Psychische Probleme - berufliche/medizinische Rehabilitation

Begonnen von magigstar, 17. Dezember 2021, 11:43:33

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magigstar

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem.
Ich wurde im Februar dieses Jahres gekündigt. Daraufhin habe ich mich krank gemeldet und habe mich für einen Platz bei der Psychiatrischen Tagesklinik angemeldet.
Das hat lang genug gedauert, so dass ich im Juni sechs Wochen in der Tagesklinik war, die mir wirklich sehr geholfen hat, muss echt sagen.
Wie geht es weiter?

Ich sollte eine berufliche Rehabilitation absolvieren. Der Herr von der Agentur für Arbeit hat sich auch Zeit genommen mir alles zu erklären.
Anfangs hatte ich verstanden, dass es von der Rentenversicherung bezahlt wird (das ist echt nicht viel, was ich Krankengeld bekomme, dazu später mehr).

Ich war natürlich voller Zweifel, war mir nicht sicher, ob es das richtige ist.
Ich kenne ja seitens der Agentur für Arbeit. Das ist dann Reha, wenn man dann gelernt hat, wie man Bewerbungen schreibt.

Aber gut, ich lass mich drauf ein.

Es ist die SRH Rehabilitation, das RehaStep.

https://www.bfw-heidelberg.de/regionale-angebote/bad-saeckingen/

Blöd nur, dass im September die Plätze bereits alle besetzt waren, konnte ich also nicht sofort anfangen. Mist, erst in Dezember.
Ja, aber leider fehlt das Gutachten, welches Gutachten, ja das von der Agentur für Arbeit.
Ja Mist, also warte ich bis Anfang Dezember, frage natürlich mal höflich, mal angespannt, was denn mit dem Gutachten nun ist.

Gut, dann warte ich halt noch, der wird schon melden.
Während auch Anfang Dezember die neue Gruppe bereits voll ist, ist das Gutachten weiterhin nicht fertig.
Ich brauche natürlich nicht zu erwähnen, dass ich keinen Termin für eine Psychotherapie gefunden oder man mir diesen vermittelt hat.

Einzig einen Termin beim Sozialpsychiatrischen Dienst habe, der mir verschoben wurde, wegen Krankheit der Ansprechpartnerin.
Okay, alles gut. Dieser ist noch vor Weihnachten.

Dann bekomme ich einen Brief von der Agentur für Arbeit zu einem Termin, man will mein Gutachten besprechen.
Okay, weiß zwar nicht, was man da besprechen will, aber gut.
Ich reagiere auf solche Briefe halt sehr angespannt. Weil ich ja nicht sehe, dass sie mir wirklich helfen wollen. Sondern es geht denen, dass ich denen nicht auf die Tasche liege.

Ich werde an diesem Termin hingehen.
Dann bekam ich einen Anruf meiner Krankenkasse, ich solle mich um eine Rehabilitation kümmern. Ja, darauf warte ich schon seit rund einem halben Jahr.
Und soweit ich das begreife, kümmert sich grad das Arbeitsamt um eine berufliche und die Krankenkasse um eine medizinische.

Warum ich am Anfang der Ansicht war, dass die Rentenversicherung mir das bezahlt, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall verstehe ich das aktuell so, dass die berufliche Rehabilitation die Agentur für Arbeit zahlt und die medizinischer berufliche Rehabilitation die Krankenkasse.

Doch ich kann mich ja nur für eins entscheiden. Kann ja schlecht auf zwei Hochzeiten gleichzeitigt tanzen.
Und hier liegt mal wieder der Beweis vor, dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut.


Ich sag es nur so, über diese Zeit nach der Tagesklinik hat mir meine Ehrenämter geholfen und den Austausch mit einer Freundin.
Sonst wäre ich echt wieder am Anfang.
Ich war oft genug "in meinem Film".

Ich hab es aufgegeben beruflich Fuß zu fassen. Ich habe keine Ziele, irgendwas beruflich machen zu wollen. Und es ist auch in Ordnung so.
Ich habe aufgehört der Arbeit einem fixen Wert zuzuschreiben. Und es geht.


