Anrechnung Kindergeld, volljähriger Azubi außer Haus

Begonnen von BleibtGesundZusammen, 09. Februar 2022, 17:49:12

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BleibtGesundZusammen

Guten Abend, ich hoffe hier kann geholfen werden:
Elternteil arbeitslos und Azubi, volljährig, nun ausgezogen, etwas überstürzt.
Das Kindergeld wird dem Elternteil nun noch als Einkommen angerechnet solange kein Aufhebungsbescheid der Familienkasse vorgelegt wird, 220 Euro abzgl. 30 Euro Freibetrag = 190 Euro.
Der volljährige Azubi stellt einen Abzweigungsantrag, Elternteil stimmt zu.
Sollte sich das zeitlich nicht ausgehen landet das Kindergeld im Februar noch mal beim Elternteil.
Dieser würde das gerne dem Kind überweisen, beleghaft für die ARGE um dann die 190 Euro nachgezahlt zu bekommen da das Kindergeld ja dem Kind ausser Haus zufliesst im Rahmen der Unterhaltspflicht des Elternteils da noch in Ausbildung.
Passt so oder würde die ARGE hier am Ende argumentieren können selbst herbeigeführte Situation da man das Kindergeld ja nicht an das Kind ausser Haus in Ausbildung und daher unterhaltsberechtigt hätte weiterleiten müssen?

Flip

Nein, das ist sogar ohne Abzweigungsantrag so möglich. Rechtsgrundlage ist die ALG2-Verordnung, § 1 Abs. 1 Nr. 8:

Zitat
(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:

...

8. Kindergeld für Kinder des Hilfebedürftigen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende Kind weitergeleitet wird,
.

http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html



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