
Youtuber dürfte fast immer der Kategorie Kunst zuzuordnen sein.
Ich gehe jetzt auch nicht davon aus das du auf dem Kanal ein Video anbietest mit dem Titel: Holz hacken für Fortgeschrittene
oder Power 70 Stunden Woche auf dem Bau.