Was soll ich jetzt tun? Und dann vielleicht eine nicht unwichtige Frage: Kann ich die Gutachten mir schicken lassen, damit ich sie lesen kann?
Ist es sinnvoll?

Fassen wir zusammen:
1. Bedarf an Psychotherapie liegt nicht vor.
2. zwei Gutachten vorhanden
3. Entscheidung: beruflich/medizinische Reha
4. Keine Ziele


Ich danke euch vielmals..




Im Dschungel des SGB hoffen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen noch sehen werde.

Fettnäpfchen

Zitat von: magigstar am 17. Dezember 2021, 11:43:33Was soll ich jetzt tun? Und dann vielleicht eine nicht unwichtige Frage: Kann ich die Gutachten mir schicken lassen, damit ich sie lesen kann?
Ist es sinnvoll?
Keine Ahnung was du mit der ersten Frage meinst und
das Attest wird in der Regel eröffnet und du bekommst da eine Kopie, natürlich kannst du es aber auch so anfordern. Teil B beim JC bzw. deiner Behörde und Teil A beim ärztlichen Dienst.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast32644

Also:

Vermutlich bist du zuerst darauf gekommen, dass die Rentenversicherung die berufliche Reha macht, weil dir das wahrscheinlich jemand von der der Agentur für Arbeit so gesagt hat. Normalerweise ist das auch der Fall, außer du hast noch keine 15 Jahre an Rentenbeiträgen einbezahlt oder deine Arbeitsagentur setzt bereits jetzt das neue Bundesteilhabegesetz um, was eigentlich erst ab 1. Januar in Kraft tritt.

Die SRH hat einen sehr guten Ruf und ist bei uns ein großer Arbeitgeber. Das Reha Step und das Assessment wird von verschiedenen Einrichtungen angeboten. Im Assessment (hab ich auch schon gemacht und ich hab ein zweites vor mir) geht es grundsätzlich darum, zu was du physisch und psychisch in der Lage bist, zu arbeiten. Die Grundlage auf was du dort getestet wirst, ist das sozialmedizinische Gutachten der Agentur für Arbeit. Dort darfst du alle möglichen Tests machen und wirst auch mehrfach zu deinen Interessen befragt.

Das Reha Step geht dann in die nächste Stufe, wo dir erste Grundlagen vermittelt werden, da ist dann auch ein Bewerbungstraining enthalten.

Zu deiner ersten Frage: Das sozialmedizinische Gutachten besteht aus den zwei Teilen A+B. Eigentlich müsstest du Teil B von deinem Sachbearbeiter bekommen haben. Wenn nicht ist das nicht so schlimm, das kann dir dein Sachbearbeiter einfach ausdrucken. Teil A musst du anfordern und zwar rufst du deine Servicenummer von der Arbeitsagentur an und sagst dort, dass du vom Gutachten den Teil A bekommen möchtest.

Lass dich einfach auf die beiden Rehas ein, das bringt dich vorwärts  :ok:

magigstar

Zitat von: Gast32644 am 18. Dezember 2021, 23:35:41
Also:

Vermutlich bist du zuerst darauf gekommen, dass die Rentenversicherung die berufliche Reha macht, weil dir das wahrscheinlich jemand von der der Agentur für Arbeit so gesagt hat. Normalerweise ist das auch der Fall, außer du hast noch keine 15 Jahre an Rentenbeiträgen einbezahlt oder deine Arbeitsagentur setzt bereits jetzt das neue Bundesteilhabegesetz um, was eigentlich erst ab 1. Januar in Kraft tritt.

Die SRH hat einen sehr guten Ruf und ist bei uns ein großer Arbeitgeber. Das Reha Step und das Assessment wird von verschiedenen Einrichtungen angeboten. Im Assessment (hab ich auch schon gemacht und ich hab ein zweites vor mir) geht es grundsätzlich darum, zu was du physisch und psychisch in der Lage bist, zu arbeiten. Die Grundlage auf was du dort getestet wirst, ist das sozialmedizinische Gutachten der Agentur für Arbeit. Dort darfst du alle möglichen Tests machen und wirst auch mehrfach zu deinen Interessen befragt.

