Warten mit ALG2

Begonnen von johe, 07. Februar 2022, 12:59:46

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johe

Hallo zusammen,

Mitte dieses Monats läuft mein ALG1-Bezug aus. Die AfA hat mir ein entsprechendes Infoblatt zugeschickt, in dem beschrieben wird, wie ich einen Antrag zur weiteren Unterstützung durch ALG2 stellen kann.

Nun ist es so, dass ich die kommenden 3 Monate dringend für wichtige private Erledigungen benötige, so dass ich mit dem Gedanken spiele, erst anschließend den Antrag zu stellen, sofern er dann noch nötig sein wird. Leben werde ich in dieser Zeit von meinen Ersparnissen, die allerdings sehr überschaubar sind. Ich möchte dadurch vermeiden, dass meine Zeitplanung vollständig vom Jobcenter bestimmt wird und man mich z.B. in eine weitere Fortbildung schicken will - ich habe in den letzten 12 Monaten mehrere Kurse absolviert und brauche die Pause.

Ist die Idee unklug? Welche Nachteile entstehen mir daraus (außer den entgangenen finanziellen Leistungen)?

Ich bedanke mich für eure Kommentare!

MfG, Jo

Sheherazade

Du wirst dich für die 3 Monate freiwillig versichern müssen bei deiner Krankenkasse, Kostenpunkt ca. 180-200€ im Monat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

CCR

Einen Monat bist du noch Krankenversichert über die BA danach würden 2 Monate Beiträge an Krankenkasse fällig.
Die KK wird dich noch vor Ablauf anschreiben.

Sheherazade

Zitat von: CCR am 07. Februar 2022, 13:10:48
Einen Monat bist du noch Krankenversichert über die BA danach würden 2 Monate Beiträge an Krankenkasse fällig.

In diesem Fall falsch.

ZitatAllerdings gilt die Nachversicherung für längstens einen Monat. Sobald Du länger ohne Job bist, musst Du ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge zahlen.
Quelle und mehr Infos
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

CCR

Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2022, 13:19:19Zitat von: CCR am Heute um 13:10:48

    Einen Monat bist du noch Krankenversichert über die BA danach würden 2 Monate Beiträge an Krankenkasse fällig.


In diesem Fall falsch.

Ich gehe davon aus das er in der Gesetzlichen Pflichtversichert ist, in der Freiwillig gesetzlichen KV sieht es dann wieder anders aus.

Der Friese

Den Antrag auf ALG2 pünktlich stellen, um keine Nachteile zu haben. Du deutest ja an, dass du ausgebrannt bist und dich sammeln musst. Auch im Bezug hat man die Möglichkeit seine Gesundheit wieder ins Lot zu bringen. Da greift dann der gelbe Schein, wie bei jedem normalen Arbeitnehmer auch.  :zwinker:

CCR

Zitat von: Der Friese am 07. Februar 2022, 13:32:28Da greift dann der gelbe Schein, wie bei jedem normalen Arbeitnehmer auch. 
Ja Burnout soll man nicht unterschätzen.

johe

Das mit der Krankenkasse wäre das nächste, was mir Kopfzerbrechen bereitet: wonach berechnen die den monatlichen Beitrag? Auf der Infoseite meiner Kasse finde ich dazu nur, dass der letzte Steuerbescheid maßgeblich sei - doch nach 15 Monaten ALG1 habe ich ja keinen... da mein Einkommen quasi gleich Null sein wird, möchte ich natürlich den zulässigen Mindestbeitrag zahlen (ja, ich war gesetzlich pflichtversichert, falle nach dem ALG1 aber in die Kategorie freiwillig gesetzlich versichert, wenn ich es richtig verstehe).

Danke aber auf jeden Fall schon mal für die so schnellen Antworten; ich bin froh, dass es diesen Austauschplatz gibt.

Fettnäpfchen

johe

Zitat von: johe am 07. Februar 2022, 13:37:53Das mit der Krankenkasse wäre das nächste, was mir Kopfzerbrechen bereitet: wonach berechnen die den monatlichen Beitrag?
Korrekte Zahle kannst du bei deiner KK erfragen.
Bei freiwillig gesetzlich + Pflegeversicherung in der Regel keine 200.- Euro

Zitat von: johe am 07. Februar 2022, 12:59:46
Ist die Idee unklug?
Das liegt wohl an dem was du unter
Zitat von: johe am 07. Februar 2022, 12:59:46Nun ist es so, dass ich die kommenden 3 Monate dringend für wichtige private Erledigungen benötige,
verstehst.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: CCR am 07. Februar 2022, 13:29:58
Ich gehe davon aus das er in der Gesetzlichen Pflichtversichert ist

Ich auch. Die Nachversicherungszeit gilt maximal 4 Wochen, kommt innerhalb dieser Zeit nicht der nächste sozialversicherungspflichtige Job oder ALGI bzw. ALGII, muss man die Beiträge vom ersten Tag an zahlen. Guck einfach mal in den Link rein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

CCR

ja ich habs gelesen.
ZitatSobald Du die Monatsfrist auch nur um einen Tag überschreitest, verlierst Du den nachgehenden Leistungsanspruch und musst ganz normal Beiträge zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung zahlen – und zwar rückwirkend ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Daher ist diese Regelung in der Praxis nur noch selten relevant.

ZitatAuch freiwillig Versicherte haben keinen nachgehenden Leistungsanspruch. Dieser gilt nur, wenn Du zuvor versicherungspflichtig warst. Als freiwillig Versicherter zahlst Du wie gehabt weiter Deinen Beitrag.