Stellungnahme der BA zur 2 G Regelung

Begonnen von Heinz-Otto, 11. Februar 2022, 18:06:08

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Heinz-Otto

Hallo,

ich habe am 2.2.  bei der BA an mehrere Ansprechpartner folgende Anfrage gestellt
ZitatGuten Tag,
persönliche Beratung wird nur noch mit 2G angeboten.
Ich kann keine Rechtsgrundlage finden, wonach die Bundesagentur diese Regelungen treffen darf.
Wo finde ich das entsprechende Gesetz, dass eine 2G Regelung in Bundesbehörden und Jobcentern zulässig ist.
Vorsorglich ist diese Anfrage nicht als Rechtsberatung, sondern Anfrage im Rahmen des IFG anzusehen.

und heute recht eine Antwort erhalten

Antwort von Zentrale.RCE@arbeitsagentur.de
Zitatnach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jede/r Zugang zu amtlichen Informationen. Der Begriff "amtliche Information" wird in § 2 Nr. 1 IFG definiert als "jede amtlichen zwecken dienende Aufzeichnung". Zu Ihrer Anfrage nach einer Rechtsgrundlage für die sogenannte 2-G-Regel in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen hier keine amtlichen Informationen im Sinne der Definition vor.

Ihre Darstellung, wonach persönliche Beratung durch die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II) nur noch "mit 2 G angeboten" wird, ist so nicht richtig:
Der Zugang zu den Dienststellen der BA ist derzeit nur unter Beachtung der 2-G-Regel, also für gegen SARS-CoV-2-geimpfte oder davon genesene Besucher/innen möglich. Eine persönliche Arbeitslosmeldung kann aber unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status jedenfalls an einem "Notfall-Schalter" erfolgen. Für die von Ihnen zitierte persönliche Beratung  nutzt die BA neben der Beratung in den Agenturen für Arbeit während der Corona-Pandemie Gespräche draußen ("walk&talk") und digitale Möglichkeiten wie Telefon oder Video-Kommunikation.

Die 2 -G-Regelung in den Dienststellen der BA beruht auf dem Hausrecht der Behördenleiterin/des Behördenleiters. Das Hausrecht wurde in mehreren Entscheidungen konkretisiert ("Richterrecht") und folgt aus der Verantwortung der Behördenleitung für die Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Es stellt eine "Annexkompetenz" zur gesetzlichen Aufgabe dar (vgl. z.B. die Entscheidungen des Bayerischen VGH Beschluss vom 9.7.1980 Az. 9 CS 80 A.268; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.3.2010, Az. 34 K 78/09). Letztlich geht darum, die Verwaltung funktionsfähig zu halten. Zu diesem Zweck darf die Behördenleitung geeignete und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Risiken für Beschäftigte und für Besucher/innen der Behörde zu reduzieren. Bezogen auf das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 können derartige Maßnahmen abhängig von der Infektionslage beispielsweise das Tragen einer FFP2-Maske oder der Nachweis einer Impfung gegen SARS-CoV2 oder einer Genesung sein.

Für die Beschäftigten der Agentur für Arbeit gilt nach § 28 IfSG am Arbeitsplatz die 3-G-Regel.

Aha für Angestellte gilt nur 3 G für uns 2 G?
Was da dahinter steckt ist für mich eindeutig!
Mir kann es zwar egal sein, weil ich geimpft bin.
Ich bin aber grundsätzlich gegen strukturelle Gewalt. Das entspricht nicht meinem Demkokratieverständnis und auch nicht der FDGO.
Juristen mögen das anders sehen. Ist mir aber egal.

Gast32644

Da hast Pech.

Überall dort, wo bisher im Einzelhandel 2G gegolten hat, war bei den Mitarbeiter immer noch 3G erlaubt.

Wo steht, dass das nicht auch für Behörden gilt?

Heinz-Otto

Das Ding ist ja die Begründung auf der Webseite.
Schutz der Besucher blabla. Dann müssten sie für die Mitarbeiter auch 2 G einführen, bzw. einrichtungsbezogene Impffplicht.
Sind viele schließlich Beamte und dem Staat nicht minder verpflichtet, wie Soldaten.

Mich nerven zwar auch die militanten Extrem Corona-Gegner, bzw. diese abstrusen Verschwörungsfanatiker.
Aber bei der widersprüchlichen und teilweise idiotischen Corona-Politik muss man sich nicht wundern, wenn derlei Bewegungen entstehen.
Das Schlimme ist, dass viele - sorry - Dummies nicht schnallen, dass sie teilweise dem rechten Gesoxe auf den Leim gehen und sich instrumentalisieren lassen.