Das Reha Step geht dann in die nächste Stufe, wo dir erste Grundlagen vermittelt werden, da ist dann auch ein Bewerbungstraining enthalten.

Zu deiner ersten Frage: Das sozialmedizinische Gutachten besteht aus den zwei Teilen A+B. Eigentlich müsstest du Teil B von deinem Sachbearbeiter bekommen haben. Wenn nicht ist das nicht so schlimm, das kann dir dein Sachbearbeiter einfach ausdrucken. Teil A musst du anfordern und zwar rufst du deine Servicenummer von der Arbeitsagentur an und sagst dort, dass du vom Gutachten den Teil A bekommen möchtest.

Lass dich einfach auf die beiden Rehas ein, das bringt dich vorwärts  :ok:


Ich danke Dir so sehr..

Also ich hatte vor einigen Tagen den Termin bei der Agentur für Arbeit. Der Sachbearbeiter hat mir auch das Teil B kopiert. Was kein Thema. Ich kann auch vorher die medizinische Reha machen. Die berufliche Reha wird von der Agentur für Arbeit bezahlt. Sollte ich die medizinische Reha zuerst beginnen, wird die berufliche Reha von der Rentenversicherung bezahlt. Ich würde dann auch Überbrückungsgeld bekommen, glaub auch, wenn ich sofort die berufliche Reha mache.
Es ist kein Problem beides zu beantragen, was ich auch machen werden.

Ich war auch schon vor einiger Zeit vor Ort bei der SRJ und die sind echt freundlich. Wir werden sehen..
Im Dschungel des SGB hoffen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen noch sehen werde.

Gast32644

Dann viel Erfolg

Ansonsten - ich kann nur von mir als Körperbehinderten ausgehen: Auf eine medizinische Reha per "sofort" hat nur ein arbeitender Mensch Anspruch, richte dich also auf etwas Wartezeit ein. Ich weis allerdings nicht, wie die Auslastung bei Rehakliniken für psychische Probleme aussehen, vielleicht geht's hier schneller.

magigstar

Zitat von: Gast32644 am 28. Dezember 2021, 17:00:41
Dann viel Erfolg

Ansonsten - ich kann nur von mir als Körperbehinderten ausgehen: Auf eine medizinische Reha per "sofort" hat nur ein arbeitender Mensch Anspruch, richte dich also auf etwas Wartezeit ein. Ich weis allerdings nicht, wie die Auslastung bei Rehakliniken für psychische Probleme aussehen, vielleicht geht's hier schneller.


Danke Dir..
Es ist echt zum Mäuse melken.. jetzt wo das Gutachten von der Agentur für Arbeit da ist, fordert mich die Krankenkasse auf eine medizinische Reha zu beantragen.
Die Agentur für Arbeit sieht jetzt vor, dass ich erstmal die med. Reha mache, das heißt die berufliche Reha würde sich verschieben..

Es ist eine Frechheit, die linke Hand weiß nicht, was die rechte Hand machen soll.. und das Gutachten hat ewig gedauert.. ich hätte im September letzten Jahres schon da sein müssen.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich nicht weiß, wie 6 Monate Computerführerschein mir helfen sollen.. klar, die 3 Monate Praktikum, wo ich wieder rein komme, und geholfen werde, das sehe ich schon als Chance..

Ich bin echt überfragt, ich weiß echt nicht, was ich machen soll.. am Ende verschiebe ich die berufliche Reha und werde nix haben..  :wand: :wand: :wand:



ZitatZu deiner ersten Frage: Das sozialmedizinische Gutachten besteht aus den zwei Teilen A+B. Eigentlich müsstest du Teil B von deinem Sachbearbeiter bekommen haben. Wenn nicht ist das nicht so schlimm, das kann dir dein Sachbearbeiter einfach ausdrucken. Teil A musst du anfordern und zwar rufst du deine Servicenummer von der Arbeitsagentur an und sagst dort, dass du vom Gutachten den Teil A bekommen möchtest.

