Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von ruette, 07. Februar 2022, 20:55:30

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ruette

Hallo liebe Leute,

Ich bin mit meiner Freundin zum 01.01.2021 zusammengezogen (davor 5 Monate zusammengewesen). Sie ist ALGII Bezieherin, ich im dualen Studium mit 1300€ Nettoverdienst. Dies hatte Sie dem Landratsamt auch gemeldet. Daraufhin sind die aufgetaucht und hatten sofort eine BD veranschlagt, was ich im ersten Jahr bei getrennter Kontenführung, keine gemeinsamen Verträge, keine Vollmachten, Miete+ NK wurden geteilt nachweislich, sämtliche Sonderzahlungen (Tierarzt, Stromnachzahlung), die sie nicht bestreiten konnte wurden von ihren Eltern beglichen, doch schon dreist fand. Generell agiert das zuständige Amt hier sehr aggressiv.

Nunja. Es kam wie es kommen musste und mit der Umkehr der Beweislast kam erneut der Bescheid, dass wir eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft seien. Wir haben dagegen Widerspruch eingelegt, der abgelehnt wurde. Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung gehe ich nicht davon aus, dass ein gerichtliches Verfahren große Aussicht auf Erfolg, sondern bestenfalls 50/50 Chancen hat. Diese "Zwangsverehelichung" finde ich abartig, aber gut lassen wir das Thema.

Jetzt ist es so, dass ich diese finanzielle Verflechtung definitiv nicht will. Ich möchte in diesem Stadium der Beziehung nicht für sie aufkommen.

Wie der Zufall will ist im gleichen Haus eine Wohnung frei geworden. Ich überlege diese zu mieten und hier auszuziehen. Meine Frage hierbei ist: Kann uns das Landratsamt dennoch als Bedarfsgemeinschaft veranschlagen? Meiner Ansicht nach nicht, denn der § 7 Abs. 3 Nr 3 SGB II setzt eine gemeinsame Wohnung vorraus.
Jedoch ist mir bei meiner Recherche ein Beschluss des SG Stuttgart
https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-18-AS-203319-ER_Einstehens-und-Verantwortungsgemeinschaft-kann-auch-bei-getrennten-oder-mehreren-Wohnungen-vorliegen.news27787.htm untergekommen.
Die Wohnung, die ich anzumieten beabsichtige, ist voll ausgestattet 2ZKB, Möbel habe ich noch aus meiner Wohnung vor dem Zusammenzug. Jeder würde in seiner Wohnung leben: Essen, waschen, Strom, Internet, etc etc.
Und mit ausziehen meine ich ausziehen, sprich sämtliche Sachen in die neue Wohnung bringen. Ich hätte dort auch Kühlschrank, Waschmaschine, etc etc. Sprich jeder führt seinen komplett eigenständigen Haushalt.
Dass man natürlich wechselseitig Zeit in der Wohnung des anderen verbringt konstituiert meiner Meinung nach noch nicht, dass sich der Lebensmittelpunkt verschiebt. Im Gegensatz zur Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft ist das hier durch harte Fakten wie Wasser-, Strom-, bzw. generelle Nebenkosten belegbar, sodass ich in einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich höhere Chancen sehe, falls es denn soweit kommen sollte. Allein aus der räumlichen Nähe der Wohnungen kann man uns meines Erachtens keinen Strick drehen. Gleichfalls ist es noch nirgendswo gesetzlich verboten mit einem im gleichen Haus lebeneden ALGII-Bezieher in einer Liebesbeziehung zu sein.

Naja ich hoffe jemand kennt sich in der Richtung aus hier. beste grüße.
Ich wollte mal fragen, ob sich jemand in der Richtung auskennt.

Heinz-Otto

Ich sehe da keine Chance des JC, euch weiterhin zur BG zu machen.
Wenn du ausziehst und zuvor die Einstehensgemeinschaft abgestritten hast, sehe ich den Auszug als Untermauerung und Widerlegung der Vermutung.

