Krankenhausaufenthalt Zuzahlung

Begonnen von Fred, 11. Februar 2022, 19:33:46

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Fred

Ja die 288 Euro waren für mehrere Krankenhausaufenthalte und eine Reha, Rechnung kommt von der Krankenkasse.

Und kann sie von dem kompletten Betrag befreit werden oder nur von einem Teil?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

ella

Nachfrage bei der kk würde vielleicht helfen.

Heinz-Otto

Krankenhaus pro Tag ist die eine Sache. Das läuft über den Befreiungsantrag.
Es gibt Reha über die KK und Reha über die DRV.
DRV ist frei, bei Reha über KK muss man schauen, wie das dort geregelt ist.
Wenn Reha über KK, müsste auch das über den Befreiungsantrag abgerechnet werden.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fred am 12. Februar 2022, 18:17:36kann sie von dem kompletten Betrag befreit werden
Wenn sie Grusi bekommt sollte sie bis auf den Eigenanteil, nichts weiter zahlen müssen.

Damit dürfte sie für den Rest des Jahres, dann auch Zuzahlungsbefreit sein.

hotwert

Zitat von: Fred am 12. Februar 2022, 18:17:36
Ja die 288 Euro waren für mehrere Krankenhausaufenthalte und eine Reha, Rechnung kommt von der Krankenkasse.

Und kann sie von dem kompletten Betrag befreit werden oder nur von einem Teil?

Normal stellt das Krankenhaus die Rechnung und nicht die Krankenkasse. Wie genau sich das zusammensetzt und warum die auf 288€ kommen, und vorallem warum die Krankenkasse die Rechnung stellt kann von uns niemand beurteilen. Kann ja sein das irgendwelche Zusatzleistungen genutzt wurden welche man selber zahlen muss. Solche Wahlleistungen stellt aber üblicherweise auch das Krankenhaus in Rechnung.

Wenn deine Mutter nicht chronisch Krank ist hat sie eine Belastungsgrenze von 2% im Jahr. Das sind 107,76€ bei ALG II Bezug.
Sie bekäme also 288 - 107,76€ = 180,24€

Ansonsten hilft da wirklich nur selbst bei der Kasse anzurufen.

Fred

Also 107 Euro muss sie selbst bezahlen oder?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Penny

Und bei Chronisch Krank die hälfte...
... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich

cherrylady18

Bei der TK muss die chronische Erkrankung alle 5 Jahre nachgewiesen werden. Die Zuzahlung für Medikamente sammelt die Apotheke. Hole die Medikamente immer in derselben Apotheke. Klappt hervorragend. Bei der Reha über KK oder DRV gilt auch die Befreiung. Also beantrage für Deine Mutter die Befreiung und reiche die Rechnung bei der KK ein.

Fred

Jetzt fällt mir ein, dass meiner Mutter im Krankenhaus nach ihrer Knochenoperation hochgradige Osteoporose bescheinigt wurde. Gilt das auch als chronische Erkrankung?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

hotwert

Zitat von: Fred am 13. Februar 2022, 19:16:53
Jetzt fällt mir ein, dass meiner Mutter im Krankenhaus nach ihrer Knochenoperation hochgradige Osteoporose bescheinigt wurde. Gilt das auch als chronische Erkrankung?

Nein, nicht im Sinne der Bescheinigung die der Arzt für die Kasse ausstellt.

Man muss mindestens ein Jahr wegen der selben Erkrankung mindestens einmal pro Quartal in ärtzlicher Behandlung sein.
Da das ja (anscheinend) erst im diesjährigen Krankenhausaufenthalt festgestellt wurde kann das nicht als chronisch gelten, im Sinne der Belastungsgrenze.

Oder ist das schon Jahre her und deine Mutter ist seitdem regelmässig in ärtzlicher Behandlung?

Wenn sie jetzt deshalb regelmässig zum Arzt muss kann sie eventuell nächstes Jahr sich eine chronische Erkrankung bescheinigen lassen. Aber da sollte sie den Hausarzt fragen.