Gast32644

Ich hab über die Widersprüchlichkeit auch immer lachen müssen, denn eine Freundin arbeitet im Baumarkt. Sie ist ungeimpft (verstehe ich immer noch nicht). Für sie als Arbeitnehmerin, die sich über 8 Stunden im Baumarkt aufhält, gilt 3G. Aber wenn ich als Kunde für 30 Minuten rein will, benötige ich 2G.

Und dann noch das mit der Maskenpflicht: Ich als Kunde in Ba-Wü benötige für meinen Besuch im Baumarkt eine FFP2 und für meine Freundin als Angestellte reicht eine medizinische Maske.

So etwas ist halt typisch deutsch  :wand:

Schnuffel01

In Fitnessstudios und Restaurants auch nicht anders.  :wand:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

götzb

Ganz grotesk wird es, wenn 2G oder 3G bei einer Vorladung gefordert wird.

Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Heinz-Otto

Da ich die selbe Anfrage an
Baden-Wuerttemberg@arbeitsagentur.de
Service-Haus@arbeitsagentur.de
Zentrale@arbeitsagentur.de
Hauptstadt-Vertretung@arbeitsagentur.de

gerichtet habe bin ich mal gespannt, ob und wer, wann und wie antwortet.

Heinz-Otto

Ich komme gerade auf Hochtouren. Einige mögen das für schwachsinnig, unnötig, Zeitverschwendung oder sonst was halten.
Mir macht es Spaß und es ist meine Zeit und meine Energie. Ich bitte daher vorsorglich, dies zu respektieren.

Meine Antwort, bzw. Nachfrage:
Sehr geehrte Frau xxx,

danke für ihre zügige Stellungnahme.

Es bestehen weitere Fragen und Unklarheiten.

1. Hausrecht, nicht Vorliegen amtlicher Informationen
Sie veröffentlichen auf der Hauptseite der Arbeitsagentur dass für ALLE Jobcenter, bzw. Arbeitsagenturen die 2 G Regelung gilt.
Gleichzeitig liegen Ihnen keinerlei Informationen über die Regelungen der einzelnen Dienststellen, bzw. amtliche Informationen vor.
Regelungen über das Hausrecht kann nur der jeweilige Geschäftsführer (GF) erlassen.
Liegen der BA die entsprechenden Entscheidungen der einzelnen GF vor?
Wurden diese überhaupt eingeholt, bevor die allgemeine 2G Regelung auf der Webseite der BA veröffentlicht wurde?
Oder wurde etwa eine allgemeine Dienstanweisung erlassen, die die GF verpflichtet, eine entsprechende G2 Regelung in ihrer Behörde zu erlassen?
Falls ja, wo ist die Weisungsbefugnis seitens der Hauptvertretung ggü. den GSn geregelt?

Sollte vor der Verkündung der allgemein geltenden G2 Regelung in allen Dienststellen eine Dienstanweisung oder Anfrage bei den GFn erfolgt sein, müssten hierüber ja entsprechende Informationen vorliegen.
Ansonsten muss ich leider eine willkürliche, rechtlich nicht gestützte "Allgemeinverfügung" annehmen.

2. Alternative Kontaktkanäle
a) Gespräche draußen ("walk&talk").
Die Leute sollen also bei Wind und Wetter, Regen, Schnee irgend wo draußen Eingliederungsgespräche führen?
Wo eventuell unbeteiligte mithören können.
In wie fern stellt das ein milderes Mittel dar, als ein Test?

b) und digitale Möglichkeiten wie Telefon
Niemand ist verpflichtet seine Telefonnummer anzugeben. Und die Mitarbeiter geben ihre Nummer nicht heraus.
Es wäre mir nicht bekannt, dass es spezielle Servicenummern gibt,über man seinen Arbeitsvermittler erreichen kann.

c) oder Video-Kommunikation
Welche Art Videokommunikation ist das und werden die Teilnehmer über die datenschutzrechtlichen Risiken aufgeklärt?
Wie sicher sind diese Verbindungen, welche datenschutzrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen werden da ergriffen?
Oder findet etwa mit Diensten von US-Firmen und deren Server statt, die sich vorbehalten alle Gespräche mitzuschneiden? Wie z. B. Skype!
Wurden diese Kommunikationskanäle mit dem BfDI überhaupt abgeklärt?

d) E-Mail
Wie wollen Sie die Vertraulichkeit und Schutz vor Zugriff Dritter auf persönlicher Daten garantieren, wenn keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung angeboten wird?
Nach welcher Rechtsgrundlage darf das Jobcenter z. B. für Beratungsgespräche oder sonstige Kommunikation mit höchst persönlichen Inhalten übermitteln?