Zitatich im dualen Studium mit 1300€ Nettoverdienst. Dies hatte Sie dem Landratsamt auch gemeldet. Daraufhin sind die aufgetaucht und hatten sofort eine BD veranschlagt,
Dann ist es nachvollziehbar, dass das JC von einer VuE ausgeht. Ich verstehe es so, dass es einen Hausbesuch gab, ihr sie rein gelassen habt und ihr ein gemeinsames Schlafzimmer habt? (Aber auch bei gem. Schlafzimmer habe ich ein Urteil im Hinterkopf, dass das für eine VuE nicht reicht)
Trotzdem könnte man sich mMn darauf berufen, dass man noch kein Jahr zusammen wohnt.

Ein Problem könnte sein, dass die Wohnung für die Freundin dann unangemessen wird und sie einen Teil der Miete aus dem Regelsatz zahlen muss.


Sheherazade

Zitat von: ruette am 07. Februar 2022, 20:55:30
Wie der Zufall will ist im gleichen Haus eine Wohnung frei geworden. Ich überlege diese zu mieten und hier auszuziehen.

Wer ist denn der Mieter der gemeinsamen Wohnung, du oder sie oder ihr beide?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Heinz-Otto am 08. Februar 2022, 08:48:33
Ich sehe da keine Chance des JC, euch weiterhin zur BG zu machen.
Wenn du ausziehst und zuvor die Einstehensgemeinschaft abgestritten hast, sehe ich den Auszug als Untermauerung und Widerlegung der Vermutung.
Das sehe ich genau so, deshalb würde ich gegen den Widerspruchsbescheid auch klagen.

Lies dazu bitte auch mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB".
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ruette

#4
Hey, danke für eure Kommentare.
Zur Klarstellung: seit dem 01.01. diesen Jahres wohnen wir länger als ein Jahr zusammen.
Danke für den Leitfaden, den habe ich mir soweit zu Gemüte geführt. Kostenbeteiligungsvereinbahrung haben wir noch nicht werden wir allerdings in Angriff nehmen.
Ich habe halt relativ viel recherchiert und bei den aktuellen Urteilen mache ich mir wenig Hoffnung. Da wird uns schon ein Strick draus gedreht, dass ich ihre Jobcentersachen erledige und sie in meine Autoversicherung eingetragen ist.
Deswegen sehe ich die letzte Chance die mit der neuen Wohnung im gleichen Haus. Da ich sehr viel arbeite gebe ich auch einer Fernbeziehung wenig Chancen.

Ja meine Freundin hatte die im vergangenen Sommer reingelassen als ich arbeiten war. Wir sind halt ein ganz normales Paar und haben ein gemeinsames Schlafzimmer. Sie ist lässt sich leider sehr schnell unter Druck setzen und ist psychisch nur sehr begrenzt belastbar.
Das JC hatte im Nachgang dann unter Verweis auf die Mitwirkungspflicht auch meine Unterlagen angefordert. Da ich zu der Zeit wie gesagt beruflich sehr eingespannt war hab ich das dummerweise nicht hinterfragt und eingereicht.
Naja da ich nun länger Urlaub habe und auch mich länger als nur oberflächlich mit der Materie beschäftigen können.
Leider schikanieren die hier sehr hart. Wozu auch zählt dass schon ab Dezember nur der verringerte Leistung kam, obwohl das Jahr erst im Januar abgelaufen ist.

ruette

Zitat von: Sheherazade am 08. Februar 2022, 08:57:38
Zitat von: ruette am 07. Februar 2022, 20:55:30
Wie der Zufall will ist im gleichen Haus eine Wohnung frei geworden. Ich überlege diese zu mieten und hier auszuziehen.

Wer ist denn der Mieter der gemeinsamen Wohnung, du oder sie oder ihr beide?

Mieterin ist meine Freundin allein.

Sheherazade

Zitat von: ruette am 08. Februar 2022, 16:05:26
Mieterin ist meine Freundin allein.

Dann sollte dein Plan
Zitat von: ruette am 07. Februar 2022, 20:55:30Wie der Zufall will ist im gleichen Haus eine Wohnung frei geworden. Ich überlege diese zu mieten und hier auszuziehen.
ohne große Probleme umzusetzen sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"