Das Gutachten der Agentur für Arbeit würde mich echt interessieren und ja, das ist wirklich unterteilt in A und B.. und habe vom Sachbearbeiter tatsächlich nur den Teil B bekommen.
Die ganz normale Servicenummer? Gott, das wird wieder ein Theater.. aber gut..
Im Dschungel des SGB hoffen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen noch sehen werde.

magigstar

Problem ist ja folgendes.. um die berufliche Reha anzugehen, müsste ich ja einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen, weil wenn ich krank geschrieben bin, kann ich ja nicht die Reha beginnen.
Wenn ich aber ALG I beziehe, werde ich vermutlich auch nicht die medizinische Reha beginnen... ich bin echt wirklich überfragt.. und das schlimme ist, niemand fühlt in irgendeinerweise dafür verantwortlich.
Im Dschungel des SGB hoffen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen noch sehen werde.

Sheherazade

Zitat von: magigstar am 01. Februar 2022, 10:36:47
ZitatZu deiner ersten Frage: Das sozialmedizinische Gutachten besteht aus den zwei Teilen A+B. Eigentlich müsstest du Teil B von deinem Sachbearbeiter bekommen haben. Wenn nicht ist das nicht so schlimm, das kann dir dein Sachbearbeiter einfach ausdrucken. Teil A musst du anfordern und zwar rufst du deine Servicenummer von der Arbeitsagentur an und sagst dort, dass du vom Gutachten den Teil A bekommen möchtest.

Das Gutachten der Agentur für Arbeit würde mich echt interessieren und ja, das ist wirklich unterteilt in A und B.. und habe vom Sachbearbeiter tatsächlich nur den Teil B bekommen.
Die ganz normale Servicenummer? Gott, das wird wieder ein Theater.. aber gut..

Den Teil A bekommt in der Regel nur dein behandelnder Arzt auf Abruf (erst recht bei psychischen Einschränkungen), du wirst unter der Servicerufnummer nicht so viel Glück haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

magigstar

Zitat von: Sheherazade am 02. Februar 2022, 06:40:10
Zitat von: magigstar am 01. Februar 2022, 10:36:47
ZitatZu deiner ersten Frage: Das sozialmedizinische Gutachten besteht aus den zwei Teilen A+B. Eigentlich müsstest du Teil B von deinem Sachbearbeiter bekommen haben. Wenn nicht ist das nicht so schlimm, das kann dir dein Sachbearbeiter einfach ausdrucken. Teil A musst du anfordern und zwar rufst du deine Servicenummer von der Arbeitsagentur an und sagst dort, dass du vom Gutachten den Teil A bekommen möchtest.

Das Gutachten der Agentur für Arbeit würde mich echt interessieren und ja, das ist wirklich unterteilt in A und B.. und habe vom Sachbearbeiter tatsächlich nur den Teil B bekommen.
Die ganz normale Servicenummer? Gott, das wird wieder ein Theater.. aber gut..

Den Teil A bekommt in der Regel nur dein behandelnder Arzt auf Abruf (erst recht bei psychischen Einschränkungen), du wirst unter der Servicerufnummer nicht so viel Glück haben.


Hab jetzt dort angerufen, die werden die Info dem Berater weiterleiten und der wird mir das zukommen lassen, hoffe ich doch...



Ich hab jetzt eine medizinische Reha für vier Wochen in Glottertal bekommen.. weiß nicht, ob ich mich drüber freuen oder aufregen soll.. zum Glück nicht stationär..
Im Dschungel des SGB hoffen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen noch sehen werde.

Birgit63

Wohnst du in der Nähe von Glottertal? Ist ja eine wirklich schöne Gegend.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

magigstar

Zitat von: magigstar am 02. Februar 2022, 09:48:48
Hab jetzt dort angerufen, die werden die Info dem Berater weiterleiten und der wird mir das zukommen lassen, hoffe ich doch...
Entweder die Info ist falsch verstanden worden oder die Begrifflichkeiten stimmen nicht.
Dein Berater kann diese Unterlagen gar nicht haben da sie normalerweise unter Verschluss beim amtsärztlichen Dienst verbleiben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Februar 2022, 14:50:56Dein Berater kann diese Unterlagen gar nicht haben da sie normalerweise unter Verschluss beim amtsärztlichen Dienst verbleiben.
Womöglich informiert der Berater den ÄD über den Wunsch und der ÄD meldet sich hinsichtlich Versand oder Übergabe der Unterlagen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast32644

Die zentrale Nummer mit der 0800... ist praktisch nur ein Callcenter. Die Damen und Herren, die da arbeiten, können nichts entscheiden, sondern das wird in die Akte auf "Wiedervorlage" eingetragen, so dass sich ein SB (Berater) darum kümmern muss.

