Ist Umwandlung Einkommen?

Begonnen von Lina, 18. September 2022, 20:12:02

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Lina

Wie bezeichnet man Umwandlung? Ist das als Einkommen zu werten?

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Zitat von: Lina am 18. September 2022, 20:12:02Wie bezeichnet man Umwandlung? Ist das als Einkommen zu werten?

Da man bei der Umwandlung von Sach-in Geldwert oftmals Verlust macht kann es keinesfalls als Einkommen gerechnet werden. Andersrum kann bei einem "Gewinn" das ganze schon ganz anders aussehen.

Hary

Es kommt eben darauf an. Hast du einen Gastank gefüllt vor einem Jahr für 1.000 Euro und verkaufst diesen Heute für 10.000 Euro, dann war das Vermögen quasi die ganze Zeit da, nur in einer anderen Form. Da kann man nun vortrefflich streiten.

Die Erfahrung zeigt aber, dass bei einem Verlust es eher als Umwandlung gesehen wird und bei einem Gewinn eher als Einkommen. Aber auch da urteilen die Jobcenter und Gerichte sehr unterschiedlich. Wenn du einige Details zu deiner Umwandlung ausführen würdest, dann könnten dir einige hier vermutlich mehr sagen. Einige haben eben auch ihre Kinderkleidung die bei Ebay verkauft wurden als Gewerbe gewertet bekommen.

CCR

Zitat von: Lina am 18. September 2022, 20:12:02Wie bezeichnet man Umwandlung? Ist das als Einkommen zu werten?
bei CumEx z.b. war es auch eine Umwandlung. :grins:

Lina

Zitat von: Hary am 18. September 2022, 20:41:59Es kommt eben darauf an. Hast du einen Gastank gefüllt vor einem Jahr für 1.000 Euro und verkaufst diesen Heute für 10.000 Euro, dann war das Vermögen quasi die ganze Zeit da, nur in einer anderen Form. Da kann man nun vortrefflich streiten.

Die Erfahrung zeigt aber, dass bei einem Verlust es eher als Umwandlung gesehen wird und bei einem Gewinn eher als Einkommen. Aber auch da urteilen die Jobcenter und Gerichte sehr unterschiedlich. Wenn du einige Details zu deiner Umwandlung ausführen würdest, dann könnten dir einige hier vermutlich mehr sagen. Einige haben eben auch ihre Kinderkleidung die bei Ebay verkauft wurden als Gewerbe gewertet bekommen.


Wenn etwas mein Eigentum ist, z.B. ein paar Reitstiefel für die ich 100,-- Euro im Schuhgeschäft bezahlt habe inkl. der Mehrwertsteuer usw., und ich erst viel später merke, dass die Schuhe nicht bequem sind und eine andere Person will die Schuhe haben  und gibt mir 70,-- Euro dafür, macht das JC dann Probleme?


CCR

die JC rechnen sich das schön mein 15 Jahre altes Auto wurde beim Amt auch hoch bewertet von 2200 € aber gesehen hat es keiner nur der Autohändler und der wollte mir 500 € zahlen. Rechnen können die gut, wenn es um ihre Boni geht. Vom Hausmeister zum Major ist auch eine Umwandlung.  :lachen:

Alina81

@Lina

Nein, das wäre absolut o.k. - Auch wenn es hier und da mal welche beim Jobcenter gibt, die bei Verkäufen gerne mal Streß machen wollen. Aber dagegen könnte man problemlos vorgehen.

Du kannst auch mal Sachen für mehr verkaufen als Du selbst dafür bezahlt hast. Ein wirkliches Problem wird es halt, wenn Du privat z.B. regelmäßig Sachen mit Gewinn verkaufst, vor allem mit deutlichem Gewinn. Nicht nur gegenüber dem Jobcenter. Vorausgesetzt die Zahlungen sind auf den Kontoauszügen ersichtlich.