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass Anfragen, die man nicht selbst beantworten kann, von Amts wegen an die entsprechende Stelle weiter zu leiten sind.

justine1992

Gibt es dieses Recht auf Auskunft für alle Behörden/öffentlichen Stellen?

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 18:07:09Einige mögen das für schwachsinnig, unnötig, Zeitverschwendung oder sonst was halten.
Mir macht es Spaß und es ist meine Zeit und meine Energie. Ich bitte daher vorsorglich, dies zu respektieren.
Ich respektiere Deine Zeitverschwendung. Aber ich finde es unverschämt, dass Du damit die Zeit anderer (die das lesen, ggf. sogar bearbeiten müssen) verschwendest. "Verschwenden" im Sinne von, dass Du es nur machst, weil Dir langweilig ist. Du kannst aus keiner wie auch immer gearteten Antwort irgendeinen Nutzen ziehen. Außer den, dass Du der Tollste bist. Aber das weißt Du ja eh schon.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Heinz-Otto

Lies doch einfach nicht! Zwingt dich keiner. Und deine dümmlichen persönlichen Angriffe ignoriert man am besten.
Oder kommt da etwa Neid auf, weil dir derlei Argumentationen gar nicht einfallen würden.

Das nur, weil ich der Tollste bin. Ich muss ja meinem Ruf gerecht werden und dich Glücklich machen.  :mocking:
Langeweile ist für mich ein Fremdwort. Gibt es bei mir nicht. :cool:

Nirvana

Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 18:06:08
Ich bin aber grundsätzlich gegen strukturelle Gewalt. Das entspricht nicht meinem Demkokratieverständnis und auch nicht der FDGO.
Dann ist ja gut, dass strukturelle Gewalt hier nirgendwo zu erkennen ist.

Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 21:49:59
Das Ding ist ja die Begründung auf der Webseite.
Schutz der Besucher blabla. Dann müssten sie für die Mitarbeiter auch 2 G einführen, bzw. einrichtungsbezogene Impffplicht.
Sind viele schließlich Beamte und dem Staat nicht minder verpflichtet, wie Soldaten.
Nur ein Bruchteil der Mitarbeiter der BA sind Beamte.

Im Übrigen würde 2G den Mitarbeitern bestimmt gefallen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, wäre damit quasi bei voller Bezahlung freigestellt. Er muss nur täglich seine Arbeitskraft anbieten und sich vom Arbeitgeber unter Annahmeverzug abweisen lassen.

Heinz-Otto

Zitat von: Nirvana am 12. Februar 2022, 18:57:16
Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 18:06:08
Ich bin aber grundsätzlich gegen strukturelle Gewalt. Das entspricht nicht meinem Demkokratieverständnis und auch nicht der FDGO.
Dann ist ja gut, dass strukturelle Gewalt hier nirgendwo zu erkennen ist.

Warum nicht?
Es gibt keine Impfpflicht. Es wird massiver Druck ausgeübt, weil Bürger der Zutritt in eine Behörde unnötig erschwert wird.
Es gibt keinen Grund einen Nachweis durch Test zu verweigern.
Mit Test ist die Sicherheit gewährleistet. Daher ist das ganz klar strukturelle Gewalt.
Erst recht, wenn diejenigen die angeblich geschützt werden sollen /Personal), selbst kein 2 G brauchen, sondern sich testen lassen können.

Wiki:
,,Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist."

Nirvana

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:10:40
Warum nicht?
Weil die "Beeinträchtigung" sachlich gerechtfertigt ist.

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:10:40
Wiki:
,,Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist."
Die Bundesagentur für Arbeit fühlt sich bestimmt geschmeichelt, wenn das Betreten ihrer Dienststellen in Arbeitslosenforen als "grundlegendes menschliches Bedürfnis" angesehen wird. :grins:

Heinz-Otto

Es ist ein Bürgerrecht. Und in den Corona-Verordnungen sind Ämter und Behörden ausdrücklich nicht genannt.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regeln-und-einschrankungen-1734724

Nirvana

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:21:41
Es ist ein Bürgerrecht.
Glücklicherweise nicht. Es wären ja sonst bereits alle davon ausgeschlossen, die Einwohner sind ohne Bürger zu sein.

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 19:21:41
Und in den Corona-Verordnungen sind Ämter und Behörden ausdrücklich nicht genannt.
Davon hängt die Ausübung des Hausrechts auch nicht ab. :weisnich: