Nach 10 Monaten aus Haus ausgezogen. Müssen wir streichen?

Begonnen von Katrin, 26. Januar 2022, 19:10:49

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Katrin

Hallo liebe Leute,

wir haben vom 1.5.21 bis zum 1.3.22 (Ende des Mietverhältnisse) ein ganzes Haus mit Garten (160qm) gemietet. Insgesamt haben wir dort also nur 10 Monate gewohnt. Das Haus war bei Einzug komplett weiß neu gestrichen. Müssen wir, obwohl wir nur 10 Monate dort gewohnt haben werden, es komplett neu streichen? Die meisten Stellen sind weiß geblieben, ein paar Wände sind blau u. gelb....

Danke für Rat!

BigMama

Was steht denn dazu im Mietvertrag?

Zitat von: Katrin am 26. Januar 2022, 19:10:49ein paar Wände sind blau u. gelb....
Rechtlich kann ich dir nicht sicher helfen, glaube jedoch mich daran zu erinnern, dass Wände mit kräftigen Farben wieder weiß gestrichen werden müssen beim Auszug, wenn die Wohnung frisch renoviert bezogen wurde.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Heinz-Otto

Was BigMama sagt ist im Grunde korrekt. Das trifft auf die meisten MVe zu.

Es kommt allerdings auf die Regelung im MV an. Es gibt unzählige unwirksame Klauseln. Die meisten neueren Standard-Mietveträge sind allerdings korrekt formuliert.

Schreibe doch mal, was im MV zu Schönheitsreparaturen steht. Dann kann man genaueres sagen.

Ottokar

Nach 10 Monaten muss man bei normaler Abnutzung nicht malern.
Wenn der Mietvertrag keine Klausel wie "Bei Vertragsende muss die Wohnung in dezenten Farbtönen zurückgeben werden." beinhaltet, müssen auch gelbe und blaue Wände nicht überstrichen werden.
Eine Klausel, wonach die gesamte Wohnung weiß gestrichen werden muss, ist hingegen unwirksam.
=> https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-s/schoenheitsreparaturen.html
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hko

Soeben im Heft 2/2022 von Test gefunden:

Urteil des LG Berlin, Az. 65 S 264/20.
Danach macht nicht jede geringfügige Abnutzung eine Schönheitsreparatur nötig.

Gruß hko

Katrin

Zitat von: Ottokar am 27. Januar 2022, 15:17:22
Nach 10 Monaten muss man bei normaler Abnutzung nicht malern.
Wenn der Mietvertrag keine Klausel wie "Bei Vertragsende muss die Wohnung in dezenten Farbtönen zurückgeben werden." beinhaltet, müssen auch gelbe und blaue Wände nicht überstrichen werden.
Eine Klausel, wonach die gesamte Wohnung weiß gestrichen werden muss, ist hingegen unwirksam.
=> https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-s/schoenheitsreparaturen.html

Gut zu wissen. Danke!

Depri2022

Wobei die Betonung auf dezent liegt!
Zartgelb,zartblau,beige,creme,blassgrün,dezentes grau usw sind in Ordnung.
Leuchtendes Gelb,Königsblau  sind nicht in Ordnung!