Das geht schon so seinen Weg. Ich hab das auch so gemacht und hatte nicht mal nach einer Woche den Teil A im Briefkasten. Leider konnte ich aber nix damit anfangen, weil der Gutachter nur die Diagnosen reingeschrieben hat, aber keine Erklärungen, wie er zu den jeweiligen Entscheidungen gekommen ist. Das war das, was ich eigentlich erreichen wollte. Na ja, ein Versuch war es wert.

@magigstar

Dass du zur medizinischen Reha musst, ist ganz normal. Wenn die Teilhabe (berufliche Reha) über die Agentur läuft, dann beauftragen die die Krankenkasse mit der Ausführung. Liegt daran, dass nur die Rentenversicherung als Behörde selbst Reha Aufträge erteilen kann.

Die medizinische Reha dient zweierlei: A) versuchen die natürlich deine Gesundheit zu verbessern, wichtiger ist aber B), denn bei der Reha wird ein Gutachten erstellt, welches dann als Grundlage für weitere Entscheidungen dient.

Deswegen verzögert sich nix, das gehört alles zum Programm der beruflichen Reha.

babbel

Reihenfolge oder Stufen bei Psyche ist eigentlich:
(evtl.Klinik), Tagesklinik, mediz. Reha, berufliche Reha, wenn nichts hilft EU-Rente 2 mal befristet für 2 oder 3 Jahre, bei der 3. Überprüfung gibts erst die ungebrenzte EU-Rente.
Die medizinische Reha gibt es von der Rentekasse und von der Krankenkasse finanziert meine ich.

Die medizinische Reha von der Rentenkasse ist auch eine Einschätzung der Arbeitsfähigkeit, wodurch die Qualität machmal nicht besonders ist, weil es weniger drum geht gesund zu werden, als die Arbeitsfähigkeit in hohem Maße für den Auftraggeber zu bescheinigen. 3 oder 6 Wochen Psycho-Reha bringt halt wenig, eine Stunde Therapiegespräch mit Psychologen, eins zur Ankunft, ein Abschlussgespräch, da bleibt wenig, außer Gruppentherapie, Sportangebot und Entspannungskurs.

Über die Krankenkasse finanzierte Reha würde ich eher versuchen, als in einer, allein von der Rentenkasse finanzierte Klinik zu landen.

Reha vor Rente, so kommt die Rentenkassen mediz. Reha zu stande: wenn man eine EU-Rente beantragt, wird man erstmal zur Reha geschickt, es sei denn man war da schon, hat schon seinen Bericht.

Mich wundert eigentlich, das sich die Tagesklinik um nichts gekümmert hat, kenne das so, dass man da auch beraten wird, wie es weitergehen soll, medizinische oder schon berufliche Reha angesagt ist, der Antrag auf eine medizinische Reha sogar dort schon gestellt wird, aber durch Corona mag da einiges anders laufen. Jedenfalls gibt es von denen einen Bericht/Arztbrief.


Hab mal kurz in die berufliche Reha geschaut: kenne das nur für 4-6 Wochen son Vorkurs, um abzuklären wie belastbar man ist, dann erst für Monate, evtl. anschließend eine Umschulung, da ist es besser das von der Rentenkasse bezahlt zu bekommen.
Als ich mit mal so ein Berufsförderungswerk angeschaut habe, bekammen die von der Rentenkasse mehr erstattet, wie das Mittagessen in der Kantine, gegenüber denen von der Arbeitsargentur.
Also gibt die Rentenkasse schon mehr Geld aus für eine berufliche Rehe, als ein Jobcenter für Beschäftigungskurse, die wollen die Kosten einer Rente verhindern, das Jobcenter nur einen aus der Statistik temporär streichen.