Erbe/Schenkung Auftsockung

Begonnen von Christine 72, 30. Januar 2022, 20:10:02

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Depri2022

Du hast doch 400 000 Steuerfrei!
Lass Dir die 100.000 auszahlen und deklariert es als Erbanteil.
Wenn er Dir 50.000 schenkt wären 30.000 davon zu versteuern

Fettnäpfchen

Christine 72

Zitat von: Christine 72 am 30. Januar 2022, 22:39:27Mich überfordert das Ganze gerade alles...
Lies dir mal den Ratgeber Erben als ALG II Empfänger durch.

Zitat von: Hary am 30. Januar 2022, 22:53:54Was natürlich ganz sicher kommen wird ist eine Rückforderung in Höhe des Betrags der für den betreffenden Monat bereits im Voraus an dich gezahlt wurde. Aber das sollte dir keinen Stress machen.
nicht unbedingt

Zitat von: Christine 72 am 30. Januar 2022, 22:39:27
Wäre es dann nicht einfacher, ich melde mich beim Jobcenter einfach ab? Dann gibt es wenigstens nicht noch diesen ganzen Papierkram?
Verzichten ist in so einem Fall nicht möglich. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
Wenn aber das Erbe noch nicht zugeflossen ist und deine Bewilligung gerade am ablaufen ist, genau gesagt vor Zufluss abgelaufen ist, dann solltest du keinen WBA gestellt haben.
Einfach gesagt; kein ALG 2 dann Zufluß keine Meldung nötig.
Bei dir ist noch zu beachten dass du als Aufstocker nach Ablauf deiner sechs Monate einen endgültigen Bescheid beantragen solltest.

Zitat von: Christine 72 am 30. Januar 2022, 20:10:02mein Bruder ist testamentarischer Alleinerbe. Somit stünden mir 25% Pflichtanteil zu.
Mein Bruder gibt mir aber 50% des Erbes.
Da weiß ich nicht ob es da nicht Probleme geben könnte und was das JC anfordern darf und was nicht.
Stell dir vor die könnten den Verdacht haben das da gemauschelt wird wenn dein Bruder freiwillig mehr zahlt als er müsste.

und dann noch
Zitat von: Hary am 30. Januar 2022, 22:02:28Ich sehe das wie Depri2022, lasse diesen Unsinn mit irgendwelchen Tricks. So was nennt man juristisch nämlich (Sozial)Betrug und da versteht keiner der Beteiligten einen Spaß.
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Christine 72

ZitatWenn aber das Erbe noch nicht zugeflossen ist und deine Bewilligung gerade am ablaufen ist, genau gesagt vor Zufluss abgelaufen ist, dann solltest du keinen WBA gestellt haben.
ja, gerade knapp dran vorbei geschreddert. Ich musste Anfang Januar den WBA stellen und habe vorgestern von der Höhe des Erbes erfahren.

Ich werde mir eben alles auszahlen lassen, Meldung machen und gut ist :yes:

ZitatLies dir mal den Ratgeber Erben als ALG II Empfänger durch.
Aha... das bedeutet, da unser Vater Anfang Juli verstarb, muss ich meine Aufstockung ab Juli zurückzahlen. Gut vorab zu wissen.

Fettnäpfchen

Christine 72

Zitat von: Christine 72 am 31. Januar 2022, 20:55:57Aha... das bedeutet, da unser Vater Anfang Juli verstarb, muss ich meine Aufstockung ab Juli zurückzahlen. Gut vorab zu wissen.
Wie kommst du da drauf. Das Erbe zählt erst ab Zufluß als Einkommen und von da ab wird berechnet.
ZitatIst das Erbe/Vermächtnis für einen ALG II-Empfänger Einkommen oder Vermögen?
a) Bargeld stellt nach wie vor Einkommen dar und zwar im Monat des Erbfalles, es ist jedoch erst mit dem Zufluss als "bereite Mittel" anzusehen (B 14 AS 62/08 R, B 14 AS 45/09 R, B 14 AS 73/12 R),
aa) also der nächste Punkt aus dem Ratgeber wäre der Sonderfall gewesen.

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